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IBRRS 2011, 3452; IMRRS 2011, 2464
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Innen- oder Außendämmung?
AG München, Urteil vom 08.08.2011 - 485 C 28220/10 WEG
1. Vor Beschlussfassung sind die Eigentümer über sämtliche relevanten Umstände einer geplanten Maßnahme aufzuklären, so auch über die Verschlechterung der Lichtverhältnisse in den Wohnungen aufgrund Einbaus einer Innendämmung ("Verletzung der Informationspflicht").*)
2. Trotz grundrechtlicher Verankerung des Klimaschutzes widerspricht der mit einer Innendämmung der Dachgauben einhergehende Beschluss über den Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sich die Lichtverhältnisse in den Wohnungen verschlechtern und als Alternativmaßnahme eine Außendämmung möglich ist.*)
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