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IBRRS 2012, 3165; IMRRS 2012, 2299
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Schimmelschaden durch geringe Beheizung gefördert: Mietminderung?
LG Berlin, Urteil vom 04.05.2012 - 65 S 14/11
1. Durch einen Baumangel verursachter Schimmelbefall berechtigt zur Mietminderung, auch wenn die Art und Weise der Beheizung durch den Mieter den Schimmelschaden gefördert hat.
2. Die in § 543 Abs. 2 Nr. 3 b) enthaltene Zeitbestimmung "mehr als zwei Termine" dient lediglich der Abgrenzung zu dem in Nr. 3 a) geregelten Tatbestand. Deshalb ist es nicht erforderlich, dass der Verzug über einen Zeitraum von zwei Terminen hinweg andauert.
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