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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2012, 3851; IMRRS 2012, 2774
Mit Beitrag
Sachverständige
Wissenschaftliche Veröffentlichung kein Befangenheitsgrund!
OLG Naumburg, Beschluss vom 02.05.2012 - 10 W 14/12
1. Ergeben sich die Gründe, auf die die Ablehnung eines Sachverständigen gestützt wird, aus dessen Gutachten, so sind die Ablehnungsgründe unverzüglich nach Kenntnis geltend zu machen, d. h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist. Der Ablauf einer zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Frist stellt dabei regelmäßig die äußerste zeitliche Grenze dar.*)
2. Eigene wissenschaftliche Veröffentlichungen eines Sachverständigen oder Richters im Themenbereich des Gutachtens oder Verfahrens begründen für sich allein nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)
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