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IBRRS 2012, 3897; IMRRS 2012, 2800
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Wann erfolgt Besitzerwerb bei doppelt verkaufter Wohnung?
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.09.2012 - 7 U 84/09
1. Wenn der Schuldner in einem Fall schuldloser Ungewissheit über die Person des Gläubigers die herauszugebende Sache hinterlegt oder einem privaten Treuhänder übergibt, werden die potenziellen Gläubiger als mittelbare Besitzer jedenfalls dann Mitbesitzer i. S. von § 868 BGB, wenn die Hinterlegung bzw. Übergabe der Sache an den Treuhänder mit ihrem Einverständnis erfolgt (Abgrenzung von RGZ 135, RGZ Band 135 Seite 272 [RGZ Band 135 274 f.].*)
2. Der Anspruch der Mitbesitzer jeweils gegeneinander auf Unterlassung der Störung des Besitzes ist nach § 866 BGB im Wesentlichen darauf beschränkt es zu unterlassen, den übrigen Mitbesitzern den Besitz zu entziehen.*)
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