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IBRRS 2013, 1397; IMRRS 2013, 0831
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Leasing und Erbbaurecht
Marktpreis nicht ermittelbar: EOP-Verfahren maßgeblich!
OLG Hamm, Urteil vom 20.12.2012 - 27 U 151/11
1. Eine Verpachtung unter dem marktüblichen Pachtzins ist als unentgeltlich zu betrachten.
2. Die Prüfung der Unentgeltlichkeit i. S. v. § 134 InsO muss sich am objektiven Marktpreis der vom Schuldner weggegebenen Leistung orientieren. Wenn der Marktpreis durch vergleichende Marktuntersuchung nicht zu ermitteln ist, bleibt der nach der EOP-Methode ermittelte Preis maßgeblich.
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