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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2013, 1497; IMRRS 2013, 0885
Immobilien
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Verkäufer muss über verfälschende Mieteinahmenangaben aufklären!
BGH, Urteil vom 01.02.2013 - V ZR 72/11
1. Vermitteln die von dem Verkäufer eines Hausgrundstücks angegebenen Mieteinnahmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund besonderer Umstände ein falsches Bild über die Ertragsfähigkeit des Grundstücks, muss er den Käufer über diese Umstände aufklären, wenn sie für dessen Kaufentschluss erkennbar von Bedeutung sind.*)
2. Die in einem Kaufvertrag vereinbarten Informationspflichten können über das hinausgehen, was der Verkäufer aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis mitzuteilen verpflichtet gewesen wäre.*)
