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IBRRS 2013, 2180
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Fehler des Prüfsachverständigen: Mitverschulden des AG?
OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2013 - 12 U 75/12
1. Gibt der vom Auftraggeber beauftragte Prüfsachverständige eine Werkstattzeichnung frei, obwohl die Zeichnung mangelhaft ist, so kann der Auftragnehmer kein Mitverschulden geltend machen, wenn ein Schaden entsteht.
2. Unterlassen es Architekt und Tragwerksplaner des Auftraggebers, Werkstattpläne des Auftragnehmers zu überprüfen, und entsteht daraufhin ein Schaden, so kann der Auftragnehmer kein Mitverschulden einwenden.