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IBRRS 2013, 2802; IMRRS 2013, 1498
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Überwachung des Eingangsbereichs durch Videokamera?
BGH, Urteil vom 24.05.2013 - V ZR 220/12
Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage kann mit einer Videokamera überwacht werden, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers und von Dritten, deren Verhalten mitüberwacht wird, überwiegt und wenn die Ausgestaltung der Überwachung unter Berücksichtigung von § 6b BDSG inhaltlich und formell dem Schutzbedürfnis des Einzelnen ausreichend Rechnung trägt.*)
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