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IBRRS 2013, 3083; IMRRS 2013, 1618
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Immobilienmakler
Immoblienmakler - Provision: Mitursächliche Maklerleistung genügt!
OLG München, Urteil vom 17.04.2013 - 3 U 5060/12
1. Der Makler verdient seine Provision bereits dann, wenn seine Nachweis- und/oder Vermittlungsleistung für den Hauptvertragsschluss mitursächlich ist.
2. Ausreichend ist somit, wenn der Makler für den Verkäufer ein Inserat schaltet, auf das sich der Makler des Erwerbers meldet und unter Beteiligung des Verkäufermaklers ein Besichtigungstermin mit Verkäufer und Erwerber stattfindet. Damit hat er den Kontakt zwischen Verkäufer und Erwerber hergestellt.
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