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IBRRS 2013, 3880
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Bauvertrag
Baumängel fortlaufend gerügt: Keine Abnahme trotz Nutzung!
OLG München, Urteil vom 23.05.2012 - 27 U 3427/11 Bau
1. Mit der Nutzung der Leistung (hier: eines Parkdecks) wird diese nicht abgenommen, wenn vor der Ingebrauchnahme fortlaufend Mängel gerügt wurden.
2. Die Abnahmefiktion des § 12 Nr. 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B tritt nicht ein, wenn eine Abnahme in der Vergangenheit wegen Mängeln verweigert worden ist.
3. Aus der Bezahlung einer Abschlagsrechnung für ein bestimmtes Gewerk kann kein Rückschluss auf die Abnahme eines anderes Gewerks gezogen werden.
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