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IBRRS 2013, 4081; IMRRS 2013, 1975
Mit Beitrag
Steuerrecht
Erstattung der Grunderwerbsteuer bei Rückabwicklung des Vertrags?
BFH, Beschluss vom 02.08.2013 - II B 111/12
1. Der Steueraufhebungstatbestand des § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG bleibt nur anwendbar, wenn eine bis zur vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs reichende lückenlose Kette von jeweils innerhalb der Frist vereinbarten Fristverlängerungen vorliegt und der Rücktrittsberechtigte jeweils einen Anspruch auf Fristverlängerung hatte.
2. Das gilt auch im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts, das wegen Nichterfüllung einer nachträglich geänderten Vertragsbestimmung neu entsteht. Dies kann ebenso wie ein neues vertragliches Rücktrittsrecht nicht mehr zur Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG führen.
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