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IBRRS 2013, 4050; IMRRS 2013, 1965
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Bauträger
AGB-Klausel "Abnahme durch Erst-Verwalter" unzulässig!
BGH, Urteil vom 12.09.2013 - VII ZR 308/12
Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz (jetzt: § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam.*)