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IBRRS 2014, 0414
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Bauvertrag
Nachunternehmer haftet dem Bauherrn für Feuchtigkeitsschäden!
OLG Koblenz, Urteil vom 22.01.2014 - 5 U 1060/13
Ein Nachunternehmer (hier: ein Dachdecker) kann dem Bauherrn trotz fehlenden Vertrags wegen Eigentumsverletzung auf Schadensersatz (hier: wegen Feuchtigkeitsschäden im Ober- und Erdgeschoss) haften. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schäden im Einzelfall nicht mit dem Werkmangel stoffgleich sind.
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