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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 1327
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Geltungsdauer einer Veränderungssperre: Anrechnung bei unzulässigen Bauvorhaben?
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.12.2013 - 10 A 332/08
1. Der Zeitraum der faktischen Zurückstellung einer Bauvoranfrage ist nicht gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB auf die Geltungsdauer einer Veränderungssperre anzurechnen, wenn der Bauwillige diese nach einer Verständigung mit der Bauaufsichtsbehörde aus eigenem Entschluss zurückgezogen hat.*)
2. Eine Anrechnung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB scheidet auch bei einer förmlichen Zurückstellung aus, wenn das zurückgestellte Baugesuch ein offensichtlich nicht genehmigungsfähiges Bauvorhaben betrifft.*)
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