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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 1361
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Entschädigung aus § 642 BGB umfasst nicht die vereinbarte Vergütung!
OLG Hamburg, Urteil vom 29.03.2012 - 13 U 26/07
1. Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Vergütung zu, wenn er das Werk nicht abnahmereif hergestellt hat.
2. Die Vergütung für das Werk ist von dem Entschädigungsanspruch aus § 642 Abs. 1 BGB nicht erfasst. Der Entschädigungsanspruch gemäß § 642 Abs. 1 BGB hat zwar Entgeltcharakter, er ist jedoch auf Ausgleich der verzugsbedingten Nachteile gerichtet und besteht gegebenenfalls neben einem Anspruch auf Vergütung.
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