HOAI 2013
Am 17.07.2013 ist die (novellierte) Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, die HOAI 2013, in Kraft getreten. Die Neufassung der Honorarordnung wird weitreichende Konsequenzen für Architekten und Ingenieure, Bauherren, Generalunternehmer, Bauträger, Projektsteuerer und sonstige mit Planungsleistungen befasste Baubeteiligte haben. Die drängendsten Fragen zur HOAI 2013 beantwortet in diesem exklusiven IBR-Interview Herr Dr. Heiko Fuchs, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus der Kanzlei Kapellmann und Partner in Mönchengladbach.
Lesen Sie hier den Volltext zum Interview.