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Aktuelles
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Abnahmeklausel unwirksam: Mängelansprüche verjähren in 30 Jahren!
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Rechnung „korrekturbedürftig“: Höhe des Einbehalts?
OLG Hamm, 13.03.2026 - 12 U 138/25
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„Hauptauftrag" kommt nicht zu Stande: Vergütung (hier) im Stundenlohn!
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Mängel vor der Abnahme: Keine Verjährung vor vereinbarter Fertigstellung!
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Abnahmeklausel unwirksam: Mängelansprüche verjähren in 30 Jahren!
Dokument öffnen Nachricht (Online seit 8. April)


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BGH:
Mangelverdacht = Mangel?
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BayObLG:
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VK Sachsen:
Keine Korrektur "ausschlussreifer" Angebote!
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Neue Empfehlungen für den Feuchteschutz von erdberührten Bauteilen
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Bauteilöffnungen aus der Sicht von Sachverständigen
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OLG München:
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Aktuell bei ibr-online

30.03.2026

Aktualisiert im Lesesaal:
Sturmberg Beweissicherung

Georg Sturmberg, Die Beweissicherung in der anwaltlichen Praxis



23.03.2026


Aktualisiert im Lesesaal:

Kniffka/ Jurgeleit, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht

Die Kommentierung zu § 634 BGB wurde von Isolde Hannamann überarbeitet.



17.03.2026


Neu im Lesesaal:

Steeger/ Fahrenbruch/ Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI

Mit umfassender Einleitung und komplett überarbeitet von einem stark erweiterten Herausgeber- und Autoren-Team.


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BauträgerBauträger
Abnahmeklausel unwirksam: Mängelansprüche verjähren in 30 Jahren!
Bild
© Kaesler Media - Fotolia.com
Die Verjährung eines Kostenvorschussanspruchs des Bestellers wegen Mängeln beginnt erst mit Abnahme der Werkleistung zu laufen. Schlägt die Abnahme der Werkleistung fehlt, weil die vom Unternehmer (hier: einem Bauträger) vorformulierte Abnahmeklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Bestellers unwirksam ist, gilt für die Durchsetzbarkeit des Kostenvorschussanspruchs wegen Mängeln eine zeitliche Obergrenze von 30 Jahren. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 26.03.2026 entschieden.
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Bei beA-Störung sind alternative Übermittlungswege zu nutzen!
BGH, Beschluss vom 18.03.2026
1. Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per beA entsprechen denen bei Telefax. Verzögerungen im elektronischen Rechtsverkehr sind einzukalkulieren und erfordern gegebenenfalls eine zeitnahe Ersatzeinreichung.
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Die vorkalkulatorische Preisfortschreibung lebt!
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Ist nach § 2 Abs. 5 VOB/B 2012 ein neuer Einheitspreis in Gestalt einer Zulagenposition durch kalkulatorische Preisfortschreibung zu bilden (hier: eine Zulage für erschwertes Bergen von Kampfmitteln wegen unerwartet hoher Bodenverfestigungen), weil sich die Vertragsparteien...
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Vorab erbrachte Planungsleistungen: Spätere Honorarvereinbarung noch rechtzeitig?
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Werden bei beabsichtigter schriftlicher Auftragserteilung aus Gründen der Eilbedürftigkeit oder wegen des Beschleunigungsinteresses des Auftraggebers bereits vorab Planungsleistungen erbracht, ist daraus nicht zwingend auf einen mündlichen Vertragsschluss zu schließen...
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„Hauptauftrag" kommt nicht zu Stande: Vergütung (hier) im Stundenlohn!
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1. Sieht die schriftliche Beauftragung eines Ingenieurs die "vorläufige Abrechnung auf Stundenbasis bis zum Hauptvertrag vor" und kommt der intendierte Hauptvertrag mit einer abweichenden Honorarvereinbarung nach HOAI nicht zu Stande, dann sind die vom Ingenieur...
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Kann eine "falsche" Honorarzone wirksam vereinbart werden?
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Allgemeine Regeln der Technik aus der Sicht von Sachverständigen am Beispiel Fensterbankneigungen
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
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Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 08.02.2026: Darstellung, Hintergründe und Analysen, Kritik und Zustimmung
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