Wormuth / Schneider (Hrsg.)
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
Nähere Angaben zum Werk
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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- Anstrichstoff, Anstrichmittel
- flüssiger bis pastöser oder pulverförmiger Beschichtungsstoff.
- Antennenanlagen
- zum Empfang von Rundfunk und Fernsehen im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau.
- Antidünen
- Erhebungen an der Sohle eines Fließgewässers, bestehend aus feinkörnigem rolligem Lockergestein, die sich gegen die Strömungsrichtung fortbewegen.
- antiklastisch
- antiklastisch oder gegensinnig gekrümmt ist eine Fläche, wenn die Mittelpunkte ihrer beiden Krümmungsradien auf den gegenüberliegenden Seiten der Fläche liegen (negative "Gaußsche Krümmung"). Typische Beispiele sind das Rotationshyperboloid bzw. das hyperbolische Paraboloid;
vgl. synklastisch. - Antimetrie
- auf ebenes, symmetrisches System bezogen: Kraft- und Verformungszustand, der bezüglich der Symmetrieachse spiegelbildlich ist, bei dem jedoch auf einer Seite die Wirkungsrichtungen umgekehrt sind;
Gegensatz zu Symmetrie. - Antrittstufe
- siehe Treppenlauf.
- AP
- Aufnahmepunkte.
- Aquatischer Bereich
- Bereich eines Gewässerbettes, der fast ständig mit Wasser bedeckt ist.
- Aquädukt
- Wasserleitungsbrücke, die dem Verbraucher (Gemeinde, Stadt) das Wasser in Gerinnen oder Röhren auf einem - im Altertum meist gemauerten - Unterbau zuführt.
- Aräometer
- Senkwaage. Gerät zur Bestimmung der Dichte von Suspensionen (Flüssigkeiten). Das A. taucht in die Suspension ein, bis das Gewicht der verdrängten Suspension seinem Eigengewicht entspricht. Verwendung z. B. bei der Ermittlung der Kornverteilung feinkörniger Böden durch Sedimentationsanalyse.
- Arbeitsfuge
- solche Fugen entstehen in Beton-, Stahlbeton- oder Spannbeton-Bauteilen, wenn im Rahmen einer Erweiterung, Sanierung oder bedingt durch den Arbeitszyklus frischer Beton gegen eine mehr oder weniger alte Betonlage betoniert wird. Normalerweise werden solche Fugen im Standsicherheitsnachweis nicht berücksichtigt, weshalb durch eine rauhe Kontaktfläche und eine übergreifende bzw. kraftschlüssig gekoppelte Bewehrung ein möglichst guter Verbund zwischen den beiden Betonierabschnitten hergestellt werden muss.
- Arbeitsgerüst
- siehe Gerüst.
- Arbeitsgleichung, Arbeitssatz
- meist kurz für Prinzip der virtuellen Kräfte: Verschiebungsgrößen werden mit Hilfe eines virtuellen Kraftzustandes berechnet, der nur die Gleichgewichtsbedingungen, nicht aber (bei statisch unbestimmten Systemen) die Verträglichkeitsbedingungen erfüllen muss (Reduktionssatz).
- Arbeitskalkulation
- Teil der Bauauftragsrechnung. Sie wird als Bestandteil der Arbeitsvorbereitung nach der Auftragserteilung erstellt. Dabei werden die einzelnen Arbeitsabläufe deutlich gründlicher analysiert, als dies in der Angebotskalkulation möglich ist, so dass sich das ursprüngliche Kostengefüge mitunter grundlegend ändert.
- Arbeitskette
- Produktionsprozess bzw. Bauverfahren, bei dem das zu bearbeitende Material von einer Produktionsstufe in die nächste übergeben wird, mit oder ohne zwischengeschaltete Puffer.
- Arbeitsraum
- zur Durchführung von Arbeiten, z. B. Abdichtungen, Anbringung von Wärmedämmung unterhalb der Geländeoberfläche, ist i. d. R. ein freier Arbeitsraum zwischen der Außenseite des Bauwerks (einschließlich eventueller Schalkonstruktionen) und der Baugrubenwand erforderlich. Mit Rücksicht auf die Sicherheit und einwandfreie Bauausführung müssen betretbare Arbeitsräume mindestens 50 cm breit sein. Bei abgeböschten Baugruben bezieht sich dieser Abstand auf den Böschungsfuß.
- Arbeitsschutz
- Unfall- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Diesbezügliche Pflichten der Auftraggeber, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind u. a. in der Baustellenverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt.
- Arbeitsvorbereitung
- die detaillierte Vorausplanung und Optimierung des Bauablaufs durch den Unternehmer. Sie umfasst im Wesentlichen die Disposition von Personal, Stoffen und Geräten unter Berücksichtigung der Termine, Kosten und Qualitätssicherung. Dazu zählen ferner die Vorbereitung der Entscheidungsprozesse und der Kooperation mit dem Auftraggeber und den übrigen am Bau Beteiligten.
- Arbeitszeitrichtwert
- ein von den Tarifpartnern erarbeiteter Vorgabewert für den Akkordlohn.
- Architekt
- in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung. Das Führen dieser Berufsbezeichnung setzt die Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer eines Bundeslandes voraus. Berufszweige Architekt (Gebäudeplanung), Innenarchitekt (Planung von raumbildenden Ausbauten), Garten- und Landschaftsarchitekt (Planung von Freianlagen und Landschaftsplanung), Stadtplaner. Grundlage der Honorierung von Architektenleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Das Wort Architekt ist griechischer Herkunft. Im Lateinischen wurde es in zwei Versionen (architecton, onis; architectus, i) gebraucht. Vitruv verstand unter "architectus" einen umfassend gebildeten Ingenieur-Architekten, der auf der Grundlage von Philosophie, Naturwissenschaften und technischen Wissenschaften als Baugestalter, Techniker und Organisator tätig wurde. - Architektengesetz
- Architektengesetze in den Bundesländern regeln die Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt", die Errichtung, Organisation und Arbeit der Architektenkammern und ihrer Organe, die Berufspflichten der Architekten und die Berufsgerichtsbarkeit.
- Architektenkammer
- aufgrund von Architektengesetzen in den Bundesländern eingerichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts zur
- Pflege der Baukultur und sonstiger zur Architektentätigkeit gehörender Aufgaben,
- Abgabe fachlicher Stellungnahmen und Gutachten im Rahmen von das Bauwesen betreffenden Gesetzgebungsverfahren,
- Führung der Architektenliste,
- Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Architekten,
- Förderung der beruflichen Fortbildung sowie
- Einrichtung und Tätigkeit einer Schlichtungsstelle. Organe: die Vertreterversammlung, der Vorstand und der Eintragungsausschuss. - Architektenliste
- sie wird bei der Architektenkammer geführt. In eine Architektenliste ist auf Antrag einzutragen,wer auf Grund beruflicher Ausbildung und Praxis im Bauwesen tätig ist. Sinngemäß ist diese Definition anwendbar auf Innenarchitekten und Garten- und Landschaftsarchitekten. Über den Antrag zur Eintragung in die Architektenliste entscheidet der Eintragungsausschuss.
- Architektenperspektive
- auch Militärperspektive oder planometrische Projektion. Verfahren der schrägen Parallelprojektion, bei der der Grundriss unverzerrt und in wahrer Größe und die Höhen ebenfalls in wahrer Größe
- Architektenvertrag
- ein Werkvertrag zwischen Bauherrn und Architekten, sofern dieser gestaltend bei der Verwirklichung des Bauwerks mitwirkt, ansonsten ein Dienstvertrag. Die Honorare für Architekten sind in der HOAI beschrieben.
- Architektur
- Wortherkunft: griech.: architekton = der oberste Zimmermann, der Erzbaumeister;
lat. architectura = Baukunst. Der römische Architekturtheoretiker Vitruv definierte in seinen Zehn Büchern über Architektur sehr weitläufig Baukunst als Bauwesen vom Tempelbau bis zum Wassermühlenbau und von der Formgebung (deformatio) bis zum Baubetrieb, d. h., es gab keine Abgrenzung zum Aufgabengebiet des Ingenieurs.
Bedeutungen:
1. Allgemeine Bedeutung: das Gebaute;
2. Baukunst, Baustil;
3. Lehrgebiet an den Hochschulen;
4. erweiterte Bedeutungen: komplexes Erscheinungsbild, Struktur (z. B. die "Architektur" des neuen Europas). - Architekturtheorie
- Wissenschaft, die sich sowohl an Architekten als auch an die Öffentlichkeit wendet. Sie umfasst Architekturprogramme, Architekturdeutung und Architekturkritik und setzt sich mit dem Verhältnis von Architektur und Gesellschaft auseinander. Vitruv gilt als der "Vater" der Architekturtheorie. Architekturtheorie, die sich auf Vitruv stützte, nennt man Vitruvianismus. Wichtige Vertreter des Vitruvianismus Alberti, Filarete, Serlio, Palladio u. a. Weitere bedeutende Architekturtheoretiker: Boullée, Semper, Gropius, Venturi, Jencks u. a.
- ARGE
- Arbeitsgemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft nach § 25 VOB/A. Sie ist eine zeitlich befristete, durch einen Gesellschaftsvertrag gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zweck der Erbringung einer Bauleistung und endet, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit dem Ablauf der Gewährleistungsfrist.
- ARGEBAU
- siehe Bauministerkonferenz.
- Armatur
- Armaturen sind Ausrüstungsstücke für Maschinen-, Kessel-, Rohrleitungsanlagen, Schalt- und Messgerätetafeln, insbesondere Absperr- und Drosselvorrichtungen für Rohrleitungen, wie Schieber und Hähne, Ventile und Klappen, jedoch auch Brausen und Regler u. ä., sofern die Teile zum festen Einbau bestimmt sind. Bei Beleuchtungskörpern bezeichnet man die Teile, die die Glühlampen bzw. Leuchtstoffröhren gegen Beschädigung schützen und die Lichtstrahlen lenken bzw. streuen, ebenfalls mit Armaturen.
- Armaturengeräuschpegel Lap
- A-bewerteter Schalldruckpegel als charakteristischer Wert für das Geräuschverhalten einer Armatur.
- Armierung
- umgangssprachliche, alte Bezeichnung für Bewehrung bzw. Betonstahl.
- artesischer Brunnen
- in gespanntes Grundwasser hinabreichender Brunnen, aus dem Wasser von selbst und nicht nur zeitweise über der Erdoberfläche ausläuft. Brunnen [DIN 4046 Wasserversorgung].
- Asbest
- faserige, verfilzte, feuerfeste Mineralmassen silicatischer Zusammensetzung. Unterscheidung von Hornblende-Asbest und Serpentin-Asbest.
- Asbestzement
- Verbundwerkstoff aus mit Asbestfasern armiertem Zement;
bei der Herstellung von Dachplatten, Tafeln, Rohren, Wellplatten u. a. wird die Asbestfaser ersetzt durch synthetische Armierungsfasern. Siehe Faserzement. - Asche
- mineralische Rückstände nach vollständiger Verbrennung.
- ASCII-Zeichensatz
- American Standard Code for Information Interchange. Genormte Darstellung von Zeichen in einem Byte (z.B. B = 010000102 = 6610), wird z.B. unter dem Betriebssystem MS-DOS benutzt. Die Zeichen 3210 bis 12710 sind identisch mit dem ANSI-Zeichensatz.
- Asphalt
- Gemisch (natürlich vorkommend oder künstlich hergestellt) aus Bitumen und Mineralstoffen (Splitt, Sand), evtl. Zusätzen und weiteren Zuschlägen. Anwendung: Straßenbau.
- Asphaltbinder
- mit Straßenbaubitumen als Bindemittel gebundenes Mineralstoffgemisch ab-gestufter Körnung zur Herstellung einer standfesten Binderschicht.
- Asphaltfundationsschicht
- mit Bitumen gebundene, heiß eingebaute Schicht, die nicht den Anforderungen der ZTVT entsprechen muss.
- Asphaltgranulat
- durch Fräsen oder durch Aufbrechen mit anschließender Zerkleinerung gewonnener Ausbauasphalt.
- Asphaltierer
- nach § 18 (2) der Handwerksordnung ein Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann. Asphaltierer arbeiten im Hochbau. Das Gewerbe gehört zur Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe.
- Asphaltmastix, Mastix
- dichte, in heißem Zustand gieß- und streichbare Masse aus Sand und Füller mit einem Überschuss an hartem Straßenbaubitumen als Bindemittel.
- Asphaltoberbau
- Oberbau, der ausschließlich aus Asphaltschichten besteht.
- Asphaltplattenbelag
- aus Naturasphaltrohmehl gepresste Platten von 20 bis 30 mm Dicke werden für gewerblich genutzte Räume in einem Mörtelbett ohne Kalkzusatz verlegt. Bei mineralölfesten Platten wird Steinkohlenteer-Spezialpech als Bindemittel verwendet (DIN 18 354).
- Asphalttragschicht
- Tragschicht aus Mineralstoffen und Straßenbaubitumen als Bindemittel.
- ATKIS
- amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem. Seit 1990 im Aufbau begriffenes Projekt der AdV. Digitales Informationssystem, mit dem geotopographische Basisdaten der deutschen Landesvermessung länderübergreifend der Wirtschaft, der Verwaltung, der Wissenschaft und nicht zuletzt der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Informationssystem werden geometrische und sachbeschreibende Daten der topographischen Landesaufnahme nachgewiesen.
- ATV
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, sie bestehen aus der DIN 18 299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" und nach Leistungsbereichen geordneten DIN-Normen in VOB/C. Sie sind Bestandteil der VOB-Bauverträge und regeln in groben Zügen, wie Bauleistungen technisch und vertraglich korrekt auszuschreiben, auszuführen und abzurechnen sind.
- Aufbereitung
- 1. Beton- und Stahlbetonbau: Bearbeitung bzw. Vorbereitung von Rohstoffen für die weitere Verwendung durch Zerkleinern, Klassieren (Trennen nach Korngrößen), Sortieren (Trennen nach Stoffsorten) und Mischen.
2. Wasserwirtschaft: Behandlung von Wasser, das der Wasserversorgung dient, um seine Beschaffenheit dem jeweiligen Verwendungszweck und bestimmten Anforderungen anzupassen [DIN 4046 Wasserversorgung]. - Aufenthaltsräume
- an Aufenthaltsräume wird in den Landesbauordnungen eine Reihe von Mindestanforderungen gestellt, um Sicherheit und Gesundheit der dort lebenden oder arbeitenden Menschen zu gewährleisten. Diese Anforderungen betreffen u. a. die Raumgröße, Raumhöhe, Belichtung und Belüftung sowie die Lage zur Geländeoberfläche.