Wormuth / Schneider (Hrsg.)
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Ob Rechtsanwalt oder Techniker: Bestimmte Begriffe und Bezeichnungen schlägt man lieber noch einmal nach,
weil deren genaue Bedeutung nicht klar ist. Das Baulexikon hält für Sie über 5000 Begriffe aus dem technischen
und baubetrieblichen Alltag bereit. Die Fachbegriffe sind untereinander hypertextmäßig verknüpft.
Ziel des 25-köpfigen Autorenteams, das aus Hochschullehrern der jeweiligen Fachgebiete besteht, ist eine kurze
und auch für den Laien verständliche Begriffserläuterung.
Nähere Angaben zum Werk
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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- Schleuse
- siehe Schiffsschleuse.
- Schleusenhaupt
- Teil der Schiffsschleuse, der die Schleusenkammer mit der anschließenden Haltung verbindet, das Schleusentor und Einrichtungen zum Füllen bzw. Leeren der Kammer aufnimmt.
- Schleusenkammer
- zwischen den Schleusenhäuptern liegender Teil einer Schiffsschleuse, in dem die Schiffe bei der Schleusung gehoben oder gesenkt werden.
- Schleusentor
- Verschluss einer Schiffsschleuse. Ausführungsformen: Stemmtor, Schiebetor, Hubtor, Senktor, Hubsenktor, Drehtor, Hubdrehtor, Klapptor, Segmenttor, Sektortor, Schlagtor.
- Schleusentreppe
- Abschnitt eines Schifffahrtskanals, in dem mehrere Schiffsschleusen mit ihren Schleusenvorhäfen unmittelbar aufeinander folgen.
- Schlitzauslässe
- lineare Zuluftauslässe mit größeren Volumenströmen zum Einbau in Unterhängedecken oder oberhalb von Rasterdecken, insbesondere bei Paneeldecken (Deckenfugen). Durch hohe Induktionswirkung der Luftauslassdüsen (veränderbare Schlitzwalzen oder Luftleitlamellen) entsteht eine gerichtete Luftstrahlung. Schlitzauslässe werden für Raumhöhen von etwa 2,6 bis 4,0 m eingesetzt.
- Schlitzplan (Werkplan)
- in den Grundrissen werden dargestellt:
- Wandaussparungen des jeweils dargestellten Geschosses,
- Deckenaussparungen der Decke über dem dargestellten Geschoss (= Nenngeschoss). Aussparungen im Boden des Untergeschosses sind als Bodenaussparungen zu kennzeichnen. - Schlitzwand
- die Schlitzwand ist eine bewehrte, vor Ort im Boden betonierte Wand, die besonders für verformungsarme und wasserdichte Wände zum Einsatz kommt. Während des Aushubs eines ungefähr 5 m langen Erdschlitzes bis auf Endtiefe mit speziellen Schlitzwandgreifern oder -fräsen wird gleichzeitig Stützflüssigkeit zur Stützung des ausgehobenen Schlitzes eingebracht. Nach Einbringen des Bewehrungskorbes wird unter gleichzeitigem Verdrängen der Stützflüssigkeit der Beton eingebracht. Bei der Herstellung unterscheidet man das kontinuierliche Aneinderreihen der Lamellen und das Pilgerschrittverfahren, bei dem zunächst immer eine dazwischen liegende Lamelle ausgelassen wird. Schlitzwände dienen u. a. als Dichtwände für Deponien und Dämme, als Stützwand beim Baugrubenverbau, wobei die Schlitzwand dann i. d. R. in die aufgehende Gebäudekonstruktion mit einbezogen wird.
- Schloss
- siehe Spundwand.
- Schlosser
- siehe Metallbauer.
- Schluckbrunnen
- Brunnen zur Einspeisung von Wasser in den Baugrund. Oft verwendet aus Umweltschutzgründen, um großflächige Absenkungen zu vermeiden. Ebenfalls meist preiswerter als die Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation.
- Schluff
- Böden mit Korngrößen zwischen 0,002 mm < d < 0,063 mm.
- Schlussstein
- keilförmiger Stein im Scheitel eines Gewölbes oder Bogens.
- Schlüsselfertigbau
- gesamte Bauleistung, die von einem verantwortlichen Auftragnehmer (Generalunternehmer) auf eigenes technisches und wirtschaftliches Risiko erbracht wird. Teilleistungen, die der Generalunternehmer nicht erbringen kann oder will, werden durch Unterverträge an Nachunternehmer vergeben.
- Schlüsselkosten
- Kostenarten eines Unternehmens, die nicht als Einzelkosten den Kostenträgern oder Kostenstellen entsprechend der Verursachung direkt, sondern in Form von Zuschlägen zugemessen werden. Gemeinkosten.
- Schmalwand
- Schmalwände sind Dichtwände mit geringer Wanddicke aus zementgebundenen Dichtmassen. Die Wände werden vertikal hergestellt. Sie werden durch Verpressen der Hohlräume eingebrachter und wieder gezogener Stahlprofile hergestellt.
- Schmelzverhalten
- Vorgänge in Verbindung mit dem Erweichen eines Materials unter Wärmeeinwirkung (einschließlich Schrumpfen und/ oder Brennen von geschmolzenem Material usw.).
- Schmidt-Hammer
- Rückprallhammer.
- Schmutzwasser
- durch Gebrauch verunreinigtes Wasser. Zur Bezeichnung der Herkunft: häusliches, gewerbliches, industrielles, kommunales, landwirtschaftliches Schmutzwasser [DIN 4045 Abwassertechnik].
- Schmutzwasseranfall
- in erster Linie abhängig vom Wasserbedarf, der mit steigendem Wohnkomfort wächst. Die Durchschnittswerte liegen bei Wohnbauten pro Person zwischen 100 und 300 l / Tag.
- Schmutzwassernetz
- das Leitungsnetz, das das vom Niederschlagswasser getrennte Schmutzwasser ableitet (Trennverfahren).
- Schneefanggitter
- gitterartige Vorrichtung im Traufenbereich eines geneigten Daches, um das Abrutschen von Schneebrettern zu verhindern.
- Schneelasten
- abhängig von der örtlichen Lage und der Geländehöhe des Bauwerkstandortes sowie von der Neigung der Dachfläche. Die Lastangaben beziehen sich stets auf 1 m² der waagerechten Projektion der geneigten Flächen. Die Wirkungslinie der Last ist stets lotrecht (vgl. auch Schneelastzonen).
- Schneelastzonen
- werden in DIN 1055-5 angegeben. In Deutschland z. B. vier Schneelastzonen. Zone I: wenig Schnee, Zone IV: viel Schnee.
- Schneidkopfsaugbagger
- Saugbagger, der Boden mit rotierendem Schneidkopf lockert, vom Grund aufnimmt und über eine Rohrleitung zur Einbaustelle fördert.
- Schnellfilter
- Filter mit Füllung aus Sand und Kies nach DIN 19 623 oder anderem Filtermaterial, das mit Filtergeschwindigkeiten von mehreren m/h betrieben wird. Der Filter wird durch Rückspülen der gesamten Filterfüllung gereinigt [DIN 4046 Wasserversorgung].
- Schnittgrößen
- Schnittkräfte und Schnittmomente, die durch Schneiden eines Stabes oder Tragwerksteils frei werden;
Schnittgrößen stellen neben den Verschiebungsgrößen die unbekannten Zustandsgrößen eines Tragwerks dar;
bei statisch bestimmten Systemen lassen sich die Schnittgrößen nur mit Hilfe der Gleichgewichtsbedingungen berechnen. - Schnittkräfte
- siehe Längskräfte, Querkräfte.
- Schnittmomente
- siehe Biegemomente, Torsionsmomente.
- Schnittufer
- Stellen links und rechts eines (gedachten) Schnittes.
- Schnurgerüst
- das zum Anlegen und Fluchten von Fundamenten, Mauern usw. dienende Gerüst, von dem aus durch gespannte Schnüre der Verlauf der Bauwerkskonturen festgelegt wird.
- Schockbeton
- Benennung des Betons nach der Art seiner Verdichtung: Schalung mit Beton wird auf einem Schocktisch angehoben und fallen gelassen.
- Schornstein
- (siehe auch Hausschornstein);
senkrechter oder leicht gezogener Schacht zur Abführung von Abgasen von Feuerstätten. Die früher verwendete Bezeichnung Rauchfang beschreibt die Funktion recht gut. Das Wort Schornstein leitet sich von score-stein, dem Kragstein, der den Rauchfang eines offenen Kamins trug, her. Man unterscheidet nach konstruktiven Kriterien in einschalige und mehrschalige, gemauerte und Fertigteilschornsteine und nach funktionalen Kriterien in Schornsteine mit begrenzter Temperaturbeständigkeit, Stahlschornsteine für verminderte Anforderungen, eigene und gemeinsame sowie gemischt belegte Schornsteine (DIN 18 160-1). An Schornsteine werden besondere Anforderungen insbesondere des Brandschutzes und des Immissionsschutzes gestellt (Feuerungsverordnungen der Bundesländer, DIN 18 160 - Hausschornsteine, Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft).
siehe Abb.
- Schornsteinfeger
- handwerklicher Ausbildungsberuf. Er wird im Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, in der Anlage A der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt. Bezirksschornsteinfegermeister haben die wichtige bauordnungsrechtliche Funktion, zur Rohbauabnahme die Tauglichkeit der Schornsteine oder anderer Abgasanlagen und zur Gebrauchsabnahme die sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlagen zu bescheinigen.
- Schotter
- Zuschlag für Beton mit Kleinstkorn 32 mm und Größtkorn 63 mm, der durch Brechen von natürlichem Gestein oder künstlich hergestellten Stoffen gewonnen wird.
- Schotterrasen
- befahrbarer Rasen, dessen Gräser in den mit Oberboden ausgefüllten Zwischenräumen eines 20 bis 30 cm dicken Schottertraggerüstes verwurzelt sind.
- Schottersack
- Vertiefung des Erdplanums unter Eisenbahngleisen.
- Schöpfwerk
- Anlage zum Heben von Wasser aus einem eingedeichten Gebiet (Polder), um das Gebiet zu entwässern und den Grundwasserstand zu regeln.
- Schranke
- Schlagbaum zur Sicherung des Bahnbetriebs bei höhengleichen Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen und Wegen.
- Schraube
- Verbindungsmittel, welches Kräfte senkrecht oder parallel zu seiner Achse von einem zu einem anderen Bauteil übertragen kann. Schraubenverbindungen sind im Allg. wieder lösbar. Die Kraftübertragung erfolgt örtlich konzentriert (punktförmig) durch Abscheren und Lochleibung (SL-Verbindung) oder Reibung (GV-Verbindung). Bei rohen Schrauben weisen Schraubenschaft und -gewinde den gleichen Durchmesser auf, Verbindungen mit rohen Schrauben weisen ein Lochspiel auf. Bei Passschrauben ist der Gewindedurchmesser 1 mm kleiner als der Schaftdurchmesser, das Lochspiel beträgt = 0,3 mm. Schrauben werden nach ihrer Festigkeit und dem Schaftdurchmesser bezeichnet, z. B. M 20 - 4.6. Von normalfesten (Festigkeitsklassen 4.6 und 5.6) werden hochfeste Schrauben - auch HV-Schrauben genannt (Festigkeitsklassen 8.8, 10.9) - unterschieden.
- Schräghebewerk
- Schiffshebewerk mit Förderung auf geneigter Ebene. Formen: Querförderung oder Längsförderung, jeweils bezogen auf die Troglängsachse.
- Schrägkabelbrücke
- besteht aus dem Hauptträger (Fahrbahnträger), einem oder mehreren Pylonen und den Schrägkabeln;
diese Zugglieder verlaufen i. d. R. beidseitig von jedem Pylon in "Büschelform" oder "Harfenform" (parallele Kabel) zum Hauptträger;
eine größere Anzahl von Kabeln führt zu kleineren Biegemomenten und damit zu einer kleineren Bauhöhe des Hauptträgers;
Ausführung mit 1 oder 2 Kabelebenen;
mit der Schrägkabelbrücke können große Spannweiten erreicht werden. - Schrägneigung
- resultierend aus Längs- und Querneigung.
- Schrittmaßregel
- siehe Treppenstufe.
- Schrumpfen
- Volumenverringerung, die infolge des Erhärtungsvorgangs, z. B. von Zementstein bei der Hydratation, eintritt.
- Schub
- Beanspruchung durch Schnittkräfte parallel zur Schnittrichtung eines Stab- oder Flächenelements.
- Schubbemessung
- gemeint ist hiermit die Bemessung für Beanspruchung aus den Hauptspannungen. Die Schnittgrößen N, Q (V) und M treten in den meisten Fällen nicht als alleinige selbständige Beanspruchung auf. Die Bemessung für Q (Querkraft) und M (Biegemoment) wird dennoch aus praktischen Gründen getrennt durchgeführt. Schräg gerichtete Hauptspannungen treten erst in querkraftbeanspruchten Bauteilbereichen auf. Schubbemessung im Stahlbeton umfasst somit:
- Nachweis, dass die schräggerichteten Hauptzugspannungen durch "Schub"bewehrung aufgenommen werden (nur bei sehr geringer Beanspruchung ist ein Verzicht auf Bewehrung möglich, wenn die Zugkraftaufnahme durch die geringe Zugfestigkeit des Betons möglich ist).
- Nachweis, dass die schräggerichteten Hauptdruckspannungen die Betondruckfestigkeit nicht übersteigen. Die praxisgerechte Schubbemessung geht von einem "in das Bauteil hineinverlegten Fachwerkmodell (Fachwerkanalogie)" aus. - Schubbereich
- Begriff aus der DIN 1045 (Ausgabe 7.88) zur Kennzeichnung der Schubspannungsgröße. Es gibt drei Schubspannungsbereiche. Im Schubbereich:
- 1 "geringe" Schubbeanspruchung - in Platten keine, in Balken konstruktiv zu wählende Schubbewehrung
- 2 "mittlere" Schubbeanspruchung - Schubbewehrung kann aus abgeminderten Schubspannungen berechnet werden
- 3 "große" Schubbeanspruchung - Schubbewehrung muss aus den unabgeminderten Schubspannungswerten berechnet werden. Der Höchstwert des Schubbereiches 3 stellt die Grenze dar, ab welcher der jeweilige Querschnitt vergrößert werden muss, um den Schubspannungswert in einen der drei vorgenannten Bereiche zu drücken. Die wirkungsvollste Maßnahme, dieses Ziel zu erreichen, besteht in der Verbreiterung des Querschnitts. - Schubbewehrung
- Bewehrung, die die sich aus der Schubbemessung ergebenden Zugkräfte wirksam aufnimmt. An Schubbewehrungselementen werden verwendet:
- Schrägstäbe - Schrägaufbiegungen der als Biegebewehrung nicht mehr benötigten Betonstahlstäbe
- Bügel - vertikal oder geneigt
- Bügel und Steglängsbewehrung ("Flankenbewehrung") häufiger in der Form von verschweißten Bügelkörben usw.
- Schubzulagen. Schubleitern, Hutstäbe usw.
Alle Elemente können in Kombinationen verwendet werden. Bügel sind jedoch - bis auf wenige Ausnahmen - immer zu verwenden. - Schubfeld
- meist ebenes, rechteckiges Plattenfeld, das Randträger oder -steifen aufweist und selbst vorwiegend durch Schubkräfte und -spannungen beansprucht wird.