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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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- A-bewerteter Schalldruckpegel
- mit der Frequenzbewertung A bewerteter Schalldruckpegel. Er ist ein Maß für die Stärke eines Geräusches und wird mit der Einheit dB(A) angegeben. Durch die Frequenzbewertung A werden die Beiträge von Frequenzen unter 1000 Hz und über 5000 Hz zum Gesamtergebnis abgeschwächt. Damit wird dem Hörvermögen des menschlichen Ohres bei unterschiedlichen Frequenzen Rechnung getragen.
- Abbau
- 1. bergmännisch: Gewinnen und Fördern nutzbarer Mineralien,
2. abwassertechnisch: physikalischer, chemischer oder biochemischer Vorgang, bei dem organische Abwasserinhaltsstoffe zerlegt werden [DIN 4045 Abwassertechnik],
3. chemisch: Zerlegung von aus vielen Atomen bestehenden organischen Verbindungen in einfachere durch biologische (z. B. Enzyme oder Mikroorganismen), chemische (z. B. Oxidation, Verbrennung) oder durch physikalische (z. B. UV-Strahlung) Einflüsse. - Abbinden
- von Zement: Erstarren.
- Abbindewärme
- Hydratationswärme.
- Abbrandgeschwindigkeit
- alter Begriff. Man verwende: Flächenabbrandrate, Flammenausbreitungsgeschwindigkeit, Flammenausbreitungszeit, lineare Brenngeschwindigkeit, Abbrandrate.
- Abbrandrate
- Masseverlust des in einer bestimmten Zeiteinheit unter festgelegten Prüfbedingungen verbrennenden Materials.
- Abbruchgebot
- siehe Rückbau- und Entsiegelungsgebot.
- Abdichtung
- Maßnahme zum Schutz von Bauwerken und Bauteilen gegen Einwirkung von Wasser und Feuchtigkeit. Man unterscheidet:
- Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18 195-4),
- Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser (DIN 18 195-5),
- Abdichtung gegen drückendes Wasser (von außen: DIN 18 195-6, von innen: DIN 18 195-7) Bauwerksabdichtungen sind gemäß den Anforderungen aus den o. a. Belastungen auszuführen. - Abdrückgeschwindigkeit
- Geschwindigkeit, mit der aufzulösende Güterzüge über den Ablaufberg des Rangierbahnhofs gedrückt werden.
- Abfall
- bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder deren Entsorgung zur Wahrung des Allgemeinwohls geboten ist. Abfallentstehung ist zu vermeiden. Abfälle sollen verwertet werden. Bei der Entsorgung von Abfällen dürfen die Gesundheit der Menschen sowie Flora, Fauna, Boden, Gewässer und Luft nicht beeinträchtigt werden. Die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Städtebaus sind zu wahren.
- Abfallablagerung
- siehe Deponie.
- Abfallarten
- wichtige A. sind Hausmüll, Sperrmüll, kommunale Abfälle, Gewerbemüll, Klärschlamm, tierische Reststoffe, Altreifen, Autowracks und die Sonderabfälle.
- Abfallbehandlungsanlage
- Abfallentsorgungsanlage, in der Abfälle mit chemisch-physikalischen, biologischen, thermischen oder mechanischen Verfahren oder Kombination dieser Verfahren behandelt werden.
- Abfallbehälter
- siehe Müllbehältersysteme, Container.
- Abfallbeseitigung
- allgemein gebräuchlicher, aber nicht zutreffender Begriff für alle Methoden zur Ablagerung, Umwandlung oder Verwertung von Abfällen. Tatsächlich können Abfälle nicht beseitigt, sondern nur abgelagert, verwertet oder zu anderen festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen umgewandelt werden.
- Abfallbörse
- Einrichtung, an der Gewerbe- und Industrieabfälle sowie Reststoffe gehandelt werden, soweit sie für eine Abfallverwertung in Betracht kommen.
- Abfallentsorgung
- umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Nach DIN 30 706 ist der Oberbegriff für festen Abfall bestimmter Herkunft "Hausabfall". Es werden drei Arten unterschieden:
Hausmüll (Haushaltabfall), unterteilt in Wertstoff (Altstoff) und Problemstoff (Schadstoff),
Sperrmüll (Sperrabfall) als fester Abfall aus Haushalten,
Gewerbemüll (haushaltähnlicher Gewerbeabfall) ist fester Abfall aus Handel, Handwerk, Gewerbe, Industriebetrieben, Behörden und Verwaltung, der gemeinsam mit dem Haushaltsabfall entsorgt wird. - Abfallgesetz
- das "Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen" (AbfG) regelt als Rahmengesetz des Bundes den Umgang mit Abfall. Grundsätze: Abfälle sind zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle zu verwerten und nicht verwertbare Reststoffe gefahrlos zu entsorgen.
- Abfallgrube
- Grube, die lediglich durch Ausheben von Erdreich entstanden ist, zur vorübergehenden Aufbewahrung fester Abfallstoffe.
- Abfallkompostierung
- siehe Kompostierung.
- Abfallsammlung
- Maßnahmen zum umweltschonenden und kostengünstigen Einsammeln und Transportieren bis zur Übergabe an die Abfallbehandlungsanlage.
- Abfallsatzung
- ein kommunales Gesetz zur Vermeidung, Verwertung bzw. Entsorgung von Abfällen.
- Abfallschacht
- siehe Müllabwurfschacht.
- Abfalltrennung
- wichtige ökologische Forderung in Bezug auf Wiederverwertung von Wertstoffen.
- Abfallverbrennung
- siehe Müllverbrennungsanlage, Müllverbrennung.
- Abfallverdichtung
- zur Verringerung des Raumbedarfs und zur Vermeidung von Hohlräumen bewirktes Zusammenpressen von Abfällen.
- Abfallverwertung
- Verfahren zur Rückgewinnung oder Nutzung von Wertstoffen in Abfällen. Bei der Rückgewinnung unterscheidet man nach Sortierungsverfahren und Verfahren zur getrennten Sammlung von Abfällen. Wichtige Verfahren zur Nutzung von Wertstoffen sind zum Beispiel Abfallverbrennung, Kompostierung, Pyrolyse.
- Abfallwirtschaft
- Summe aller Maßnahmen zur Vermeidung, möglichst schadloser Behandlung, Wieder- und Weiterverwendung und endgültiger Unterbringung von Abfällen aller Art unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte.
- Abfallzerkleinerer
- siehe Müllzerkleinerer.
- Abfallzusammensetzung
- 1. Häusliche Abfälle:
a) Hausmüll mit den Fraktionen Wertstoffe (Altstoffe), Biomüll, Nassmüll, Restmüll, schadstoffbelastete Haushaltsabfälle,
b) häuslicher Geschäftsmüll,
c) Sperrmüll.
2. Kommunale Abfälle: Straßenkehricht und Marktabfälle, Abfälle aus kommunalen Grünanlagen, Krankenhausabfälle, Abfälle aus städtischen Vieh- und Schlachthöfen.
3. Gewerbliche Abfälle: hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Bauabfälle, produktionsspezifische Abfälle (Industrieabfälle). - Abfangung
- Hilfskonstruktion zur Sicherung von Bauteilen und Bauwerken gegen Kippen und Einstürzen. Abfangende Konstruktionselemente werden u. a. zur Sicherung von Außenschalen zweischaliger Außenwände erforderlich.
- Abfluss
- Zufluss, Durchfluss, Volumenstrom, Quotient aus dem Wasservolumen, das einen bestimmten Fließquerschnitt durchfließt, und der dazu benötigten Zeit [DIN 4045 Abwassertechnik].
- Abflussbeiwert
- Quotient aus Regenabflussspende zu Regenspende.
- Abflussbeiwert (PSI)
- Beiwert, der die Sickerfähigkeit und die Verzögerung des Regenwasserabflusses berücksichtigt.
- Abflusskennzahl K
- von der Gebäudeart abhängige Größe, vorgegeben aus der Abflusscharakteristik.
- Abflussspende
- Quotient aus Abfluss und Fläche des zugehörigen Einflussgebietes [DIN 4045 Abwassertechnik].
- Abflusssumme
- Integration des Abflusses über eine anzugebende Zeitspanne [DIN 4045 Abwassertechnik].
- Abflussvermögen
- rechnerischer Abfluss einer Abwasser- bzw. Wasserleitung bei Vollfüllung ohne statischen Überdruck.
- Abgasanlagen
- Abgasleitungen und Schornsteine haben die Aufgabe, die Abgase einer Feuerstätte über Dach ins Freie zu führen und mittels Unterdruck (= Schornsteinzug durch den Dichteunterschied der Abgase) die nötige Verbrennungsluft anzusaugen (gilt bei Kesseln ohne Zugbedarf und bei Brennwertkesseln nur eingeschränkt). Einleitung von Abgasen - bei Feuerstätten für feste Brennstoffe nur in rußbrandbeständige Schornsteine, bei Feuerstätten für flüssige/gasförmige Brennstoffe auch in Abgasleitungen.
- Abgaskanal
- Verbindungsstück in Massivbauart (DIN 18 160-2).
- Abgasrohr
- Verbindungsstück oder ein Abschnitt eines Verbindungsstücks aus Rohren und Formstücken, das nach Art von Rohrleitungen frei im Raum verlegt ist (DIN 18 160-1).
- Abgasverlust
- Verlust, der bei der Verbrennung im Heizkessel entsteht, zulässige Grenzwerte nach der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen je nach Nennwärmeleistung zwischen 9 und 11 %.
- abgebildet werden
- siehe Projektionsarten.
- abgehängte Unterdecke
- siehe Unterdecke.
- Abgleichen
- von Probekörpern aus Beton. Bei Probekörpern, die z. B. bei der Prüfung auf Druck beansprucht werden sollen, müssen die zwei einander gegenüber liegenden Flächen, gegen die die Stahlplatten der Prüfmaschine wirken, eben und parallel sein. Unebene und nicht parallele Flächen werden entweder nass abgeschliffen oder mit Zementmörtel abgeglichen.
- Abhänger
- zugbeanspruchtes und in der Regel höhenverstellbares Konstruktionselement zum Aufhängen von Unterdecken an tragenden Deckenkonstruktionen.
- Abhebekraft
- abhebende (negative) Auflagerkraft ("destabilisierende Einwirkung");
diese bewirkt, dass die Konstruktion im Auflagerbereich "abhebt", wenn keine Verankerung nach unten erfolgt oder eine entsprechende Auflast im Auflagerbereich vorhanden ist. - Abladetiefe
- der einem bestimmten Beladungszustand entsprechende Tiefgang eines Schiffes.
- Ablaufberg
- Gleiskuppe im Anschluss an die Einfahrgruppe, über die eine Rangierlokomotive den aufzulösenden Güterzug zum freien Ablauf einzelner Wagen oder Wagengruppen drückt.
- Ablaufplanung
- Zerlegung eines Projekts in logisch und zeitlich voneinander abhängige Teilvorgänge. Arbeitsvorbereitung, Netzplan.