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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Visitenkarte - Autor
Dr. Oliver ElzerRichter am KG |
Profil
Geboren 1967. Studium der Rechtswissenschaften. Promotion und Vorbereitungsdienst in Hamburg. 1996 - 1997 Rechtsanwalt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Seit 1997 Richter in Berlin. 2001 - 2003 abgeordnet ins Bundeskanzleramt. Ab Mitte 2005 Leiter des Dezernates Aus- und Fortbildung der Präsidentin des Kammergerichts. Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Zivilprozessrecht. Zahlreiche Vorträge, Seminare und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Mitautor mehrerer Fachbücher zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Internetseite zur ZPO, ständiger Mitarbeiter mehrerer Zeitschriften. Redaktionsbeirat der ZMR.Kontakt
Anschrift: | Präsident des Kammergerichts Salzburger Str. 21-25 10825 Berlin |
Telefon: | 030/90132107 |
Telefax: | 030/90132040 |
E-Mail: | oliver.elzer@kg.verwalt-berlin.de |
URL: |
www.oliverelzer.de |
Beiträge des Autors (hier: 126 bis 150 von 651):
IBR 2022, 106 | BGH - Anwaltliches Empfangsbekenntnis beweist angegebenes Zustellungsdatum! |
IBR 2022, 103 | BGH - Berufungsbegründungsfrist abgelaufen: Keine Heilung von Unzulänglichkeiten! |
IBR 2022, 102 | BGH - Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist stets zu begründen! |
IMR 2022, 86 | LG Berlin - § 48 Abs. 5 WEG gilt auch für Beschlussersetzungsklagen! |
IMR 2022, 72 | BGH - Mehrhausanlage: Wer trägt die Kosten für die Reparatur einer Tiefgarage? |
IBR 2022, 49 | BGH - Berufung allein auf neues Vorbringen gestützt: Zulassung ist zu rechtfertigen! |
IMR 2022, 29 | BGH - Störung des gemeinschaftlichen Eigentums: Altkläger und Prozessführungsbefugnis! |
IMR 2022, 28 | BGH - WEG-Reform: Entstörung eines Sondernutzungsrechts und § 9a Abs. 2 WEG |
IBR 2021, 608 | BGH - Mandant ist rechtsschutzversichert: Rechtsanwalt muss trotzdem umfassend beraten! |
IBR 2021, 552 | BGH - Aktennotizen des Rechtsanwalts als Einzelanweisung an die Mitarbeiter? |
IBR 2021, 504 | OLG Stuttgart - Berufung durch Beschluss zurückgewiesen: Wer trägt die Kosten der Anschlussberufung? |
IBR 2021, 503 | OLG Koblenz - Erhebung der Verjährungseinrede in zweiter Instanz ist neues Verteidigungsmittel! |
IBR 2021, 492 | BGH - Störung des Sondereigentums: Wer kann was unternehmen? |
IMR 2021, 479 | LG Frankfurt/Main - Elektronisches Dokument: Wann ist es für eine Gerichtsbearbeitung geeignet? |
IMR 2021, 467 | LG Frankfurt/Main - Rechtfertigen Hausgeldrückstände die Entziehung eines Wohnungseigentums? |
IBR 2021, 447 | OLG Düsseldorf - Streitsache anderweitig rechtshängig: Weitere Klage unzulässig! |
IBR 2021, 441 | BGH - Erteilung einer konkreten Einzelanweisung will gelernt sein! |
IBR 2021, 440 | BGH - Fristverlängerungs- vor Wiedereinsetzungsantrag? |
IMR 2021, 412 | BGH - Hat die Untergemeinschaft Befugnisse gegenüber der Jahresabrechnung? |
IMR 2021, 411 | BGH - Auch bei Untergemeinschaften gilt: Nur einheitliche Jahresabrechnung! |
IMR 2021, 410 | BGH - Umwidmung eines Teil- in Wohnungseigentum: Es bedarf einer Vereinbarung! |
IMR 2021, 409 | BGH - Wohnen im Teileigentum: Im begründeten Einzelfall zulässig! |
IMR 2021, 408 | BGH - Altverfahren: Es geht beim gemeinschaftlichen Eigentum ohne Vergemeinschaftung! |
IBR 2021, 393 | OLG Nürnberg - Verwandt und befreundet: Richter befangen! |
IBR 2021, 387 | BGH - Fristwahrende Übermittlung von Schriftsätzen: Wie ist der Fax-Ausgang zu kontrollieren? |
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