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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Visitenkarte - Autor
Erich J. GroßRechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht |
Profil
Geboren am 26.09.1947 in Sulzbach/Saar. Nach der Schulausbildung 1967 Studienbeginn an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken mit den Fächern Philosophie, Politikwissenschaften und Soziologie. Fortführung des Studiums in 1970 an der Christian Albrechts Universität in Kiel mit den Fächern Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Betriebswirtschaft. Studienabschluss durch das Erste Staatsexamen im Jahr 1978, Zweites Staatsexamen im Sommer 1982. Eröffnung eigene Kanzlei im November 1982. Rechtsanwalt Groß ist seit 1982 in eigener Kanzlei tätig. Seit Anbeginn ist sein Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht sowie gesellschaftsrechtliche, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung. Herr Rechtsanwalt Groß ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen in einschlägigen Baurechtszeitschriften in Erscheinung getreten. Er betreibt sei vielen Jahren Schulungstätigkeiten in regionalen, überregionalen und firmeninternen Seminaren auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts. Rechtsanwalt Groß ist auch als Schiedsrichter und Schlichter in baurechtlichen Auseinandersetzungen tätig und u. a. im Verzeichnis der Schlichter und Schiedsrichter nach der Schiedsordnung Bau der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein, deren Mitglied Herr Rechtsanwalt Groß ist, eingetragen. Rechtsanwalt Groß ist darüber hinaus Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen Schleswig-Holstein. Tätigkeitsschwerpunkte: Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Gesellschaftsrecht einschließlich Unternehmensgründungsberatung, Unternehmensnachfolge, Abschlussprüfungstätigkeit und steuerliche Beratung.Kontakt
Anschrift: | Brunnenweg 1 B 1 b 24111 Kiel |
Telefon: | 0431/696 15-0 |
Telefax: | 0431/935 18 |
E-Mail: | ra-gross@baurecht-gross.de |
URL: |
www.baurecht-gross.de |
Beiträge des Autors (hier: 101 bis 115):
IBR 1995, 431 | LG Hamburg - Mengennachweis bei Herstellung eines Garagenbelages durch Wiegeschein? |
IBR 1995, 341 | OLG Schleswig - Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung auch nach Kündigung des Werkvertrags gem. § 4 Nr. 7 VOB/B? |
IBR 1994, 467 | OLG Braunschweig - Architektenvertrag: Wo liegt die Grenze zwischen Auftrag und Akquisition? |
IBR 1994, 466 | OLG Schleswig - Entfällt die Bindungswirkung an die Schlußrechnung bei Rückforderungen? |
IBR 1993, 468 | OLG Schleswig - Ist der Architekt berechtigt, Aufträge für den Bauherrn zu erteilen? |
IBR 1993, 457 | OLG Düsseldorf - Wann muß der Unternehmer Bedenken anmelden? |
IBR 1993, 308 | LG Kiel - Kosten des Beweissicherungsverfahrens - Hauptsachekosten? |
IBR 1993, 306 | OLG Hamburg - Darf der gerichtlich bestellte Sachverständige sein Gutachten bis zur Bezahlung zurückzuhalten? |
IBR 1993, 100 | OLG Schleswig - Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Bauhandwerkersicherungshypothek |
IBR 1992, 1006 | OLG Düsseldorf - Grundwasserverhältnisse - Haftung des Architekten? |
IBR 1992, 432 | LG Kiel - Privatgutachten im Rechtsstreit: Kosten erstattungsfähig? |
IBR 1992, 80 | AG Pinneberg - Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils: Beschaffenheit der Sicherheitsleistung/Bankbürgschaft |
IBR 1991, 471 | OVG Schleswig-Holstein - Zweitwohnungssteuer: Einkommensverwendung oder Einkommenserzielung? |
IBR 1991, 450 | OLG Celle - Sorgfaltspflichten des Architekten: Schadensersatz bei mangelhafter Ausführungsplanung |
IBR 1991, 273 | OLG Köln - Aufmaßbestimmungen in Zusätzlichen Technischen Vorschriften |
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