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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Visitenkarte - Autor
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Dr. Birgit FranzRAin und FAin für Bau- und Architektenrecht |
Profil
Frau Dr. Franz ist Gründerin der im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit 25 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2020 in 2. Auflage erschienenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Frau Dr. Franz wird in den diversen, einschlägigen Rankings seit vielen Jahren als führende Partnerin im Baurecht gelistet.Kontakt
Anschrift: | franz + partner rechtsanwälte mbB Worringer Str. 22 50668 Köln |
Telefon: | 0221/292194-0 |
Telefax: | 0221/292194-49 |
E-Mail: | franz@franzplus.de |
URL: |
www.franzplus.de |
Beiträge der Autorin (hier: 1 bis 25 von 113):
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OLG Köln - Dann prüfe, wer sich selbst bindet ... |
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OLG Düsseldorf - Unzutreffender Preis = fehlender Preis! |
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VK Berlin - Leistungsbeschreibung muss den Bietern die Kalkulation ermöglichen! |
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OLG Düsseldorf - Unzutreffender Preis = fehlender Preis! |
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VK Berlin - Leistungsbeschreibung muss dem Bieter die Kalkulation ermöglichen! |
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OLG Naumburg - Spekulativer Preis ist nicht der "geforderte" Preis! |
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VK Nordbayern - Eintragungen im Formblatt 223 sind keine Preisangaben! |
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VK Westfalen - Unklare Aufteilung des Leistungsverzeichnisses geht zu Lasten des Auftraggebers! |
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VK Westfalen - Unklare Aufteilung des Leistungsverzeichnisses geht zu Lasten des Auftraggebers |
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VK Nordbayern - Keine Preisaufklärung ohne Aufklärungsbedürfnis! |
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OLG Naumburg - Spekulativer Preis ist nicht der "geforderte" Preis! |
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OLG Koblenz - Sinnlose Rechtsverfolgungskosten trägt Antragsteller! |
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OLG Koblenz - Wer überflüssiges Nachprüfungsverfahren provoziert, muss Kosten tragen! |
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OLG Brandenburg - Auch Nachträge wegen zusätzlicher Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet! |
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BGH - Adiós vorkalkulatorische Preisfortschreibung! |
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BGH - Preisbildung ist Sache der Vertragsparteien, nicht der VOB/B! |
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VK Sachsen-Anhalt - Fehlende Erklärungen sind zwingend nachzufordern! |
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BGH - Spekulationsangebot ist nicht zuschlagsfähig! |
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BGH - Niedrige Preise hier und hohe Preise da: Indiz für unzulässige Preisverlagerung! |
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VK Sachsen-Anhalt - Fehlendes Formblatt zur Preiskalkulation ist nachzufordern! |
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VK Thüringen - Preise sind Bietersache! |
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BGH - Spekulationsangebot ist nicht zuschlagsfähig! |
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BGH - Niedrige Preise hier und hohe Preise da: Indiz für unzulässige Preisverlagerung! |
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VK Sachsen-Anhalt - Preisnachlässe nur an vorgegebener Stelle! |
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VK Thüringen - Preise sind und bleiben Bietersache! |
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Langaufsätze der Autorin:
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Verpreister Leistungsumfang versus geschuldeter Erfolg Langaufsatz von RAin Dr. Birgit Franz, Berlin undRA Dr. Marc Steffen, Berlin |
Seminare der Referentin: