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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Visitenkarte - Autor
Dr. Birgit FranzRAin und FAin für Bau- und Architektenrecht |
Profil
Frau Dr. Franz ist Gründerin der im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit 25 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2020 in 2. Auflage erschienenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Frau Dr. Franz wird in den diversen, einschlägigen Rankings seit vielen Jahren als führende Partnerin im Baurecht gelistet.Kontakt
Anschrift: | franz + partner rechtsanwälte mbB Worringer Str. 22 50668 Köln |
Telefon: | 0221/292194-0 |
Telefax: | 0221/292194-49 |
E-Mail: | franz@franzplus.de |
URL: |
www.franzplus.de |
Beiträge der Autorin (hier: 1 bis 25 von 112):
IBR 2022, 587 | OLG Düsseldorf - Unzutreffender Preis = fehlender Preis! |
IBR 2022, 258 | VK Berlin - Leistungsbeschreibung muss den Bietern die Kalkulation ermöglichen! |
VPR 2022, 142 | OLG Düsseldorf - Unzutreffender Preis = fehlender Preis! |
VPR 2022, 61 | VK Berlin - Leistungsbeschreibung muss dem Bieter die Kalkulation ermöglichen! |
IBR 2022, 32 | OLG Naumburg - Spekulativer Preis ist nicht der "geforderte" Preis! |
IBR 2021, 643 | VK Nordbayern - Eintragungen im Formblatt 223 sind keine Preisangaben! |
IBR 2021, 594 | VK Westfalen - Unklare Aufteilung des Leistungsverzeichnisses geht zu Lasten des Auftraggebers! |
VPR 2021, 176 | VK Westfalen - Unklare Aufteilung des Leistungsverzeichnisses geht zu Lasten des Auftraggebers |
VPR 2021, 168 | VK Nordbayern - Keine Preisaufklärung ohne Aufklärungsbedürfnis! |
VPR 2021, 160 | OLG Naumburg - Spekulativer Preis ist nicht der "geforderte" Preis! |
VPR 2021, 78 | OLG Koblenz - Sinnlose Rechtsverfolgungskosten trägt Antragsteller! |
VPR 2021, 77 | OLG Koblenz - Wer überflüssiges Nachprüfungsverfahren provoziert, muss Kosten tragen! |
IBR 2020, 335 | OLG Brandenburg - Auch Nachträge wegen zusätzlicher Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet! |
IBR 2019, 536 | BGH - Adiós vorkalkulatorische Preisfortschreibung! |
IBR 2019, 535 | BGH - Preisbildung ist Sache der Vertragsparteien, nicht der VOB/B! |
VPR 2018, 1046 | VK Sachsen-Anhalt - Fehlende Erklärungen sind zwingend nachzufordern! |
IBR 2018, 639 | BGH - Spekulationsangebot ist nicht zuschlagsfähig! |
IBR 2018, 638 | BGH - Niedrige Preise hier und hohe Preise da: Indiz für unzulässige Preisverlagerung! |
IBR 2018, 529 | VK Sachsen-Anhalt - Fehlendes Formblatt zur Preiskalkulation ist nachzufordern! |
IBR 2018, 349 | VK Thüringen - Preise sind Bietersache! |
VPR 2018, 214 | BGH - Spekulationsangebot ist nicht zuschlagsfähig! |
VPR 2018, 213 | BGH - Niedrige Preise hier und hohe Preise da: Indiz für unzulässige Preisverlagerung! |
VPR 2018, 164 | VK Sachsen-Anhalt - Preisnachlässe nur an vorgegebener Stelle! |
VPR 2018, 111 | VK Thüringen - Preise sind und bleiben Bietersache! |
IBR 2018, 59 | - Besteller kann Änderung zur Erreichung des Werkerfolgs anordnen! |
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Langaufsätze der Autorin:
Aufsatz | Verpreister Leistungsumfang versus geschuldeter Erfolg Langaufsatz von RAin Dr. Birgit Franz, Berlin undRA Dr. Marc Steffen, Berlin |
Seminare der Referentin: