ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
Visitenkarte - Autor
![]() |
Dr. Michael T. StollRechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht |
Profil
Dr. Michael T. Stoll ist Partner der LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB mit Standorten in München, Hamburg, Stuttgart, und Berlin und berät seit mehr als 20 Jahre überwiegend Unternehmen der Bauwirtschaft (Hochbau einschl. haustechnischer Gewerke, Ingenieurbau, Tiefbau, Verkehrswegebau, Innenausbau) im privaten Baurecht. Neben der projektbegleitenden Rechtsberatung bei Großprojekten aller Art sowie dem damit verbundenen Claim- und Anticlaimmangement liegt der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Dr. Stoll in der Prozessführung (einschließlich Schiedsgerichtsbarkeit). Darüber hinaus ist Herr Dr. Stoll in der Bauvertragsgestaltung, dem Bauversicherungsrecht sowie dem Bauschadensrecht sehr erfahren.Kontakt
Anschrift: | LUTZ ABEL Rechtsanwalts PartG mbB Brienner Str. 29 80333 München |
Telefon: | 089/54 41 47 0 |
Telefax: | 089/54 41 47-99 |
E-Mail: | stoll@lutzabel.com |
URL: |
www.lutzabel.com |
Beiträge des Autors (hier: 1 bis 7):
![]() |
OLG Nürnberg - Keine ausführungsreife Planung vorgelegt: Anspruch auf Mängelbeseitigung nicht fällig! |
![]() |
OLG München - Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie auch bezahlt wurde! |
![]() |
AG Hohenstein-Ernstthal - Keine Entfernung einer Abmahnung des Verwalters aus den Verwalterakten! |
![]() |
LG Landshut - Keine Nachtragsansprüche des Subunternehmers gegen den Bauherrn! |
![]() |
OLG München - VOB/B 2002: Welche Verjährungsfrist für maschinelle/elektrotechnische Anlagen, wenn kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde? |
![]() |
LG München I - Obligatorische Schlichtung bei § 1004 BGB? |
![]() |
OLG München - Streitbeitritt nach Streitverkündung kann unzulässig sein! |
Langaufsätze des Autors:
![]() |
Die Verjährung der Erwerbspreisansprüche des Bauträgers Langaufsatz von RA Dr. Michael T. Stoll |