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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Prof. Dr. Heiko FuchsRA und FA für Bau- und Architektenrecht |
Profil
Herr Prof. Dr. Fuchs ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architekten- und Ingenieurrecht) des Deutschen Baugerichtstags.Kontakt
Anschrift: | Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB Viersener Str. 16 41061 Mönchengladbach |
Telefon: | 02161/811-601 |
Telefax: | 02161/811-777 |
E-Mail: | heiko.fuchs@kapellmann.de |
URL: |
www.kapellmann.de |
Beiträge des Autors (hier: 101 bis 125 von 303):
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OLG Düsseldorf/BGH - Anrechenbare Kosten für Um- und Erweiterungsbauten sind getrennt festzustellen! |
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Generalanwalt beim EuGH - HOAI verstößt gegen Europarecht! |
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LG Stuttgart - Architektenhonorarklage: Vertragsverletzungsverfahren ist kein Aussetzungsgrund! |
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OLG Karlsruhe/BGH - Architekt muss Genehmigungsfähigkeit prüfen! |
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BGH - Statt fiktiver Mängelbeseitigungskosten: Vermögensbilanz, "Quasi-Minderung" oder Vorschuss |
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OLG Düsseldorf - Planervertrag mit Kirchengemeinde: Schriftform und Siegelung erforderlich! |
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KG - Keine Aussetzung des Mindestsatzprozesses zwecks Vorabentscheidung des EuGH? |
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KG - Architekt muss Bautagebuch führen! |
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KG - Kostenobergrenze ist keine Beschaffenheitsvereinbarung! |
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OLG Frankfurt/BGH - Einhaltung des Budgets unmöglich: Architekt muss Schadensersatz zahlen! |
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OLG München - Bauleitender Architekt muss frei gegebene Zusatzleistung bezahlen! |
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KG - Geplatzte Wasserzähler sprechen für einen Planungsfehler! |
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KG - Handwerker ist kein Fachingenieur! |
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OLG Naumburg - Architekt muss zu Baukosten beraten! |
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OLG Frankfurt - Planung eines Bauunternehmers verwertet: Kein Honorar nach den Mindestsätzen der HOAI! |
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OLG Frankfurt; BGH - Mängel selbst beseitigt: Kein Anspruch auf Kostenvorschuss! |
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OLG Düsseldorf/BGH - Leistungsphase abgenommen: Verjährung beginnt! |
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OLG Düsseldorf/BGH - Auftraggeber muss Behinderungsnachtrag bezahlen: Objektüberwacher muss sich entlasten! |
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BGH - Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten II! |
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BGH - Alternativen zur Vermögensbilanz: "Quasi-Minderung" und Vorschuss! |
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BGH - Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten I! |
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OLG Stuttgart - Änderungswunsch führt zu Mehrkosten: Architekt muss kostenlos umplanen! |
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OLG Celle; BGH - Kaufvertrag über noch zu modernisierende Altbauwohnung ist Bauträgervertrag! |
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- Wie werden Planernachträge vergütet? |
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- Welche neuen Vorschriften gelten auch für Architekten- und Ingenieurverträge? |
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Seminare des Referenten: