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Prof. Dr. Christian-David WagnerRA und FA für Vergaberecht |
Profil
Herr Prof. Dr. Wagner ist Fachanwalt für Vergaberecht in eigener Kanzlei und Honorarprofessor für Vergaberecht an der Hochschule Harz mit einem Lehrauftrag für Vergabe und E-Vergabe. Prof. Dr. Wagner ist seit über 20 Jahren auf das Vergaberecht spezialisiert. Weitere Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind eng damit verbundene Geschäftsfelder wie das EU-Beihilfe- und staatliche Zuwendungsrecht. Er berät sowohl Auftraggeber als auch Bieterunternehmen, beginnend bei klassischen Auftraggebern wie Bund, Land und Kommunen, über Forschungs- und staatliche Beteiligungsgesellschaften bis hin zu Unternehmen aus dem ITK-, Bau-, Medizin- und Marketingbereich. Prof. Dr. Wagner begleitet seine Mandanten in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens und vertritt deren Interessen regelmäßig vor den Vergabekammern der Länder und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa der REGUVIS-Akademie sowie der Deutschen Richterakademie (DRA). Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung "Basiswissen Vergaberecht" sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-Praxiskommentars "Vergaberecht", 6. Aufl. 2022.Kontakt
Anschrift: | Wagner Rechtsanwälte August-Bebel-Str. 53 04275 Leipzig |
Telefon: | 0341/306865-10 |
E-Mail: | wagner@wagnerrechtsanwaelte.de |
URL: |
wagnerrechtsanwaelte.de |
Beiträge des Autors (hier: 1 bis 18):
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VK Bund - Verwendung einer veralteten Version der Vergabeunterlagen führt zu Angebotsausschluss! |
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OLG Düsseldorf - Geforderte elektronische Signatur fehlt: Angebot ist auszuschließen! |
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VK Bund - Verwendung einer veralteten Version der Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss! |
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OLG Düsseldorf - Elektronische Signatur fehlt: Angebotsausschluss! |
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VK Südbayern - eVergabe: Wer trägt das Übermittlungsrisiko? |
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VK Westfalen - Nur das, was man hat, ist bereitzustellen! |
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VK Sachsen - Wertungsmatrix ist bekanntzumachen! |
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VK Südbayern - eVergabe: Wer trägt das Übermittlungsrisiko? |
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VK Sachsen - Wertungsmatrix ist bekanntzumachen! |
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VK Sachsen - Auf eine Mindestbedingung kann nachträglich nicht verzichtet werden! |
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VGH Bayern - Wie gewonnen, so zerronnen! |
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VK Sachsen - Auf eine Mindestbedingung kann nachträglich nicht verzichtet werden! |
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VG Magdeburg - Wer schreibt, der bleibt: Widerruf von Zuwendungen bei unzureichender Dokumentation |
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VGH Bayern - Wie gewonnen, so zerronnen! |
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VK Baden-Württemberg - An E-Vergabe muss man auch ohne IT-Abteilung teilnehmen können! |
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VK Sachsen - Wer A sagt, muss auch B sagen: Auftraggeber hat Angebotskonformität zu prüfen! |
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VK Sachsen - Wer A sagt, muss auch B sagen: Auftraggeber hat Angebotskonformität zu prüfen |
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VK Bund - Nachträgliche Korrektur der Vergabeunterlagen zulässig? |