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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Visitenkarte - Autor
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Oliver WeihrauchRechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht |
Profil
Herr Weihrauch ist seit 1995 auf allen Gebieten des privaten Immobilien-, Bau- und Vergaberechts beratend und erforderlichenfalls forensisch tätig. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung auf den Gebieten der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung, der baubegleitenden Rechtsberatung, insbesondere großer Infrastrukturprojekte, Projektsteuerung, Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren, Durchführung von Nachprüfungsverfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei verschiedenen Modellen der außergerichtlichen Streitbeilegung. 1989-1992 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Tsatsos, Lehrgebiet für Staatsrecht und Staatslehre/Institut für Deutsches und Europäisches Parteienrecht und bei Prof. Dr. Battis, Lehrgebiet für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht, Fern-Universität Hagen; 1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Brand, Lehrgebiet für Öffentliches Recht, Universität-Gesamthochschule Wuppertal; 1995-1997 Rechtsanwalt bei Lauenroth & Partner in Düsseldorf; 1998-1999 Partner bei Mütze & Partner in Düsseldorf; 1999 Partner bei Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Leiter des Fachbereiches Vergaberecht am Standort Köln. Von Juli 2004 bis April 2012 Partner/Geschäftsführer bei Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit Mai 2012 of counsel und Leiter des Fachbereiches Vergaberecht bei caspers mock Anwälte. Weitere Tätigkeiten: seit 1995 Dozententätigkeit im Bereich des Privaten Bau- und Vergaberechts beim VDI-Bildungswerk, mehreren Kommunen und Unternehmen und des management forums starnberg Autor und Mitautor mehrerer Fachveröffentlichungen, darunter der Bücher "Die Vergabe öffentlicher Aufträge", 1999 und Vergabepraxis 2003; Mit-Herausgeber des PPP-Handbuches "Public Private Partnership", Carl-Heymanns Verlag, Köln, 2005/2007.Kontakt
Anschrift: | c/o Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB Wachsbleiche 26 53111 Bonn |
Telefon: | 0228/972 798-211 |
Telefax: | 0228/972 798 - 210 |
E-Mail: | weihrauch@caspers-mock.de |
Beiträge des Autors (hier: 1 bis 25 von 102):
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VK Rheinland - Einhaltung der Rügefrist per Telefax: Was muss der Bieter beachten? |
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VK Rheinland - Einhaltung der Rügefrist per Telefax: Was muss der Bieter beachten? |
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VK Bund - Konzeptbewertung setzt "hinreichend konkrete Zielsetzungen" voraus! |
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VK Bund - Konzeptbewertung nur mit "hinreichend konkreter Zielsetzung"! |
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VK Bund - Bei der Konzeptbewertung hat der Auftraggeber viel Freiraum! |
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VK Sachsen-Anhalt - Informationsschreiben zugegangen: Spätestens jetzt beginnt die Rügefrist! |
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VG Regensburg - Vergaberichtlinien nicht eingehalten: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis! |
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VK Bund - Wer suchet, der findet? |
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VK Nordbayern - Verständnisfragen sind beantragte Auskünfte! |
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VK Nordbayern - Verständnisfragen sind beantragte Auskünfte! |
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VK Nordbayern - Ausschluss aller Angebote aus gleichartigen Gründen: Bieter haben "Zweite Chance"! |
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VK Nordbayern - "Zweite Chance" bei Ausschluss aller Angebote! |
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VK Thüringen - Unklare Ausschreibung geht zu Lasten des Auftraggebers! |
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OLG München - Mindestanforderungen: Kein Ausschluss bei unklarer Leistungsbeschreibung |
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VK Thüringen - Unklare Ausschreibung geht zu Lasten des Auftraggebers! |
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VK Schleswig-Holstein - Unterkriterien sind gleich zu gewichten! |
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VK Sachsen - Wer soll Vertragspartner werden? Zweifel gehen zu Lasten der/des Bieter(s)! |
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VK Schleswig-Holstein - Unterkriterien sind gleich zu gewichten! |
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VK Sachsen - Wer soll Vertragspartner werden? Zweifel gehen zu Lasten der/des Bieter(s)! |
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VK Sachsen-Anhalt - Rechtzeitig zugegangen ist rechtzeitig zugegangen! |
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VK Sachsen-Anhalt - Rechtzeitig zugegangen ist rechtzeitig zugegangen |
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VK Rheinland-Pfalz - Statt Änderung des Beschaffungsgegenstands nach Zuschlag: Aufhebung der Ausschreibung! |
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VK Südbayern - Auftraggeber ist an seine Entscheidung über die Bietereignung gebunden! |
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