ibr-online Blog: Öffentlichen Bau- & Umweltrecht
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Blog-Eintrag
Online seit 2023
Formblatt 221 und das aufzugliedernde Wagnis im W + G, oder: Von Unfug und nicht eröffneten Baustellen |
Öffentliche Auftraggeber verlangen seit 2018 im EFB-Formblatt 221, das Wagnis (W) im gemeinsamen Zuschlag für Wagnis + Gewinn (W + G) getrennt als leistungsbezogenes und betriebsbezogenes Wagnis auszuweisen. Diese Differenzierung erscheint mir, um es milde auszudrücken, eher künstlich. Etwas grober: Das Verlangen der Differenzierung des Wagnis nach leistungsbezogenem und betriebsbezogenem Wagnis beruht auf Unkenntnis und Unerfahrenheit. Der gemeinsame Zuschlag für W + G ist nichts anderes als Gewinn. Das ist nach langer Zeit des Irrens auch beim BGH angekommen; siehe BGH "Freie Kündigung, Wagnis II" vom 24.03.2016 - VII ZR 201/15 (IBR 2016, 332). Verstanden wurde dort auch, dass "W" im Zuschlag W + G das allgemeine unternehmerische Risiko, wie etwa aus Schwankungen aus der Nachfrage nach Bauleistung, langfristig vorsorgend zu decken sucht. Aus diesem "W" im W + G einen leistungsbezogenen Anteil herausdifferenzieren zu lassen, halte ich schlicht für Unfug. Kein Unternehmer kalkuliert so.
[mehr ...]
mehr... [mehr ...]
Trackback: https://www.ibr-online.de/IBRBlog/index.php?id=358
Hinweis:
Wenn Sie als Blogger in Ihrem eigenen Weblog auf unseren Blog-Eintrag Bezug nehmen möchten, können Sie den obigen Trackback-Link, falls Ihre Weblog-Software dies unterstützt, dort integrieren. Dann wird auch in unserem Blog-Eintrag ein Link mit einem entsprechenden Hinweis auf Ihren Blog-Eintrag erscheinen
Wenn Sie als Blogger in Ihrem eigenen Weblog auf unseren Blog-Eintrag Bezug nehmen möchten, können Sie den obigen Trackback-Link, falls Ihre Weblog-Software dies unterstützt, dort integrieren. Dann wird auch in unserem Blog-Eintrag ein Link mit einem entsprechenden Hinweis auf Ihren Blog-Eintrag erscheinen