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Recht am Bau | Bauvertrag

Zeige Dokumente 51 bis 100 von insgesamt 2164 - (5097 in Alle Sachgebiete)

Online seit Mai

Nicht überzeugend.
Leseranmerkung von Ervis Caja zu
 R 
80%-Regel beim VOB-Vertrag? Nur unter den Voraussetzungen von § 650b BGB!
(Stefan Althaus)
Dokument öffnen IBR 2024, 223

Klarstellung
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
 R 
Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage: Mängel verjähren in fünf Jahren!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2024, 232

Richtigstellung
Leseranmerkung von Dr. Michael Gebhard zu
 R 
Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage: Mängel verjähren in fünf Jahren!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2024, 232

Überregulierung bei Investoren, Erbschaftssteuer bei Privaten
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 N 
Baugenehmigungen: Abwärtsspirale setzt sich fort
Dokument öffnen Nachricht

Unpassender Praxishinweis
Leseranmerkung von Dennis Kindermann zu
 R 
Wann verjähren Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel?
(Michael Dick)
Dokument öffnen IBR 2024, 350

Zuversicht
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
 B 
Ein längst überfälliges Himmeldonnerwetter
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 S 
Bautechnik

WU-Beton und Bauteiltrockung


Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
Dokument öffnen IBR 2024, 275

Keine Hoffnung
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 B 
Ein längst überfälliges Himmeldonnerwetter
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Online seit April

Wegweisend? Eher nicht.
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
80%-Regel beim VOB-Vertrag? Nur unter den Voraussetzungen von § 650b BGB!
(Stefan Althaus)
Dokument öffnen IBR 2024, 223

 B 
Ein längst überfälliges Himmeldonnerwetter

In seinem Aufsatz "Obliegenheit oder Pflicht?" (BauR 2024, 561) donnert Keldungs, Vors. Richter am OLG a.D.:
Stört es eigentlich Richter nicht, dass in die Hunderttausende gehende Schäden durch Bauablaufstörungen nicht ausgeglichen werden, weil es den Richtern nicht gelingt, sich aus der Zwangsjacke des § 642 BGB zu befreien?
Erkennbar geht es Keldungs um die wechselvolle und um sich selbst kreisende Geschichte des Nachteilsausgleichs eines Unternehmers, wenn sein Bauablauf durch verzögerte Leistungen des vorlaufenden Unternehmers (Vorunternehmer) behindert wird. Die Krux: Zuletzt hat der BGH dazu in Entschädigungsdauer vom 26.10.2017 (VII ZR 16/17) entschieden, unter § 642 BGB seien dem Nachfolgeunternehmer die erst nach dem Ende des Annahmeverzugs entstehenden monetären Nachteile nicht zu entschädigen.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

immer wieder neu
Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
 Z 
Mitwirkungshandlungen sind Vertragspflichten!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 217

Der Ansicht von Keldungs ist zuzustimmen
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Wulf Himmel zu
 Z 
Mitwirkungshandlungen sind Vertragspflichten!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 217

Mit besten Wünschen für einen Paradigmenwechsel
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
 Z 
Mitwirkungshandlungen sind Vertragspflichten!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 217

 Z 
Bauvertrag

Mitwirkungshandlungen sind Vertragspflichten!


Besprochener Beitrag: "Obliegenheit oder Pflicht? - Gedanken zu § 642 BGB" von VorsRiOLG a. D. Karl-Heinz Keldungs
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 217 (Dokument öffnen 3 Leseranmerkungen)

 Z 
Bausicherheiten

Bauhandwerkersicherheit ist ein "scharfes Schwert"!


Besprochener Beitrag: "Risiken bei Stellen einer Bauhandwerkersicherung" von RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Oliver Homann, RA Tobias Köhler
(Philipp Scharfenberg)
Dokument öffnen IBR 2024, 218

 S 
Bautechnik

Wasserdichte Keller ja - aber mit Gürtel und Hosenträger?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße 
Dokument öffnen IBR 2024, 215

Obliegenheit oder Pflicht?
Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
 R 
Arsenbelasteten Recycling-Schotter muss der Baustoffhändler zurücknehmen!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2024, 148

Online seit März

Anwendungsfälle der SOLL"-Methode
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 B 
Seit bald 40 Jahren nichts Neues: Dem Scheitern nahe Nachweise beim gestörten Bauablauf
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Soll´-Methode kann Sinn machen
Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
 B 
Seit bald 40 Jahren nichts Neues: Dem Scheitern nahe Nachweise beim gestörten Bauablauf
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 B 
Seit bald 40 Jahren nichts Neues: Dem Scheitern nahe Nachweise beim gestörten Bauablauf

In sogenannten Baubetriebsgutachten, gemeint sind Gutachten, mit denen anspruchsausfüllende Nachweise von Zeitwirkungen bestimmter Behinderungen in einem Bauablauf nachgewiesen werden sollen, wird der Bauablauf allzu häufig nicht, wie es uns Baubetrieblern höchstrichterlich vorgegeben ist, konkret fortgeschrieben. Es wird nicht die Wirklichkeit gezeigt, nicht das, was tatsächlich (oder wenigstens dem Tatsächlichen nahe kommend) gewirkt hat. Sie folgen mit dem sogenannten Soll'-Verfahren (sprich: soll strich) einer Methode mit zu viel Soll und zu wenig Ist, einer Methode, die dem ersten Teil des Äquivalenzkostenverfahrens nahe kommt, einer Methode, die, vorgestellt in den 80iger Jahren des vorigen Jahrhunderts von einem Berliner Baubetriebsprofessor (Gutsche, Bauwirtschaft, Hefte 34 und 35, beide aus August 1984), zwar bis zum Kammergericht erfolgreich war, letztlich aber vom BGH abgelehnt worden ist (BGH vom 20.02.1986 - VII ZR 286/84). Wer mit solchem von Abstraktionen getragenen vor ein Zivilgericht zieht, scheitert regelmäßig.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Gibt es technische Regeln für die Qualität des Schallschutzes?
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Errichtung von Doppelhäusern: Welcher Schallschutz ist geschuldet?
(Barbara Münch)
Dokument öffnen IBR 2024, 168

Online seit Februar

 B 
Preisbildungsregeln des BGB bei BauSoll-Modifikationen: Gesetzesinitiative gescheitert?

Seit mittlerweite gut fünf Jahren kennt das Bauvertragsrecht im BGB ein Regelungssystem zur Preisbildung bei einer einseitig vom Besteller angeordneten Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder einer zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendigen Änderung (§ 650b Abs. 2 BGB). Kurz und praktisch: BauSoll-Modifikation. Der Gesetzgeber wollte mit dem Regelungssystem zur Preisbildung (§ 650c Abs. 1 und 2 BGB) den in der Bauwirtschaft verbreiteten verdeckten Preismanipulationen entgegenwirken. Es braucht nicht viel zu der Auffassung, dieses Ansinnen als gescheitert anzusehen.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Missverständnis ausgeräumt
Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
 R 
Bauherr nutzt Räumlichkeiten: Parkettarbeiten gelten nach sieben Wochen als abgenommen!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 118

 S 
Bautechnik

UBA-Schimmelleitfaden: Änderung der Nutzungsklassen - eine Fehlentscheidung


Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2024, 107

Zur Vermeidung von Missverständnissen ist § 641 Abs. 2 BGB mitzubetrachten
Leseranmerkung von Dr. Egmont Neubauer zu
 R 
Bauherr nutzt Räumlichkeiten: Parkettarbeiten gelten nach sieben Wochen als abgenommen!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 118

Vergütung zusätzlicher Leistungen auf der Basis der Urkalkulation!
Leseranmerkung von Frank Thiele zu
 R 
Vergütung zusätzlicher Leistungen auf der Basis der Urkalkulation!?
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 111

Preisfortschreibungregelungen nicht im Rahmen von AGB
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Vergütung zusätzlicher Leistungen auf der Basis der Urkalkulation!?
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 111

Online seit Januar

 B 
Was hat Schimon Peres mit dem Zustand unseres Vergütungs- und Entschädigungsrechts im zivilen Baurecht zu tun?

Ein ermutigender Satz des früheren israelischen Präsidenten Schimon Peres: "Pessimismus ist einfach Zeitverschwendung, Pessimismus lähmt da, wo wir eigentlich Haltung, Mut und aktives Handeln brauchen." Den fragwürdigen Zustand unseres Vergütungs- und Entschädigungsrechts mit Haltung, Mut und aktivem Handeln weiterentwickeln. So hoffe ich auf eine Klärung der Frage, wie vom Auftraggeber angeordnete BauSoll-Modifikationen im Sinne von § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B der Höhe nach zu behandeln sind. Kalkulatorische Preisniveaufortschreibung oder tatsächliche Kosten, das ist hier die wohl zentrale Frage. Eine Frage, zu deren Beantwortung etliche Zweifel durchlebt werden müssten; siehe etwa Drittler, BauR 2023, 1871. Die zügige Klärung tut Not. Gefordert ist der VII. Zivilsenat am BGH. Zügig und bitte: ...
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Bautagebuch: Schlüsselkompetenz setzt beim Bauleiter an
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
 B 
Bauzeitgutachten, die das Vertrauen in die Lösungskompetenz der Baubetriebslehre beschädigen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Kooperation umfasst die Aufmaßnahme!
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Aufmaßprobleme sind Auftragnehmerprobleme!
(Friedrich Schütter)
Dokument öffnen IBR 2024, 115

Schlüsselfaktoren für die Lösungskompetenz der Baubetriebslehre nutzen
Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
 B 
Bauzeitgutachten, die das Vertrauen in die Lösungskompetenz der Baubetriebslehre beschädigen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Online seit 2023

Zur Leseranmerkung von Herrn Füg
Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
 R 
Putz-/Mauermörtelverarbeitung unter +5°C? - zur Auswirkung von latenter Wärme
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2024, 1

Putz-/Mauermörtelverarbeitung bei widrigen Randbedingungen
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Putz-/Mauermörtelverarbeitung unter +5°C? - zur Auswirkung von latenter Wärme
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2024, 1

 B 
Bauzeitgutachten, die das Vertrauen in die Lösungskompetenz der Baubetriebslehre beschädigen

Liebe Leser:innen, lieber Herr Usselmann,

wenn Ihnen die Schwierigkeiten und Fragwürdigkeiten des Jahres 2023 - nicht nur an dieser Stelle - zu viel werden, sind Sie selbstverständlich frei, sich weiterzuklicken. So kurz vor der Zeit, die wahrscheinlich nicht nur mich in einen Zustand des Besinnens locken möchte, durchatmen, die Gedanken kommen und gehen lassen möchte ..... Entschuldigung! Aber das eine möchte ich noch loswerden:
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Mit zwei Bauablaufplänen ist es nicht getan
Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
 B 
Bauzeitgutachten, die sich in unfassbare Abstraktionen verstricken
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Immenser Aufwand, und das auch noch ohne Sinn
Stellungnahme des Autors (Dr.-Ing. Matthias Drittler) zu
 B 
Bauzeitgutachten, die sich in unfassbare Abstraktionen verstricken
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Abstraktionen vs. Hypothesen
Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
 B 
Bauzeitgutachten, die sich in unfassbare Abstraktionen verstricken
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 B 
Bauzeitgutachten, die sich in unfassbare Abstraktionen verstricken

Häufig - leider allzu häufig! - beruhen Bauzeitgutachten auf einem grundlegenden Systemfehler in der sogenannten Störungsmodifikation. Einer Störungsmodifikation bedient sich ein im Fall eines gestörten Bauablaufs für seine Nachteile darlegungs- und beweispflichtiger Auftragnehmer, um den Anteil an der tatsächlichen Bauzeitverlängerung festzustellen, den er beanspruchen kann. Dabei geht es zunächst um den Zeitersatz, im Weiteren um den darin eingebetteten Teil der Bauzeitverlängerung, für den der Auftragnehmer monetären Ersatz seiner Nachteile beanspruchen kann. Die Nachteile müssen nachweislich auf Behinderungen aus dem Risikobereich des Anspruchsgegners zurückgehen. Dies nachzuweisen, ist eine Störungsmodifikation bekanntlich konkret bauablaufbezogen anzulegen. Ein Unterfangen, das in vielen Vorträgen vorgeblicher "Ansprüche" bereits im Ansatz misslingt.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Putz-/Mauermörtelverarbeitung unter +5°C? - zur Auswirkung von latenter Wärme


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße 
Dokument öffnen IBR 2024, 1 (Dokument öffnen 2 Leseranmerkungen)

Angemessenheit der Verjährungsverlängerung von 2 auf 5 Jahre
Leseranmerkung von Axel Banike zu
 R 
Mängel sind zu beseitigen, koste es, was es wolle!
(Barbara Münch)
Dokument öffnen IBR 2024, 20

 B 
Bauzeitgutachten ohne soliden Grund

Bauzeitnachtrag, häufig Sorgenkind des Auftragnehmers und ihn im Streit betreuenden Juristen. Nicht konkret. Nicht im tatsächlichen Bauablauf. Nur scheinbare Kausalitäten. Behinderung aus einem behindernd scheinenden Ereignis nicht nachgewiesen und und und. Manche sprechen bei Baubehinderungen und dem Nachweis ihrer für den Auftragnehmer typischerweise nachteiligen Wirkungen in der Zeit und auf die Produktivität gar von dunkler Materie und versuchen es erst gar nicht. Dabei können die Anforderungen an die Nachweise solcher Nachträge durchaus erfüllt werden. Die Anforderungen müssen nur geachtet werden.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

§ 8 Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 4 VOB/B
Leseranmerkung von Martin Hanneken zu
 R 
Keine Behinderung des Baubeginns durch mangelhafte Ausführungspläne!
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2024, 10

 B 
Formblatt 221 und das aufzugliedernde Wagnis im W + G, oder: Von Unfug und nicht eröffneten Baustellen

Öffentliche Auftraggeber verlangen seit 2018 im EFB-Formblatt 221, das Wagnis (W) im gemeinsamen Zuschlag für Wagnis + Gewinn (W + G) getrennt als leistungsbezogenes und betriebsbezogenes Wagnis auszuweisen. Diese Differenzierung erscheint mir, um es milde auszudrücken, eher künstlich. Etwas grober: Das Verlangen der Differenzierung des Wagnis nach leistungsbezogenem und betriebsbezogenem Wagnis beruht auf Unkenntnis und Unerfahrenheit. Der gemeinsame Zuschlag für W + G ist nichts anderes als Gewinn. Das ist nach langer Zeit des Irrens auch beim BGH angekommen; siehe BGH "Freie Kündigung, Wagnis II" vom 24.03.2016 - VII ZR 201/15 (IBR 2016, 332). Verstanden wurde dort auch, dass "W" im Zuschlag W + G das allgemeine unternehmerische Risiko, wie etwa aus Schwankungen aus der Nachfrage nach Bauleistung, langfristig vorsorgend zu decken sucht. Aus diesem "W" im W + G einen leistungsbezogenen Anteil herausdifferenzieren zu lassen, halte ich schlicht für Unfug. Kein Unternehmer kalkuliert so.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Autorenanmerkung zur Leseranmerkung von Herrn Röder
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
 R 
Leistung funktionstauglich: Kein Mangel trotz regelwidriger Ausführung!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2023, 617

Baumangel bei Verwendung des richtigen Materials?
Leseranmerkung von Marco Röder zu
 R 
Leistung funktionstauglich: Kein Mangel trotz regelwidriger Ausführung!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2023, 617

Verwunderlich - das ist doch alles nicht neu.
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 N 
Soziale Vermieter: Landesregierungen müssen EU-Sanierungspläne stoppen
Dokument öffnen Nachricht

 S 
Bautechnik

Kritische Anmerkung zum Entwurf DIN 18533-1


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2023, 551

 B 
AGK, W + G "von unten" oder "von oben"?

Wenn im gestörten Bauablauf Entschädigung aus § 642 BGB festgestellt wird, ist mit der gefestigten Rechtsprechung des BGH bekanntlich die "Höhe der vereinbarten Vergütung" zu berücksichtigen, die auch den in dieser Vergütung enthaltenen Anteil für Gewinn, Wagnis (W + G) und Allgemeine Geschäftskosten (AGK) einschließt; siehe BGH "Entschädigungsdauer" vom 26.10.2017 (IBR 2017, 666) und "Entschädigungshöhe vom 30.01.2020 (IBR 2020, 229). Das entscheidet unmittelbar die Frage, ob AGK und W + G über den Unterdeckungsansatz ("von oben") oder nur als Zuschlag ("von unten") zu entschädigen sind. In der Literatur hat sich eine überdenkenswert restriktive Auffassung verbreitet.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Rangfolgeklauseln sind nur Schall und Rauch
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Rangklausel in § 1 Abs. 2 VOB/B ist kein Dogma!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2023, 554

BGH sieht es auch so!
Leseranmerkung von Dr. A. Olrik Vogel zu
 R 
Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit besteht nach Kündigung durch Auftragnehmer fort!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2023, 460