Vergaberechtlicher Vorschriften an EU-Recht angepasst
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Ebenfalls in Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben wurde zwischenzeitlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A angepasst. "Zudem sind die Verweise in Paragraf 3 Absatz 9 Vergabeverordnung (VgV) und § 2 Absatz 9 Sektorenverordnung (SektVO) anzupassen", schreibt die Bundesregierung. Mit der Verordnung zur Einführung von eForms seien Paragarf 3 Absatz 7 Satz 2 VgV und Paragraf 2 Absatz 7 Satz 3 SektVO gestrichen worden; die derzeitigen Verweise auf den jeweiligen bisherigen Satz 3 gingen derzeit ins Leere.
Wie die Bundesregierung zur Verordnung mitteilt, sind die Änderungen dieser Verordnung allein rechtstechnischer Natur. Inhaltliche Änderungen für die Vergabestellen oder Vergabeverfahren seien damit nicht verbunden.
(Quelle: Deutscher Bundestag)