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Bundestag verabschiedet Wärmeplanungsgesetz und verlängert Gas- und Strompreisbremsen

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Der Bun­des­tag ar­bei­te­te am 16. und 17.11.2023 ein um­fang­rei­ches Pro­gramm ab. Unter an­de­rem be­schloss er das Wär­me­pla­nungs­ge­setz und verlängerte die Gas- und Strompreisbremsen.

Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen bleiben über den Jahreswechsel hinaus erhalten. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend, die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31.03.2024 zu verlängern. Der ursprünglich vorgesehenen Verlängerung bis Ende April erteilten die Abgeordneten allerdings eine Absage. Die Signale der EU-Kommission, die dem Vorhaben ihre Zustimmung erteilen muss, ließen nur eine Verlängerung bis Ende März zu, heißt es in der Beschlussempfehlung aus dem Energieausschuss des Bundestags.

Die Preisbremsen für Strom und Gas waren im März dieses Jahres eingeführt und rückwirkend auch für Januar und Februar gewährt worden. Dadurch sollten Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland davor bewahrt werden, dass sie infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine durch explodierende Energiepreise finanziell überfordert werden. Die Preise wurden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt - für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde. Die Lage auf den Energiemärkten habe sich zwar mittlerweile stabilisiert, aber die Fortführung der Preisbremsen sei "eine Versicherung gegen unerwartete Risiken", heißt es in der Verordnung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Wärmeplanungsgesetz verabschiedet

Kommunen müssen künftig sogenannte Wärmepläne aufstellen. Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Parteien gegen die Opposition ein entsprechendes Gesetz. Es steht im Zusammenhang mit dem vieldiskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Koalition, auch Heizungsgesetz genannt: Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben wird. Politisches Ziel ist es, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, also nicht mehr Treibhausgase ausstößt als auch wieder gebunden werden können.

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren Karten und Pläne erstellen, die deutlich machen, welche Gebiete bei ihnen künftig an zentrale Heizungsnetze angeschlossen werden könnten - mit Wärmeversorgung etwa von Erdwärme-, Wasserstoff-, Biomassekraftwerken oder durch Abwärme aus der Industrie. Die Pläne sollen aufzeigen, wo in einer Kommune Heizungsnetze für klimafreundliche Wärme vorhanden sind, wo diese noch gebaut werden könnten und wo das nur schwer umsetzbar ist und Gebäude weiterhin die eigene Heizung brauchen werden. Hausbesitzer können dann entsprechend planen. Großstädte sollen dem Gesetz zufolge bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, kleinere Städte haben zwei Jahre länger Zeit.

(Quelle: beck aktuell)