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Anpassung der EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2024

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(21.11.2023) Die geänderten Schwellenwerte, die ab dem 01.01.2024 gelten, wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Schwellenwerte werden alle 2 Jahre angepasst. Sie betreffen die EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Be-reich der Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den

Sektoren Verkehr und Trinkwasser- und Energieversorgung 443.000 Euro


Liefer- und Dienstleistungen der obersten oder oberen Bundesbehörden 143.000 Euro


Andere Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 Euro


Bauaufträge (klassische ÖA, Sektoren) 5.538.000 Euro


Konzessions-RL 5.538.000 Euro

(Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein)