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Nachrichten zum Architekten- & Ingenieurrecht

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Online seit 2008

BDI zum Entwurf des Umweltgesetzbuchs: Nicht im Hauruck-Verfahren voranbringen
1200 Seiten Gesetzesentwurf soll in zwei Wochen beurteilt werden

„Das Umweltministerium sperrt die Expertise der Betroffenen bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs praktisch aus.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu der am 23. Mai 2008 eingeleiteten Anhörung der Betroffenen für ein Umweltgesetzbuch. „Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wollte bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs (UGB) alle Betroffenen – Wirtschaft und Umweltverbände - umfassend beteiligen. Stattdessen sollen die Betroffenen jetzt in knapp zwei Wochen mehr als 1 200 Seiten Gesetzestext und – begründung prüfen und bewerten. Das ist in der vorgegebenen Zeit nicht mit vernünftigem Ergebnis zu schaffen und wird dem fachlich sehr anspruchsvollen Vorhaben nicht gerecht“, erklärte Schnappauf.
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Entwurf für Umweltgesetzbuch geht in Anhörung
Das Bundesumweltministerium hat am 23.05.2008 das Verfahren zur Anhörung der Länder und Verbände zum Referentenentwurf des geplanten Umweltgesetzbuchs (UGB) eingeleitet. Mit dem UGB soll das zersplitterte nationale Umweltrecht zusammengeführt und vereinfacht werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der Großen Koalition vor. Das bisher in einzelne Fachgesetzte zersplitterte Umweltrecht soll stärker integrativ, also unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien Wasser, Luft und Boden ausgerichtet werden.
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Anhörung zu Werklohnforderungen von Handwerksbetrieben
Handwerksbetriebe sollen nach Meinung des Bundesrates künftig in die Lage versetzt werden, ihre Lohnforderungen effektiv zu sichern. Deshalb hat die Länderkammer im Februar 2006 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, zu dem der Rechtsausschuss am Montag, 26. Mai, eine öffentliche Anhörung veranstalten wird.
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Fahrplan EnEV-Novelle 2009
Bundesbauministeriums vom 13.05.2008: "Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war gerade in der Verbände- und Länderanhörung, die Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet; dann geht der Novellierungsentwurf in die Ressortabstimmung und soll bereits am 27. Mai im Kabinett beraten werden. Die EnEV muss dann noch in den Bundesrat, hier wird sie gemeinsam mit der Ergänzung des Energieeinspargesetzes (EnEG) beraten, das die Ermächtigungsgrundlage für die EnEV ist; das EnEG muss dann auch noch im Bundestag beschlossen werden. Diese Schritte werden noch dieses Jahr erfolgen, damit die neue EnEV wie geplant am 1.1. 2009 in Kraft treten kann. Termine für die Befassungen des Bundestages und des Bundesrates (außer dem Kabinett) stehen jedoch noch nicht fest."

Weseler Resolution zur HOAI
Mit großem Unverständnis hat der Verband Deutscher Vermessungsingenieure – Landesverband NRW – den mit Schreiben vom 26. Februar 2008 vorgelegten Referentenentwurf zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kenntnis genommen.


Neue HOAI: Provokation oder Diskussionsgrundlage?
„Viele um ihre Büroexistenz ringende und um ihren Arbeitsplatz kämpfende Architekten können den Referen-tenentwurf der Bundesregierung zur Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nur als Pro-vokation empfinden“, so Stefan Musil, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz anläßlich der Anhörung zum Referentenentwurf am 09. April in Berlin. Auch für Bauherrn wird der Weg zur eigenen Immobilie schwieriger und unübersichtlicher.


Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: Ein Laienspiel
„Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird offensichtlich im falschen Ministerium gebaut“, so Professor Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer. „Der jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf lässt jede Praxisnähe und Sachkenntnis vermissen. Wird er in dieser Form umgesetzt, droht der Ausverkauf der Baukultur in Deutschland“.


Geplante Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nicht praktikabel
BVS hofft auf Einsicht des Bundeswirtschaftsministeriums

Im Bundeswirtschaftsministerium fand getsern die Anhörung zur geplanten Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) statt. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) kritisiert in seiner Stellungnahme die geplanten Änderungen als nicht praxistauglich.


Anhörung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16/8150) steht im Mittelpunkt einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die heute von 13.00 bis 16.00 Uhr im Reichstagsgebäude stattfindet (Großer Protokollsaal 1, 2 M 001). Das von der Bundesregierung eingebrachte achte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (8. BlmSchG) hat das Ziel, beim Ausbau von Biokraftstoffen stärker die Minderung von Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz die Richtlinie des Europaparlaments und des Europäischen Rates (2003/30/EG) zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrsbereich umgesetzt.
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Niedergang der Baukultur durch HOAI-Novelle
Am 9. April wird im Bundesministerium für Wirtschaft der Referentenentwurf für die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure öffentlich angehört. Es gibt unzählige Gründe dagegen zu sein. Einer ist der Niedergang der Baukultur. Diese wird durch seine Umsetzung gefährdet.


HOAI-Novelle gefährdet Existenzen, Arbeitsplätze und Baukultur!
„Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - die HOAI - muss im Interesse der Verbraucher erhalten und endlich angemessen modernisiert werden!“ Mit diesem Appell richteten sich gestern (07.04.08) Repräsentanten von 12 Architekten- und Ingenieurverbänden in Nordrhein-Westfalen sowie der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen an die Politik in Bund und Land. Bei einer gemeinsamen Tagung im Düsseldorfer „Haus der Architekten“ zeigten sich die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Baukammern einig mit den Vertretern der Architekten- und Ingenieurverbände, dass der durch das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf zur Novellierung der HOAI faktisch auf eine Abschaffung der bewährten Honorarordnung hinausliefe.


Offener Brief der Bundesarchitektenkammer an Herrn Bundesminister Glos und Herrn Bundesminister Tiefensee
Novellierung der HOAI

Die Bundesarchitektenkammer hat sich - mit Unterstützung der AHO und der Bundesingenieurkammer - aufgrund der Novellierung der HOAI in einen offenen Brief an die beiden Bundesminister Glos und Tiefensee gewandt. Lesen Sie im Folgenden den Text dieses offenen Briefes.
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BIngK: HOAI-Novelle verhindert nachhaltiges Bauen!
Der Referentenentwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entzieht den Ingenieur- und Architekturbüros ihre Kalkulationssicherheit und damit die Basis, um innovativ und nachhaltig planen zu können.


Bauvorlageregelung in Musterbauordnung
Der Bund Deutscher Baumeister (BDB) hat sich vehement zur Wehr gesetzt, als eine kleine Projektgruppe der Fachkommission Bauaufsicht der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) einen Vorschlag zur Neuregelung des § 65 Musterbauordnung (MBO) zur Bauvorlageregelung Anfang 2008 vorgelegt hatte. Dieser Vorschlag sah im Wesentlichen vor, die Bauvorlageregelung von den Berufen der Architekten und Ingenieure abkoppeln zu wollen.
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HOAI: Kampf um Erhalt geht in heiße Phase
Die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure stand einmal mehr im Mittelpunkt der Vorstandssitzung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Am 11. März befasste sich das geschäftsführende Gremium der AKNW intensiv mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium. „Dieser Entwurf ist inhaltlich eine Zumutung für die Architektenschaft und enthält darüber hinaus eine Vielzahl handwerklicher Fehler“, urteilte Kammer-präsident Hartmut Miksch. Der Vorstand war sich einig, dass das Papier kaum als Grundlage für eine politische Diskussion tauge. „Wir bleiben aber gesprächsbereit“, betonte Miksch.
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Kommentar: Ein Stück aus dem Tollhaus!
Seit 1995 wartet unser Berufsstand jetzt schon auf die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Jetzt liegt der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hierfür endlich vor. Doch was sich inhaltlich dahinter verbirgt, kann nur als Provokation der Architektenschaft verstanden werden. - Ein Kommentar von AKNW-Vizepräsident Dr. Christian Schramm.
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HOAI künftig ohne Vermessung?
Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur HOAI sieht eine Aufgliederung in einen verbindlichen und einen unverbindlichen Teil vor. Die vermessungstechnischen Anteile sollen demnach nur noch unverbindlichen Charakter haben. Der VDV protestiert ganz entschieden gegen diese Vorlage.


HOAI-Novelle: 2.000 Arbeitsplätze in NRW vor dem Aus!
Seit mehr als 13 Jahren sind die Honorare von Architekten und Ingenieuren nicht mehr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst worden - mit der Folge, dass viele der rund 25.000 Arbeitsplätze in Planungsbüros gefährdet sind. In dieser Situation hat das Bundeswirtschaftsministerium am 26.02.2008 einen Vorschlag zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt, die für viele Architekturbüros das endgültige Aus bedeuten würde. „Der Entwurf führt nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu einer Verstümmelung unserer Honorarordnung“, protestiert Hartmut Miksch, der Präsident der Architektenkammer NRW. „Eine HOAI, die auf wenige Teilbereiche der Leistungen von Architekten und Ingenieuren zusammengekürzt wird, ist das Papier nicht mehr wert, auf dem sie steht!“ Etwa zehn Prozent der Architekturbüros seien damit in ihrer Existenz bedroht.
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Neuer Referentenentwurf: Von der HOAI bleibt nicht mehr viel übrig!
Mit Schreiben vom 26.02.2008 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Entwurf zur 6. Novelle der HOAI den Kammern und Verbänden der Architekten und Ingenieure zur Stellungnahme übersandt. Dieser Entwurf ist noch nicht mit den Ressorts innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und ist bislang nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Wir werden Ihnen in Kürze eine Übersicht über die vorgesehenen HOAI-Änderungen vorstellen. Schon jetzt sei auf folgende wesentliche Neuerungen hingewiesen:
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Bauindustrie zur Erbschaftsteuerreform: Unternehmen mit Immobilienbesitz nicht benachteiligen
„Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform benachteiligt Bauunternehmen mit größerem vermieteten Immobilienbesitz ohne jegliche sachliche Rechtfertigung“. Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor den ersten Beratungen des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag am 15. Februar 2008 in Berlin. Die für Betriebsvermögen vorgesehene sog. Verschonungsregelung, die einen Abschlag von 85 Prozent vorsehe, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien, greife bei Betrieben, deren Vermögen zu mehr als 50 Prozent aus Verwaltungsvermögen bestehe – und hierzu zählen vermietete Immobilien - nicht.
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