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Nachrichten in allen Sachgebieten

Zeige Nachrichten 2741 bis 2760 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 2800



Online seit 2002

Nachbarrecht: Mehr Rechtssicherheit durch klare Regelungen
"Im Bereich des Nachbarrechts brauchen wir klare und verständliche Regelungen." Das unterstrich der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin anlässlich der Vorstellung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes (NRG) in Rheinland-Pfalz, den der Ministerrat gestern im Grundsatz gebilligt hat. "Das Nachbarrechtsgesetz hat sich in seiner bisherigen Form bewährt. Mit den geplanten Änderungen wollen wir es weiter verbessern", erläuterte der Minister. Der Entwurf beinhaltet Änderungen betreffend die Grenzabstände im Weinbau und von Hecken.
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NRW: Tariftreuegesetz verabschiedet
Am 13.12.02 verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag ein Tarifteuegesetz, mit dem die Unternehmen verpflichtet werden, die geltenden Tarifregelungen zu Lohn und Arbeitszeit einzuhalten. Die neue Regelung, die für alle Aufträge über 10.000 Euro gilt, tritt am 01.03.2003 in Kraft und ist auf fünf Jahre befristet.
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VOB 2002 nun im ibr-online-Gesetzesmodul abrufbar
Aufgrund zahlreicher Nachfragen haben wir uns entschlossen, die VOB 2002 bereits heute in unser Gesetzesmodul aufzunehmen, obwohl sie eigentlich von den öffentlichen Auftraggebern zumindest im Bereich der Europaweiten Ausschreibung noch nicht angewendet werden soll.
Im Folgenden nochmals eine kurze Übersicht über die Änderungen und den weiteren Fortgang im Bezug auf ihre Anwendbarkeit.
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Neue Muster-Bauordnung verabschiedet
Die Bauministerkonferenz hat mit Beschluss vom 07./08. November 2002 eine Muster-Bauordnung (MBO) verabschiedet. Mit der neuen MBO wird das Ziel verfolgt, die Bauordnungen der Länder einander wieder anzugleichen; zugleich soll eine stärkere Deregulierung, Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens und damit verbunden eine Kostenreduzierung im Bereich des Bauordnungsrechts erreicht werden. Aus kommunaler Sicht positiv hervorzuheben ist zum einen, dass die Stellplatzregelung vollständig „kommunalisiert“ wurde. Zum anderen ist die Errichtung von Mobilfunkantennen bis 10 Meter Höhe auf baulichen Anlagen einschließlich einer damit verbundenen Nutzungsänderung in der neuen MBO ausdrücklich als genehmigungsfreies Vorhaben vorgesehen.
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FDP will gesetzlichen Ladenschluss an Werktagen aufheben
Die FDP möchte eine völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen erreichen. Sie hat dazu einen Entwurf zur Aufhebung des Ladenschlussgesetzes vorgelegt (15/106). Erklärtes Ziel sei es, Handel und Dienstleistern zu ermöglichen, in eigener Verantwortung den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden. Neue Arbeitsstrukturen, flexiblere Arbeitszeiten und eine ständig wachsende Mobilität hätten bei Verbrauchern zu veränderten Lebens- und Konsumgewohnheiten geführt. Länger geöffnete Ladenzeilen in Bahnhöfen und auf Flughäfen, Tankstellen sowie Internet-Shopping ohne jegliche Zeitbegrenzung würden zunehmend stärker genutzt.
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Graffiti-Schmierereien: Sachsen-Anhalt strebt im Bundesrat Gesetzesverschärfung an
Sachsen-Anhalt will sich im Bundesrat erneut für einen besseren Schutz vor illegalen Farbschmierereien einsetzen und eine entsprechende Gesetzesinitiative Baden-Württembergs als Mitantragsteller unterstützen. Mit der Initiative sollen Graffiti-Schmierereien schon dann strafbar sein, wenn das Erscheinungsbild gegen den Willen des Eigentümers wesentlich verändert wurde. Damit wird der Tatbestand des Paragrafen 303 (Sachbeschädigung) des Strafgesetzbuches erweitert. Das Verunstalten wird ebenso strafbar sein wie die Zerstörung und Beschädigung von fremden Sachen.
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Hamburg: Neues Gesetz erleichtert Kontakt zur Verwaltung
Der Hamburger Senat hat den Weg frei gemacht für einen schnelleren und einfacheren Kontakt mit der Verwaltung. Das heute beschlossene "Gesetz zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Rechtsverkehr" beseitigt die rechtlichen Hindernisse, die bisher noch dem E-Mail-Kontakt zwischen Bürger und Verwaltung entgegenstehen. Zudem soll es künftig auch möglich sein, Verfahren am Hamburger Verwaltungsgericht komplett elektronisch abzuwickeln. Justizsenator Dr. Roger Kusch: "Wir werden die Modernisierung der Hamburger Justiz weiter vorantreiben.
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Trotz Streichung! Alte Eigenheimzulage auf bis zu fünf Jahre verlängern
- Bauantrag bis spätestens 31.12.2002 stellen
- Baubeginn auch erst in bis zu fünf Jahren möglich
- Bauantrag kann nachträglich wieder geändert werden ohne Verlust auf Fördermittel-Ansprüche

Die Bundesregierung setzt bei der Eigenheimzulage den Rotstift an: Die Grundförderung soll über die Hälfte, auf 1.000 Euro pro Jahr, gesenkt werden. Im Gegenzug wird die Kinderzulage geringfügig aufgerundet, um 36 Euro auf 800 Euro je Kind. Die achtjährige Laufzeit bleibt unverändert. Junge Paare ohne Kinder sollen künftig keine Fördermittel mehr erhalten. Die neue Regelung soll ab dem 1. Januar 2003 gelten. Bis dahin ist das alte Recht in Kraft, mit der Grundförderung von 2.556 Euro sowie dem Baukindergeld von 764 Euro.
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Graffiti-Sprühen soll strafrechtlich erfasst werden
Das unerlaubte Graffiti-Sprühen soll strafrechtlich erfasst werden. Dies hat ein Gesetzentwurf der FDP (15/63) zum Ziel, der eine Ergänzung der Tatbestände der Sachbeschädigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung um das "Verunstalten" einer Sache vorsieht. Unter Verunstaltung falle auch das Bemalen, Beschmutzen oder Beschmieren einer Sache. Bisher sei strittig, ob eine Sachbeschädigung die Substanzverletzung der Sache voraussetzt oder nicht. Eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Städtetages habe ergeben, dass Graffiti jährlich Schäden in Höhe von 200 Millionen Euro verursachen. Davon entfielen 100 Millionen Euro auf öffentliche Verkehrsbetriebe, 60 Millionen Euro auf private und 40 Millionen Euro auf öffentliche Gebäude. Durch die Änderung würde auch die Fahndung nach den Tätern erleichtert, wenn auf Grund der Strafbarkeit der Tat die Polizei beteiligt werden könnte.
(Quelle: Bundestag)

Justizministerkonferenz in Berlin: Unionsmehrheit beschließt Bundesratsinitiative zur Korrektur der Zivilprozessreform
Mit der Mehrheit der unionsgeführten Bundesländer haben die Justizminister der Länder heute eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der sie die gröbsten Fehler der Reform des Zivilprozesses erreichen wollen. Die Regelungen über die obligatorische Güteverhandlung und die richterliche Hinweis- und Dokumentationspflicht im Zivilprozess sollen ersatzlos gestrichen werden. Der hessische Justizminister Dr. Christean Wagner zeigte sich angesichts der Beschlussfassung sichtlich zufrieden: "Heute hat sich die Vernunft durchgesetzt, wenigstens die gröbsten Fehler dieses missratenen Reformgesetzes zu beseitigen." Die Bundesregierung und die übrigen Länder wollten erst eine mehrjährige Evaluationsphase abwarten und die Wirkungen der Veränderungen beobachten. Sie konnten sich damit aber nicht durchsetzen.
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Aufhebung des Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Das wegen seiner strengen Anforderungen an die Bieter umstrittene Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist durch Art. 3 § 1 "Erstes Investitionserleichterungsgesetz" vom 13. August 2002 aufgehoben worden (vgl. GVBL. LSA 02, S. 358 vom 16. August 2002).
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Grenzüberschreitende Wirkung von Insolvenzverfahren
Seit Inkrafttreten der EG-Verordnung über Insolvenzverfahren (InsVfVO) zum 31. Mai 2002 haben Insolvenzverfahren, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union eröffnet werden, Wirkung für die gesamte Union. Die sog. universale Wirkung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Schuldners.
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Neuregelungen für Immobiliendarlehen
Für Immobiliendarlehensverträge, die von heute an geschlossen werden, gelten in vollem Umfang die neuen durch das sog. OLG-Vertretungsänderungsgesetz eingeführten Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugunsten von Verbrauchern.
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VOB 2002 im Bundesanzeiger bekanntgemacht
In der heutigen Ausgabe des Bundesanzeigers ist die - schon länger erwartete - Bekanntmachung der Neufassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B erfolgt.
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Neue Vergabevorschriften passieren den Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Ersten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (BR-Drs. 727/02) zugestimmt.

Bei Leistungen im Eisenbahnpersonennahverkehr besteht zukünftig die Möglichkeit, in gewissem Rahmen vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung abzuweichen. Öffentliche Auftraggeber können bei bestimmten Vertragskonstellationen und unter bestimmten Bedingungen Personennahverkehrsleistungen freihändig vergeben.
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Bundesrat berät über die erste Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung
Der Bundestag berät am Freitag, dem 18. Oktober 2002, in seiner 781. Sitzung über die erste Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (BR-Drs. 727/02).
Dies hat auch Auswirkungen auf die VOB 2002: Diese soll noch im Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und mit In-Kraft-Treten der Änderungen der Vergabeverordnung anzuwenden sein.

Korruptionsregister scheitert im Bundesrat
Das Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen ist heute im Bundesrat gescheitert. Der Bundesrat versagte dem Gesetz, das zuletzt auf Grund eines Einigungsvorschlags des Vermittlungsausschusses im Bundestag geändert worden war, die Zustimmung.
Hintergrund: Text des Gesetzesentwurfs
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Niedersachsen: Landesvergabegesetz in Kraft
Am 06.09.2002 ist das Vergabegesetz des Landes Niedersachsen verkündet worden (GVBl. S. 370) und damit teilweise (vgl. § 9 des Gesetzes) am 07.09.2002 in Kraft getreten. Das Gesetz, welches bereits als Entwurf in unseren Materialien enthalten war, kann nun in unserem Gesetzesmodul aufgerufen werden.

Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, 27. September 2002, 9.30 Uhr
Zu Beginn der Sitzung wird sich der Bundesrat mit den "Rückläufern" aus dem Vermittlungsausschuss befassen. Dabei handelt es sich unter anderem um das Gesetz für die Errichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen und die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes.
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Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts
Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene

Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) bietet den Bundesländern eine relativ große Gestaltungsfreiheit bei der Konzeption ihrer Wohnraumförderpolitik. Damit hat der Gesetzgeber endlich auf veränderte Entwicklungen und Bedingungen des Wohnungsmarktes und der Wohnungswirtschaft reagiert. Im Folgenden geben wir einige Empfehlungen und Forderungen für eine aus der Sicht der Wohnungswirtschaft wünschenswerte Nutzung der Gestaltungsspielräume, die das neue Bundesgesetz der Landesregierung und dem Landesgesetzgeber gibt.
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