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40 Euro Verzugspauschale auch bei „Minimalverzug“!
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Was ist ein "Betrieb des Baugewerbes"?
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VOB/B und Laienbauherr: Textübergabe erforderlich!
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Nachrichten zum Bauträgerrecht

Zeige Nachrichten 801 bis 820 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 849 - (2783 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2006

Antidiskriminierungsgesetz schießt über Ziel hinaus – BFW fordert, auf europäische Vorgaben nicht schon wieder draufzusatteln
„Die verschiedenen europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien werden in Deutschland in einen Gesetzentwurf gegossen, der die Vorgaben aus Brüssel zu Lasten der Vermieter weit überschreitet“, erklärt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch zum Kompromiss über das Gesetz gegen Diskriminierung. Damit widerspricht die Regierung der Koalitionsaussage, europäische Richtlinien künftig Eins zu Eins in nationales Recht zu übertragen.
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GdW kritisiert Gleichbehandlungsgesetz-Entwurf: Alter Wein in neuen Schläuchen
"Ein neuer Name macht kein besseres Gesetz. Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Entwurf eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist eine Neuauflage des von der rot-grünen Bundesregierung konzipierten Antidiskriminierungsgesetzes mit all seinen Schwächen. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht
Deutschland ist verpflichtet, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Die Richtlinien betreffen viele Bereiche unserer Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.
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Vergaberechtsreform: DVAL-Vorstand billigt VOL/A 2006
Am 31.03.2006 hat der DVAL-Vorstand die neue VOL/A 2006 gebilligt. In 8 – 10 Wochen soll dann die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen. In der Zwischenzeit macht sich das BMWi auch daran die Vergabeverordnung entsprechend zu ändern. Der Kabinettsbeschluss zur VgV soll dann im Mai erfolgen.
Die VOL/A 2006 finden Sie in unseren Materialien, sie wird allerdings erst verbidnlich, wenn die entsprechend geänderte VgV in Kraft getreten ist.

Berlin: Änderung des Gesetzes über Gebühren und Beiträge
Reaktion auf Rechtsprechung des OVG Berlin bzgl. Baugebührenordnung

Der Berliner Senat hat auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebG) zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.
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Hamburg verabschiedet neues Architektengesetz
Die Hamburgische Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30.03.2006 den Neuerlass des Hamburgischen Architektengesetzes (HmbArchG) (Drs. 18/3627) in 1. und 2. Lesung angenommen. Der Neuerlass des HmbArchG dient unter anderem der Umsetzung der Hochschuldiplomrichtlinie der EU in hamburgisches Recht.

Gesetz zur Änderung des Ingenieursgesetzes vom Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedet
Schleswig-Holstein gießt die EU-Richtlinie zur wechselseitigen Anerkennung von Ingenieursabschlüssen in der Europäischen Union sowie in der ebenfalls beteiligten Schweiz in Landesrecht: Einstimmig hat am 24.03.2006 das Parlament auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses in Zweiter Lesung für die Umsetzung der so genannten Simpler Legislation for the Internal Market-Richtlinie, kurz SLIM, votiert.
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Dienstleistungsrichtlinie in der Diskussion bei den Freien Berufen
Mit kritischem Interesse haben die Freien Berufe in Deutschland den gestern vorgelegten neuen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie zur Kenntnis genommen.
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Bundesrat: Mit flexiblerer Gestaltung des Kündigungsrechts Leerstände auf dem Wohnungsmarkt beseitigen
Aufgrund der vielen Leerstände auf dem Wohnungsmarkt in Ostdeutschland leiden die Wohnungsunternehmen zum Teil unter Existenz gefährdenden Mietausfällen bei gleich bleibenden Unterhaltskosten. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (16/1029) eingebracht. Er schlägt vor, einen neuen Kündigungstatbestand in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen, der unter der Voraussetzung der Vereinbarkeit mit städteplanerischen Konzepten für die Wohnungsunternehmen "höhere Flexibilität und Planungssicherheit" erreichen würde. Die Zulassung der Abrisskündigung unter der Bedingung des Nachweises eines vergleichbaren und verfügbaren Wohnraumes sei für die Mieter in Gebieten mit einem entspannten Wohnungsmarkt hinnehmbar.
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Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden
Der Bundesrat hat am 10.03.2006 die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beim Deutschen Bundestag beschlossen.
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Bundesrat will Planfeststellungsverfahren transparenter und effizienter gestalten
Der Bundesrat hat am 10.03.2006 einen Gesetzentwurf beschlossen, der zum Ziel hat, Planungsverfahren für Verkehrsprojekte weiter zu beschleunigen und zu vereinfachen. Nach Auffassung des Bundesrates werden die heute geltenden Vorschriften den Anforderungen, die der erweiterte europäische Binnenmarkt an die Transparenz, Berechenbarkeit und Zügigkeit von Entscheidungsprozessen in der Verwaltung stellt, nicht mehr gerecht.
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Haus & Grund begrüßt Verbesserungen für Wohnungseigentümer
Haus & Grund Deutschland begrüßt den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft selbst hat sich bereits seit über 20 Jahren auch mit eigenen Gesetzentwürfen für eine Verbesserung der Rechte der Wohnungseigentümer eingesetzt. „Mit dieser Änderung wird gewährleistet, dass der Erwerb einer Eigentumswohnung insbesondere zur eigenen Altersvorsorge nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko wird“, unterstreicht Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Er fordert alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, diese Gesetzesänderung mitzutragen.
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Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag
Am morgigen Freitag kommt der Bundesrat zu seiner nächsten Plenarsitzung zusammen. Themen sind u. a. der Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte.
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Tiefensee: Vorschriftendickicht wird gelichtet
Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzesentwurf über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beschlossen. Der Gesetzentwurf ist Teil des Bürokratieabbaus und führt zum Fortfall von 48 Gesetzen und Verordnungen sowie zur bereinigenden Vereinfachung von 28 weiteren Rechtsvorschriften.
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Eigentumsvorbehalt für Werkunternehmer schaffen
Handwerksbetriebe sollen künftig in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforderung effektiv zu sichern. Für sie, wie auch für alle Werkunternehmer sollen die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form gelten, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann. Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/511) eingebracht. Kern der Initiative ist es, dass der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils besser vor Forderungsausfällen geschützt werden kann.
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Gesetzentwurf einer Abrisskündigung verhindert Blockaden notwendiger Abrisse im Rahmen des Stadtumbaus
Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, hat den am 10. Februar 2006 im Bundesrat zur Beratung stehenden Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen zur Einführung einer gesamtdeutschen Abrisskündigung begrüßt. "Der spekulative Blick einzelner Mieter auf hohe Entschädigungssummen darf nicht den zwischen Kommunen und Wohnungsunternehmen in den Stadtentwicklungskonzepten vereinbarten und zeitlich festgelegten Abriss blockieren. Nicht nur, dass sich der Stadtumbau dadurch erheblich verzögert, auch die Wohnungsunternehmen können die finanziellen Belastungen aus der weiteren Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude nicht tragen", warnte der GdW-Präsident.
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Senat beschließt Änderung des Denkmalschutzgesetzes
Der Hamburger Senat hat eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes beschlossen. «Dadurch soll eine Lücke geschlossen werden, die durch das neue Baugesetz entstanden ist», sagte Kultursenatorin Karin von Welck (parteilos) in Hamburg. Das Denkmalschutzamt hat deshalb ein Verzeichnis erstellt, in dem alle «denkmalwürdigen», aber nicht formell unter Denkmalschutz gestellten Objekte erfasst sind. Nach der neuen Bauordnung hätten freistehende Gebäude bis zu 7 Metern Höhe abgerissen werden können.
(Quelle: Hamburg)

Bundesrat: Grundbuch- und Katasterämter zusammenlegen
Grundbuch- und Katasterämter sollen nach den Vorstellungen des Bundesrates zu einer einheitlichen Bodenmanagement-Behörde zusammengelegt werden können. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (16/510) vorgelegt. Davon verspricht sie sich eine einheitliche Beratung und Bedienung der Grundstückseigentümer und Investoren. Die Vorlage bezwecke die Öffnung des Bundesrechts im erforderlichen Umfang, um den Ländern, die davon Gebrauch machen wollten, die Möglichkeit zu geben, sich bietende Synergieeffekte zu nutzen.
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Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates
Morgen kommt der Bundesrat zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf dem Tagesprogramm steht unter anderen auch der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, um den Kündigungstatbestand der Abrisskündigung in das BGB einzuführen.
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Konsequenzen aus dem Halleneinsturz in Bad Reichenhall
Ministerin Mechthild Ross-Luttmann, Vorsitzende der Bauministerkonferenz, stellt Beschluss der 112. Bauministerkonferenz vor

Nach dem tragischen Unglück von Bad Reichenhall hat die Niedersächsische Ministerin und Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Mechthild Ross-Luttmann, das Thema Bausicherheit auf die Tagesordnung der 112. Bauministerkonferenz gesetzt. Dazu erging heute folgender Beschluss:
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