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Änderungsgesetz zum BauFordSiG verkündet
Heute wurde das Änderungsgesetz zum BauFordSiG im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt morgen in Kraft.
Bundesrat lässt BauFordSiG passieren
Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Justizminister Hessens: "Nachbarrechtsgesetz ist Beitrag zum Klimaschutz"
Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes in den Hessischen Landtag einAngesichts der zunehmenden Bedeutung energiepolitischer Fragen wird der und der Hessischen Bauordnung aus der vergangenen Legislaturperiode nunmehr erneut in den Hessischen Landtag eingebracht. "Mit diesem Gesetzentwurf sollen zukünftig die Möglichkeiten der nachträglichen Anbringung einer Wärmedämmung an eine Grenzwand erleichtert werden", erklärte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn heute in Wiesbaden.
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860. Sitzung des Bundesrates:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
Am 10.07.2009 wird sich der Bundesrat in seiner 860. Sitzung erneut mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen befassen.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
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BFW: Hände weg vom Bauträgerrecht
Weitere Gesetzesverschärfungen sind kontraproduktivIm Rahmen des gestrigen rechtspolitischen Forums Bauträgerrecht der Bundesnotarkammer in Berlin warnte der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, vor einer weiteren Verteuerung des Bauträgervertrages. "Gerade Bauträger sind es, die durch die Errichtung von Wohneigentumsanlagen und preiswerten Einfamilienhäusern weiten Bevölkerungsschichten zu Wohneigentum und somit einer sinnvollen Altersvorsorge verhelfen. Jede unnötige Belastung der Branche gefährdet diese gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe und schließt Bevölkerungsteile vom Wohneigentum aus." Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, ob ein geändertes Sicherheitskonzept mit zusätzlichen Sicherheiten im Bauträgervertrag gebraucht wird.
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Bauindustrie zum Bauforderungssicherungsgesetz
Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich am 16. Juni 2009 nochmals mit dem Bauforderungssicherungsgesetz beschäftigt und sich auf eine unzureichende Lösung verständigt, die die Liquiditätsbelastung der Branche deutlich erhöht. Gerade vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit einhergehenden Problematik der deutschen Firmen sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren, ist die Entscheidung der Regierungskoalition nicht nachvollziehbar. Lesen Sie hierzu die Erklärung der Deutschen Bauindustrie, in der wir die nachteiligen Auswirkungen des Bauforderungssicherungsgesetzes und unsere Forderungen darlegen.
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Bundesregierung stärkt Liquidität im Handwerk
Zur Verabschiedung des "Bürgerentlastungsgesetzes" im Deutschen Bundestag erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Das "Bürgentlastungsgesetz" wird die Impulse der beiden Konjunkturpakete zum richtigen Zeitpunkt verstärken. Davon wird das Handwerk profitieren. Der Konsum wird angeregt dank der zum 1. Januar 2010 steigenden verfügbaren Nettoeinkommen. Die Bundesregierung hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich verbessert. Wichtig ist, dass nun auch die Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich steuerlich abzugsfähig bleiben. Denn gerade Handwerksunternehmer leisten regelmäßig derartige Vorsorgeaufwendungen.
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Baugewerbe zur Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes: Ein Schritt zu wenig!
Anlässlich der Verabschiedung der Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, heute (19. Juni 2009) in Berlin: "Der Gesetzgeber hat mit der jetzt vorgenommenen Änderung nur einen Teil des Problems gelöst. Der jetzige Zustand ist unbefriedigend, aber überhaupt kein Grund, zur Einstellung vertraglich vereinbarter Zahlungen aufzurufen oder eine unangemessene Politikerschelte zu betreiben."
Bauforderungssicherungsgesetz: Bundestag stürzt Baubranche in massive Liquiditätsprobleme
"Der Deutsche Bundestag hat mit der heutigen Verabschiedung des gestutzten Änderungsgesetzes zur Sicherung von Bauforderungen der gesamten Baubranche - vom Hauptunternehmer bis zum kleinsten Handwerker - einen Bärendienst erwiesen." Das erklärte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper. Damit habe sich die große Koalition über die Vorschläge der eigenen Bundesregierung hinweggesetzt, die zumindest die Separierung des Baugeldes auf getrennte Baustellenkonten aufheben wollte. Knipper: "Dies kommt einer Desavouierung der eigenen Bundesregierung gleich." Statt das Gesetz durch die Einrichtung eines Sammelkontos einigermaßen handhabbar zu machen, müssten jetzt eingehende Zahlungen ausschließlich für das konkrete Bauvorhaben verwendet werden. "Dieses führt zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf der Unternehmen in Milliardenhöhe und erhöht das Insolvenzrisiko der gesamten Branche", so Knipper weiter.
Bundesrat lehnt Änderung des BauFordSiG ab!
Der Bundesrat lehnt die geplante Aufhebung der Zweckbindung für gezahltes Baugeld an das konkrete Bauwerk ab. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Bauträger künftig nicht mehr verpflichtet sein, mit dem Baugeld, das ihnen für eine bestimmte Baustelle zur Verfügung steht, genau diejenigen Personen zu bezahlen, die an der Erstellung oder dem Umbau des Bauwerkes beteiligt sind.
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Bundeskabinett beschließt Entschärfung des BauFordSiG!
Der Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes, am 01.01.2009 in Kraft getreten, scheint nur eine kurze Lebensdauer beschieden zu sein. Das Bundeskabinett hat nunmehr eine Änderung in zwei wesentlichen Punkten beschlossen:
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Bauforderungssicherungsgesetz 2009 soll noch vor dem Sommer wieder abgeändert werden!
Auf Druck der Verbände der Bauwirtschaft soll das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Bauforderungssicherungsgesetz noch in diesem Sommer in wesentlichen Punkten wieder abgeändert werden. Seit der Neuregelung fallen unter den Baugeldbegriff nicht nur kreditfinanzierte Gelder, sondern auch Eigenmittel des Bauherrn bzw. Auftraggebers, die dieser an einen Baugeldempfänger für die Baumaßnahme bezahlt. Damit stellt jede Abschlagszahlung, die - z. B. - ein Generalunternehmer oder Hauptunternehmer vom Bauherrn erhält, "Baugeld" dar. Dieses muss der Generalunternehmer bzw. Hauptunternehmer nach der derzeitigen Gesetzeslage zweckentsprechend - also gleichsam treuhänderisch - für die Nachunternehmer der jeweiligen Baumaßnahme verwenden. Vielfach wurde vertreten, dass dies nur durch Errichtung von baustellenbezogenen Konten möglich sein soll. Unterlässt der Generalunternehmer bzw. Hauptunternehmer diese Separierung der alten Baugelder und fällt er später in Insolvenz, soll dies eine persönliche Schadensersatzhaftung der Verantwortungsträger (z. B. Geschäftsführer, Prokuristen etc.) zur Folge haben.
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EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet
EnEV 2009 gilt ab 1. OktoberAm 30.04.2009 wurde die EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt: Wer als Bauherr oder Eigentümer im Baubestand ab 01.10.2009 einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige erstattet oder bei nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mit dem Bauen beginnt, der muss die verschärfte Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) beachten.
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Baugewerbe fordert Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode
"Wenn wir auch in der Vergangenheit nie für das Bauforderungssicherungsgesetz in seiner jetzigen Ausprägung eingetreten sind, stehen wir dennoch hinter seiner grundsätzlichen Zielsetzung, nämlich Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen." So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, am 24.04.2009 in Berlin. "Wir fordern allerdings, das Gesetz in zwei Punkten zu ändern, die für die Unternehmen nicht praktikabel sind."
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BDEW zur Novelle der Energieeinsparverordnung: Doppelbelastung führt zu Mehrkosten für Bauherren
Verknüpfung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fehlt"Um die auch von uns unterstützte Energieeffizienz neuer oder sanierter Gebäude zu regeln, hätte die Novelle der Energieeinsparverordnung vollkommen ausgereicht. Neben der neuen EnEV muss sich ein Bauherr auch noch nach dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz richten. In der Summe führt dies zu einer unnötigen Doppelbelastung und damit zu zusätzlichen Kosten für Bauherren."
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Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung
Tiefensee: 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei GebäudenDie Bundesregierung hat am 18.03.2009 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. "Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."
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Bundesrat verlangt zahlreiche Änderungen an Energieeinsparverordnung
Der Bundesrat macht seine Zustimmung zur geplanten Energieeinsparverordnung von umfangreichen Änderungen abhängig. Teilweise dienen sie der redaktionellen Klarstellung, viele sind jedoch auch inhaltlicher und technischer Art.
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EU-Regelungen zu Energieeffizienz unverhältnismäßig
Die Vorschläge der europäischen Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hält der Bundesrat überwiegend für unverhältnismäßig. Zwar teilt er in seiner heutigen Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag die Auffassung der Kommission, dass der Energieverbrauch des Gebäudesektors und damit dessen Treibhausgasausstoß weiter reduziert werden muss. In der Vorgabe, nationale Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an einheitlich ermittelte kostenoptimale Mindestanforderungen anzupassen, sieht er jedoch eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Immobilien- und Wohnungsmärkte hätten keinerlei transnationale Aspekte, so dass auch die Festsetzung der konkreten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht in die Zuständigkeit der europäischen Kommission falle. Die Bundesregierung solle deshalb auf eine Streichung der entsprechenden Vorschriften hinwirken.
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Vorschau zur 856. Plenarsitzung
Am Freitag, 06.03.2009, findet die 856. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkte sind unter anderem die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung und der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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BDB begrüßt Senkung des Mehrwertsteuersatzes
Der Präsident des Bundes Deutscher Baumeister (BDB), Architekten und Ingenieure e. V., Hans Georg Wagner, begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, dass sich Deutschland nicht länger gegen reduzierte Mehrwertsteuersätze in der Europäischen Union wehrt und dem Gesetzentwurf zu reduzierten Sätzen auf arbeitsintensive Dienstleistungen zustimmt.
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