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Justizministerkonferenz in Berlin: Unionsmehrheit beschließt Bundesratsinitiative zur Korrektur der Zivilprozessreform
Mit der Mehrheit der unionsgeführten Bundesländer haben die Justizminister der Länder heute eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der sie die gröbsten Fehler der Reform des Zivilprozesses erreichen wollen. Die Regelungen über die obligatorische Güteverhandlung und die richterliche Hinweis- und Dokumentationspflicht im Zivilprozess sollen ersatzlos gestrichen werden. Der hessische Justizminister Dr. Christean Wagner zeigte sich angesichts der Beschlussfassung sichtlich zufrieden: "Heute hat sich die Vernunft durchgesetzt, wenigstens die gröbsten Fehler dieses missratenen Reformgesetzes zu beseitigen." Die Bundesregierung und die übrigen Länder wollten erst eine mehrjährige Evaluationsphase abwarten und die Wirkungen der Veränderungen beobachten. Sie konnten sich damit aber nicht durchsetzen.
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Aufhebung des Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Das wegen seiner strengen Anforderungen an die Bieter umstrittene Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist durch Art. 3 § 1 "Erstes Investitionserleichterungsgesetz" vom 13. August 2002 aufgehoben worden (vgl. GVBL. LSA 02, S. 358 vom 16. August 2002).
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Grenzüberschreitende Wirkung von Insolvenzverfahren
Seit Inkrafttreten der EG-Verordnung über Insolvenzverfahren (InsVfVO) zum 31. Mai 2002 haben Insolvenzverfahren, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union eröffnet werden, Wirkung für die gesamte Union. Die sog. universale Wirkung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Schuldners.
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Neuregelungen für Immobiliendarlehen
Für Immobiliendarlehensverträge, die von heute an geschlossen werden, gelten in vollem Umfang die neuen durch das sog. OLG-Vertretungsänderungsgesetz eingeführten Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugunsten von Verbrauchern.
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VOB 2002 im Bundesanzeiger bekanntgemacht
In der heutigen Ausgabe des Bundesanzeigers ist die - schon länger erwartete - Bekanntmachung der Neufassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B erfolgt.
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Neue Vergabevorschriften passieren den Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Ersten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (BR-Drs. 727/02) zugestimmt.Bei Leistungen im Eisenbahnpersonennahverkehr besteht zukünftig die Möglichkeit, in gewissem Rahmen vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung abzuweichen. Öffentliche Auftraggeber können bei bestimmten Vertragskonstellationen und unter bestimmten Bedingungen Personennahverkehrsleistungen freihändig vergeben.
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Bundesrat berät über die erste Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung
Der Bundestag berät am Freitag, dem 18. Oktober 2002, in seiner 781. Sitzung über die erste Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (BR-Drs. 727/02).Dies hat auch Auswirkungen auf die VOB 2002: Diese soll noch im Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und mit In-Kraft-Treten der Änderungen der Vergabeverordnung anzuwenden sein.
Korruptionsregister scheitert im Bundesrat
Das Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen ist heute im Bundesrat gescheitert. Der Bundesrat versagte dem Gesetz, das zuletzt auf Grund eines Einigungsvorschlags des Vermittlungsausschusses im Bundestag geändert worden war, die Zustimmung.Hintergrund: Text des Gesetzesentwurfs
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Niedersachsen: Landesvergabegesetz in Kraft
Am 06.09.2002 ist das Vergabegesetz des Landes Niedersachsen verkündet worden (GVBl. S. 370) und damit teilweise (vgl. § 9 des Gesetzes) am 07.09.2002 in Kraft getreten. Das Gesetz, welches bereits als Entwurf in unseren Materialien enthalten war, kann nun in unserem Gesetzesmodul aufgerufen werden.
Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, 27. September 2002, 9.30 Uhr
Zu Beginn der Sitzung wird sich der Bundesrat mit den "Rückläufern" aus dem Vermittlungsausschuss befassen. Dabei handelt es sich unter anderem um das Gesetz für die Errichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen und die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes.
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Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts
Umsetzung des Gesetzes auf LandesebeneDas zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) bietet den Bundesländern eine relativ große Gestaltungsfreiheit bei der Konzeption ihrer Wohnraumförderpolitik. Damit hat der Gesetzgeber endlich auf veränderte Entwicklungen und Bedingungen des Wohnungsmarktes und der Wohnungswirtschaft reagiert. Im Folgenden geben wir einige Empfehlungen und Forderungen für eine aus der Sicht der Wohnungswirtschaft wünschenswerte Nutzung der Gestaltungsspielräume, die das neue Bundesgesetz der Landesregierung und dem Landesgesetzgeber gibt.
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Flutopfersolidaritätsgesetz und Änderungsverordnung zur Arbeitsentgeltverordnung passieren den Bundesrat
Entschließung zum Flutopfersolidaritätsgesetz gefasstDer Bundesrat hat in seiner heutigen Sondersitzung dem Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" sowie der Verordnung zur Änderung der Arbeitsentgeltverordnung zugestimmt.
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Neue Lärmschutzvorschrift in Kraft getreten
Am Freitag, den 06.09.02, ist eine neue Lärmschutzverordnung in Kraft getreten, die die Bürgerinnen und Bürger künftig besser vor Lärm von Maschinen und Geräten schützt - vom Rasenmäher bis zum Baufahrzeug. Für die lautesten dieser Geräte gelten künftig neue Geräuschgrenzwerte. Ihr Betrieb in Wohngebieten wird eingeschränkt. "Geräte und Maschinen, die im Freien benutzt werden, führen oftmals zu einer erheblichen Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger und zu einer Vielzahl von berechtigten Beschwerden. Da wollen wir Abhilfe schaffen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
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Kritik an der rot/grünen Reform der Zivilprozessordnung
Obligatorische Güteverhandlung und Dokumentationspflicht müssen abgeschafft werden"Die Erfahrungen der gerichtlichen Praxis zeigen, dass die von der Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin durchgesetzte Reform der Zivilprozessordnung in entscheidenden Punkten verfehlt ist!" Dies erklärte Justizminister Dr. Christean Wagner bei seinem Besuch beim Amtsgericht Korbach. Als besonders missglückt werde in der Praxis die Einführung einer obligatorischen Güteverhandlung (§ 278 ZPO) bewertet, die grundsätzlich der eigentlichen gerichtlichen Verhandlung vorausgehen müsse. Diese zusätzliche Verhandlung bringe für alle Beteiligten letztlich nur Nachteile. Der Umstand, dass die Parteien, auch wenn sie anwaltlich vertreten seien, persönlich geladen werden sollen, ziehe Ladungsaufwand und in der Verhandlung zeitlichen Aufwand nach sich. Komme eine gütliche Einigung nicht zustande, müsse eine weitere Verhandlung anberaumt werden.
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Gemeinsam gegen Abrisskündigung in Ostdeutschland
Die vom Freistaat Sachsen geplante Bundesratsinitiative, unterstützt von den CDU-geführten östlichen Bundesländern, für ein Sonderkündigungsrecht beim Abriss von leer stehenden Häusern wird gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund auch von der SPD und von Bündnis 90 / Die Grünen abgelehnt. In einer gemeinsamen Erklärung wird festgestellt, dass es keinen überzeugenden Grund für eine derartige Sonderregelung in Ostdeutschland gibt:
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Bei Immobiliendarlehen auf Widerruffristen achten
Wer ein Immobiliendarlehen widerrufen will, sollte sich rechtzeitig nach den geltenden Fristen erkundigen. Grundsätzlich ist ein Widerruf neuerdings innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages möglich, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Fehlt eine entsprechende Widerrufsbelehrung im Vertrag, gilt das Widerrufsrecht sogar unbefristet. Allerdings kann der Darlehensgeber eine solche Belehrung auch nachreichen. Ist die so genannte Nachbelehrung ordnungsgemäß erfolgt, kann der Vertrag nur noch innerhalb eines Monats widerrufen werden. Danach ist das Widerrufsrecht endgültig erloschen, warnen die Verbraucherschützer.
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Bauindustrie begrüßt Landesvergabegesetz
Die niedersächsische Bauindustrie begrüßt die am Mittwoch (28.08.02) erfolgte Verabschiedung des Landesvergabegesetzes durch den Niedersächsischen Landtag. Nach Aussage des Hauptgeschäftsführers des Verbandes der Bauindustrie für Niedersachsen, Prof. Michael Sommer, hätte die Bauwirtschaft eigentlich eine bundeseinheitliche Lösung bevorzugt. Nachdem diese aber endgültig gescheitert sei, war es sehr wichtig, auf Landesebene aktiv zu werden und kurzfristig eine niedersächsische Regelung in Kraft zu setzen.
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Schily beseitigt letzte Hürde für elektronische Signatur
Bundesinnenminister Otto Schily hat die letzte rechtliche Hürde für den Einsatz elektronischer Signaturen beseitigt. Damit ist die elektronische der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt worden: Für Bürgerinnen und Bürger macht es im Verhältnis zu den Behörden keinen Unterschied mehr, ob sie eine Unterschrift mit dem Kugelschreiber oder elektronisch am Computer leisten. Dies ermöglicht das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, das am Dienstag, den 27. August, im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Damit steht dem breiten Einsatz elektronischer Signaturen nichts mehr im Wege.
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IG BAU begrüßt Inkrafttreten der Mindestlohnverordnung zum 1.9.
Wiesehügel: Zeichen gegen unverantwortliches LohndumpingJetzt ist es amtlich: In wenigen Tagen steigt für alle Bauarbeiter, die nicht der Tarifbindung unterliegen der zwingend vorgeschriebene Mindestlohn und damit auch die Sicherheit der Arbeitsplätze in der Branche. Am 1.9.2002 tritt nämlich eine Rechtsverordnung von Bundesarbeitsminister Walter Riester in Kraft, die am 27.08.2002 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde: die dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe, kurz Mindestlohnverordnung.
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Hochwasser-Erlass
Aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 20.08.2002 wird die Vergabe Öffentlicher Aufträge in den vom Hochwasser betroffenen Bundesländern schneller und unbürokratischer für die nächste Zeit erfolgen.
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