Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Nachrichtensuche
 nur im Titel
Aktuelles
Meistgelesen
Kein Aufmaß möglich: Wie ist prüfbar abzurechnen?
BGH, 26.09.2024 - I ZR 161/23
Dokument öffnen Volltext
Teuerster Bieter zu teuer oder günstigere Bieter zu billig?
VK Bund, 03.07.2024 - VK 2-47/24
Dokument öffnen Volltext
Außer-Geschäftsraum-Vertrag nur bei gleichzeitiger Anwesenheit!
OLG Brandenburg, 10.10.2024 - 12 U 114/23
Dokument öffnen Volltext
Keine Bedenken angemeldet: Haftung (auch) für Planungsfehler!
OLG Brandenburg, 10.10.2024 - 10 U 80/23
Dokument öffnen Volltext
Nicht jedes vergessene Kreuz führt zum Angebotsausschluss!
VK Nordbayern, 08.08.2024 - RMF-SG21-3194-9-19
Dokument öffnen Volltext
Anspruch auf Eigentumsübertragung trotz Mängeleinbehalts von 8,5%!
OLG Brandenburg, 12.09.2024 - 12 U 93/23
Dokument öffnen Volltext

Neueste Leseranmerkungen
LSG Baden-Württemberg:
(Medizinisches) Gutachten ist binnen sechs Monaten abzufassen!
Dokument öffnen IBR-Beitrag
OLG Hamm:
Trotz versäumter Frist: Stellungnahme möglich!
Dokument öffnen IBR-Beitrag
VK Bund:
Gesamtvergabe Straßenbauarbeiten - auf die Straße kommt es an!
Dokument öffnen VPR-Beitrag
OLG Braunschweig/BGH:
Was bedeutet "schlüsselfertig"?
Dokument öffnen IBR 2024, 6
KG:
Bauzeitverschiebung aufgrund Annahmeverzugs ist "andere Anordnung" des Auftraggebers!
Dokument öffnen IBR 2024, 504
OLG Düsseldorf/BGH:
Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten sind intensiv zu überwachen!
Dokument öffnen IBR 2024, 581
Neueste Beiträge:
OLG Brandenburg:
Planungsmangel wiegt schwerer als unterlassener Bedenkenhinweis!
Dokument öffnen IBR-Beitrag
OLG Naumburg:
Ententeich als Ingenieurbauwerk
Dokument öffnen IBR-Beitrag
LAG Köln:
Umfang der nachvertraglichen Auskunfts- und Herausgabepflichten eines Arbeitgebers
Dokument öffnen IBR-Beitrag
KG/BGH:
Fachplaner tätig: Wo endet Objektüberwachung durch den Architekten?
Dokument öffnen IBR-Beitrag
OLG München/BGH:
Baukostenobergrenze muss vereinbart werden!
Dokument öffnen IBR-Beitrag
Instandhaltungsbedarf ist kein grundsätzlicher Fehler: Beispiel Tiefgaragen
Dokument öffnen IBR 2024, 555
OLG Karlsruhe/BGH:
Der aufgeschobene Vertragsschluss ...
Dokument öffnen IBR 2024, 576
weitere Beiträge
Neueste Volltexturteile:
OLG Naumburg:
Abgrabungsgewässer zur Mischwasserableitung ist Ingenieurbauwerk!
Dokument öffnen Volltext
KG:
Wo endet die Prüfpflicht für das Vorgewerk?
Dokument öffnen Volltext
LAG Köln:
Muss der Arbeitgeber projektbezogene Bescheinigungen ausstellen?
Dokument öffnen Volltext
weitere Volltexturteile

Nachrichten zum Architekten- & Ingenieurrecht

Zeige Nachrichten 121 bis 140 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 619 - (2811 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2018

Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU, SPD
Bild
© Zerbor - Fotolia
Veröffentlicht am 12. Januar 2018 unter Agenda Aktuell

Im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD ein 28seitiges Papier verfasst und am 12. Januar vorgestellt. Der BFW hat die Punkte, die sich direkt auf die Immobilienwirtschaft beziehen, für Sie zusammengefasst:
Dokument öffnen mehr…

VPB erläutert Bauvertragsrecht (6): Bauherren haben nun auch beim Bauträgervertrag ein Recht auf die eigenen Bauunterlagen
Bild
© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und gilt für alle Verträge, die seit diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.


Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich 2018 für die Immobilienbranche?
Bild
© Manfred Ament - Fotolia
Das Jahr 2018 bringt für die Immobilienbranche wichtige gesetzliche Änderungen mit sich. Eine wichtige Neuregelung betrifft alle Betriebe der Baubranche. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde der Bauvertrag als Unterform des Werkvertrags normiert. Unter anderem steht Verbrauchern nun auch bei Bauverträgen ein Widerrufsrecht zu, sie können zumutbare Änderungen während des Bauprozesses anordnen.
Dokument öffnen mehr…


Online seit 2017

VPB erläutert Bauvertragsrecht (4): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf die Herausgabe von Bauunterlagen
Bild
© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.


VPB erläutert Bauvertragsrecht (2): Bauherren sollten Widerrufsrecht nur im Notfall wahrnehmen
Bild
© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
Dokument öffnen mehr…

Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel läuft wichtige Frist zur Nachrüstung aus
Bild
© somenski - Fotolia
Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 01.01.2018 für alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis zum Jahreswechsel müssen daher alle Bestandsgebäude nachgerüstet werden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich.
Dokument öffnen mehr…

VPB erläutert Bauvertragsrecht (1): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung
Bild
© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Architektenvertrag" und "Bauträgervertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
Dokument öffnen mehr…

EU-Vertragsverletzungsverfahren, Digitalisierung, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht 2018 - Zentrale Themen der AHO-Herbsttagung 2017
Bild
Mitten in einer Zeit intensiver politischer Verhandlungen um die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl fand am 23.11.2017 die diesjährige AHO-Herbsttagung unter dem Motto "EU-Vertragsverletzungsverfahren und die Zukunft der HOAI" im Ludwig Erhard Haus in Berlin statt.
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Neues Bauvertragsrecht Teil 6 - Teilabnahme und Gesamtschuld beim Ingenieurvertrag

Die Beauftragung der Leistungen aus der Leistungsphase 9 der HOAI ist unter Ingenieuren außerordentlich unbeliebt. Dies deshalb, da eine relativ geringe Vergütung einem nicht unbeträchtlichen Aufwand und anderen Nachteilen gegenübersteht.


Baugewerbe zu Koalitionsverhandlungen: Wo bleibt das Bauen?
Bild
© jomare - Fotolia
In dem jetzt bekannt gewordenen Zeitstrahl für die Koalitionsverhandlungen der sog. Jamaika-Koalition kommt der Begriff "Bauen" bei den zu verhandelnden Themen überhaupt nicht mehr vor. Zu dem jetzt bekannt gewordenen Zeitstrahl für die Koalitionsverhandlungen der sog. Jamaika-Koalition erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa:
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Neues Bauvertragsrecht Teil 5 - Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht beim Ingenieurvertrag

In den neuen Regelungen zum Ingenieurvertrag wurde eine Leistungsverpflichtung des Ingenieurs noch vor der eigentlichen Planungsphase eingebaut. In der Zielfindungsphase sollen die für die Leistung notwendigen Planungs- und Überwachungsziele ermittelt werden, soweit diese noch nicht feststehen.


Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
Bild
Aktueller Stand der Klage vorm EuGH

Die Europäische Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI am 23.06.2017 vor dem EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben.
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Teil 4: Architekten- und Ingenieurvertrag

Mangels gesetzlicher Regelungen wurden bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Architekten- und Ingenieurverträgen durch die Rechtsprechung und auch die umfangreiche Literatur festgelegt. Nunmehr wurde auch für diese durchaus komplexe Thematik eine gesetzliche Grundlage im BGB verankert. Entsprechend der bisherigen Einordnung des Ingenieurvertrages durch die Rechtsprechung finden sich die Regelungen konsequenterweise unter dem Titel "Werkvertrag und werkvertragsähnliche Verträge" im BGB wieder.


Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Teil 3: Der Verbrauchervertrag

Der durchschnittliche private Häuslebauer investiert in der Regel beim Bau eines Hauses einen wesentlichen Teil seiner finanziellen Mittel. Da er dabei auch noch als Laie unter Profis unterwegs ist, bedarf er nach Ansicht der Bundesregierung besonderen Schutz-es; zu diesem Zweck wurde der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) eingeführt.
Dokument öffnen mehr…

Gutachten: Verlängerung der Verjährungsfrist bei Mängeln am Bau unnötig
Bild
© redaktion93 - Fotolia.com
Die bei Baumängeln greifende gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) ist angemessen und bedarf keiner Verlängerung. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, dass das Institut für Baurecht e.V. aus Hannover im Auftrag des Bundesjustizministeriums angefertigt hat.
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Teil 2: Das Anordnungsrecht des Bestellers

Im Rahmen des neuen Bauvertragsrechts stellt das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b) die bedeutendste Änderung dar; weicht es doch vom im BGB zu findenden Grundsatz ab, dass Vertragsänderungen nur einvernehmlich möglich sind. Allerdings greift das Anordnungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Dokument öffnen mehr…

Aktualisierung der VOB/B
Bild
© Zerbor - Fotolia
DVA kündigt Reform der VOB/B an und gründet Arbeitsgruppe

Wie der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) mitgeteilt hat, wurde einstimmig beschlossen, die VOB/B unter Einbeziehung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts weiterzuentwickeln.
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Martin Fally - Fotolia.com
Teil 1: Übersicht der für Bauingenieure wichtigsten Neuregelungen

Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.
Dokument öffnen mehr…

Neues Bauvertragsrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Bild
© Zerbor - Fotolia
Das Gesetz zur Reform des neuen Bauvertragsrechts wurde am 04.05.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl.I 2017, Seite 969 ff.).
Dokument öffnen mehr…

Für die HOAI
Bild
Die Bundesingenieurkammer warnt vor einem Wegfall der HOAI und ruft eine eigene Kampagnenseite ins Leben

Die Bundesingenieurkammer warnt erneut vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). "Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden. Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher", betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. Daher wirbt die Bundesingenieurkammer ab sofort mit der Kampagnenseite für die Rettung der HOAI.
Dokument öffnen mehr…