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Nachrichten zum Architekten- & Ingenieurrecht
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Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts
Gabriel: Konsequenz aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches Das Bundeskabinett hat am 11.03.2009 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. "Mit diesen Einzelgesetzen ziehen wir die Konsequenzen aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches, gegen das sich die Union leider weiter sperrt. Daher müssen wir im Umweltrecht jetzt retten, was noch zu retten ist“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB).
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Umweltschutz aus einem Guss
Nicht mehr die einzelnen Bundesländer sollen künftig für den Schutz der Natur und des Wassers verantwortlich sein, sondern der Bund. Damit vereinheitlicht die Bundesregierung die zersplitterte Umweltgesetzgebung in Deutschland. Ursprünglich sollten die nun verabschiedeten Gesetze zum Natur- und Strahlenschutz sowie zum Wasserrecht Bestandteile eines neuen Umweltgesetzbuches (UGB) sein. Jetzt hat das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe einzeln beschlossen.
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Bundesrat verlangt zahlreiche Änderungen an Energieeinsparverordnung
Der Bundesrat macht seine Zustimmung zur geplanten Energieeinsparverordnung von umfangreichen Änderungen abhängig. Teilweise dienen sie der redaktionellen Klarstellung, viele sind jedoch auch inhaltlicher und technischer Art.
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EU-Regelungen zu Energieeffizienz unverhältnismäßig
Die Vorschläge der europäischen Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hält der Bundesrat überwiegend für unverhältnismäßig. Zwar teilt er in seiner heutigen Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag die Auffassung der Kommission, dass der Energieverbrauch des Gebäudesektors und damit dessen Treibhausgasausstoß weiter reduziert werden muss. In der Vorgabe, nationale Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an einheitlich ermittelte kostenoptimale Mindestanforderungen anzupassen, sieht er jedoch eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Immobilien- und Wohnungsmärkte hätten keinerlei transnationale Aspekte, so dass auch die Festsetzung der konkreten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht in die Zuständigkeit der europäischen Kommission falle. Die Bundesregierung solle deshalb auf eine Streichung der entsprechenden Vorschriften hinwirken.
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Vorschau zur 856. Plenarsitzung
Am Freitag, 06.03.2009, findet die 856. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkte sind unter anderem die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung und der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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Wo bleibt der Entwurf der HOAI-Novelle?
Nach einer Mitteilung des BDB ist der Entwurf für die HOAI-Novelle immer noch nicht auf Ressortebene abgestimmt und den Verbänden und Kammern zugeleitet worden. Zuerst war zugesagt worden, dass die überarbeitete Novelle noch vor Jahreswechsel an die Verbände zur Stellungnahme geschickt wird, dann hieß es Ende Januar, dann Ende Februar. Begründung des Bundeswirtschaftsministeriums für die Verzögerung: die Stellungnahmen der anderen beteiligten Ressorts müssten berücksichtigt werden.
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BDI zum Umweltgesetzbuch (UGB): Scheitern bedauerlich
Neues UGB hätte Umweltrecht erleichtern und verbessern müssen"Der BDI bedauert das Scheitern des Umweltgesetzbuches", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. "Es wäre ein Wert an sich, zersplitterte Rechtsgebiete zusammenzuführen. Aber die Zusammenfassung zu einem Umweltgesetzbuch (UGB) darf nicht ein reiner Selbstzweck bleiben, sondern soll die Anwendung des Rechts erleichtern und verbessern. Bei etwas mehr Flexibilität des Bundesumweltministeriums wäre eine Einigung möglich gewesen."
Umweltgesetzbuch ist am Widerstand Bayerns und der Union gescheitert
Gabriel: Dumpfer Reformunwillen und blinde Blockadepolitik verhindern Vereinfachung des Umweltrechts Zum Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB) erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Das Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und an mangelnder Kompromissbereitschaft auf Seiten der Union gescheitert. Ich habe mich am letzten Montag (26. Januar) in einem Gespräch mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer in München nochmals kompromissbereit gezeigt und weitere substantielle Änderungen am UGB-Entwurf angeboten. Aber auch diesen letzten Einigungsversuch hat die Union zurückgewiesen. In der Konsequenz kann der umfangreiche, innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmte Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden.
BDB begrüßt Senkung des Mehrwertsteuersatzes
Der Präsident des Bundes Deutscher Baumeister (BDB), Architekten und Ingenieure e. V., Hans Georg Wagner, begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, dass sich Deutschland nicht länger gegen reduzierte Mehrwertsteuersätze in der Europäischen Union wehrt und dem Gesetzentwurf zu reduzierten Sätzen auf arbeitsintensive Dienstleistungen zustimmt.
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BauFordSiG online
Das zum 01.01.2009 eingeführte Bauforderungssicherungsgesetz, das eigentlich die aktuelle Fassung des GSB darstellt, steht seit gestern online. Sie finden es in unserem Gesetzesmodul.
Online seit 2008
Baustoffindustrie und Fachhandel lehnen eine erneute kurzfristige Änderung des EEWärmeG durch den Bund ab
Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) und der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. (BDB) warnen einmal mehr vor einer erneuten und kurzfristigen Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), das in der jetzigen Form zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung will damit die bisherige Ablehnung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) durch den Bundesrat ausgleichen. Für Investoren und Bauherren würde die erneute Novellierung aber zu starker Verunsicherung führen.
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Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden
Die Energieeffizienz von Gebäuden soll verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290) hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU angenommen. Die Opposition votierte dagegen.
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Im Bundestag notiert: Wahl des richtigen Gerichtsstandes nach dem Versicherungsvertragsgesetz
Die FDP-Fraktion hat "deutliche Verunsicherung" bei Verbrauchern und auch bei Juristen hinsichtlich der Wahl des richtigen Gerichtsstandes nach dem Versicherungsvertragsgesetz ausgemacht. In einer Kleinen Anfrage (16/11269) möchten die Liberalen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung der Auffassung zustimmt, dass Paragraf 215 des Gesetzes auf alle Versicherungsfälle aus Altverträgen, die bis Ende des Jahres eingetreten sind, auch ab Beginn des neuen Jahres nicht anwendbar ist.
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Lütke Daldrup: HOAI auf der Zielgeraden
Der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Dr. Engelbert Lütke Daldrup bestätigte heute, dass in der Ressortabstimmung mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Einigung bei der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gelungen ist.
HOAI-Novellierung geht in die falsche Richtung
starre Regelungen Eigentor für ArchitektenDer BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten und unternehmerischen Immobilienwirtschaft, warnt angesichts der bevorstehenden Neuregelung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor einem Eigentor. „Auch bei dieser Novellierung wird offenbar wieder die Chance einer dringend notwendigen Flexibilisierung verpasst“, kritisiert RA Hans-Ulrich Niepmann, Syndikus des BFW und Baurechtsexperte. „Wir fordern seit Jahren, dass die Architekten die Möglichkeit erhalten, mehr individuelle Preisabsprachen mit ihren Kunden treffen zu können. Dies ist bei langfristiger Zusammenarbeit zwischen Architekten und beispielsweise Bauträgern einfach ein praktisches Erfordernis.“
Durchbruch bei der Novellierung der HOAI: Absenkung der Tafelendwerte ist vom Tisch
Honorare steigen um 10 ProzentWie dem AHO aus Gesprächen mit Regierungsvertretern bekannt geworden ist, zeichnet sich ab, dass die Obergrenze der sogenannten Tafelendwerte nicht gekappt wird, sondern in Höhe von 25,5 Mio. € im Bereich der Objektplanung bestehen bleibt. Auch eine kurzfristige Honorarerhöhung für Architekten und Ingenieure um 10 Prozent ist vorgesehen. „Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung“, begrüßte der AHO-Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert die aktuelle Entwicklung anlässlich der AHO-Veranstaltung am 26.11.2008 zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und zur Präsentation des AHO-Bürokostenvergleichs 2007 mit Aussagen zur Auskömmlichkeit ausgewählter Honorartafeln vor rund 160 Gästen.
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HOAI-Novelle: Tafelendwerte bleiben erhalten - voraussichtlich 10%ige Tafelwertanhebung
Offensichtlich auf massiven Druck des BMVBS konnte in einem Abstimmungsgespräch in dieser Woche ( 18.11.2008 ) zwischen den beiden beteiligten Staatssekretären Dr. Lütke-Daldrup ( BMVBS ) und Schauerte ( BMWI ) erreicht werden, dass die Tafelendwerte bei nunmehr 25,5 Mio Euro erhalten bleiben.
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HOAI: Endspurt im Novellierungsmarathon
Das Thema HOAI-Novelle nahm einmal mehr breiten Raum im Verlauf der Oktobersitzung des AKNW-Vorstands ein. Ausgangspunkt waren aktuelle Insiderinformationen aus Berlin, nach denen die Ressortabstimmung zwischen den zuständigen Fachressorts der Bundesregierung mittlerweile weitgehend abgeschlossen ist.
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FoSiG veröffentlicht
Heute wurde das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt es planmäßig zum 01.01.2009 in Kraft.
NRW: Landesbauordnung wird geändert
Erleichterungen für Bürger und Handwerker bei kleineren BauvorhabenDie Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird vereinfacht. Bei einer Reihe von Bauvorhaben – zum Beispiel kleineren Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Dachgauben und Balkonen – dürfen in Zukunft auch Handwerker oder staatlich geprüfte Techniker die Pläne bei den Bauaufsichtsbehörden einreichen. Bisher waren nur Architekten oder Bauingenieure dazu berechtigt.
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