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Online seit 2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz online
Seit gestern ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches am 18.08.2006 in Kraft trat, in unser Gesetzesmodul eingestellt.
Gesetzentwurf REITs: Komplizierte Regelungen grenzen mittelständische Immobilienwirtschaft aus
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) fordert Korrekturen am Gesetzentwurf zur Einführung der steuerbefreiten Immobilienaktiengesellschaft REIT. Der Entwurf sieht eine Börsenpflicht der REITs vor und würde damit die mittelständischen Immobilienunternehmen von dieser neuen Anlageform ausgrenzen. Nach Auffassung des BFW müsste auch der nicht-börsengehandelte REIT zugelassen und mit diesem Schritt ein anlagegerechtes Produkt entwickelt werden. In den letzten Jahren wurden jeweils rund 400 Milliarden Euro in deutsche Immobilienanlagen investiert, von denen nicht einmal 3 Prozent auf börsennotierte Aktiengesellschaften entfallen.
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BFW präsentiert 10-Punkte-Sofortprogramm zur Reform des Mietrechts
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) geht bei der Reform des Mietrechts in die Offensive und schlägt ein 10-Punkte-Sofortprogramm vor, das mehr Anreize für Investitionen und zusätzliche Impulse für den frei finanzierten Mietwohnungsneubau schaffen soll.
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GdW: Zwei neue Gesetze wirken auf den Wohnungsmarkt – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und novelliertes Genossenschaftsgesetz
"Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das novellierte Genossenschaftsgesetz traten am 18.08.2006 in Kraft – mit unterschiedlichen Auswirkungen für die Wohnungswirtschaft. Einerseits steigen für alle am Immobilienmarkt agierenden Wohnungsunternehmen durch das AGG die Bürokratiekosten u.a. durch die erforderliche Dokumentation ihrer Vermietungsvorgänge. Für Wohnungsgenossenschaften bringt das neue Genossenschaftsgesetz hingegen vor allem praxisorientierte Flexibilisierung und Entlastung, so z.B. durch mehr Satzungsautonomie", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für alle privaten Vermieter
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für private Vermieter, die weniger als 50 Wohnungen vermieten. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin und dementiert damit Meldungen, dass das Gesetz nur auf Vermieter mit großen Wohnungsbeständen angewendet werden kann.
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Novelle zur BauO-NW: Vereinfachungen bei den Abstandflächenvorschriften
Landesregierung bringt Novelle zur BauO NW in den Landtag einDie nordrhein-westfälische Landesbauordnung soll modifiziert werden. Das Bauministerium will in Kürze einen Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen, mit dem die Abstandflächenvorschriften neu geregelt werden sollen. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hatte intensiv auf eine praxisgerechte Anpassung der Vorschriften gedrungen.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verzögert sich
Das Gesetz, welches ursprünglich zum 01.08.2006 in Kraft treten sollte, wird noch etwas auf sich warten lassen. Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten erst am 28.07.2006 vorgelegt, so dass sich die Prüfung seiner Vereinbarkeit mit der Verfassung noch hinzieht.
IVD warnt vor Verschleppung des REIT-Gesetzes
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) warnt davor, die REIT-Gesetzgebung weiter zu verschleppen. Obwohl die Einführung von REITs im Koalitionsvertrag geregelt ist, wurde sehr viel Zeit mit wenig konstruktiven Diskussionen vertan. „Vor allem gegenüber Großbritannien, das die REIT-Einführung zum kommenden Jahr bereits beschlossen hat, aber auch gegenüber Frankreich und vielen anderen Ländern, in denen sich REITs seit Jahren erfolgreich etabliert haben, gerät der Standort Deutschland zunehmend ins Hintertreffen“, kritisiert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Voraussichtlich Anfang August tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) informiert in einer neuen Broschüre über das Regelwerk.
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Privaten Wohnungsbau durch liberaleres Mietrecht stärken
Kappungsgrenze und Mietwucher-Paragrafen komplett streichenZur Stärkung des privaten Wohnungsbaus setzt sich der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) für eine Reform des zuletzt 2001 geänderten Mietrechts ein. Der BFW unterstützt die von Baden-Württemberg geforderte einheitliche Kündigungsfrist für Vermieter und Mieter, hält die vorgeschlagene Erhöhung der Kappungsgrenze von 20 auf 30 Prozent hingegen für nicht ausreichend. Statt nur in dieser Größenordnung die Miete innerhalb von drei Jahren bis maximal zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen zu dürfen, fordert der BFW eine freie und marktgerechte Mietpreisbildung bei Neu- und Wiedervermietung.
BW plant Verbesserung der Rechte von Vermietern
Die Landesregierung will mit einer Bundesratsinitiative das Wohnraummietrecht liberalisieren. Laut Studien fehlen allein in Baden-Württemberg derzeit nahezu 145.000 Wohnungen. Bis zum Jahr 2015 könnte der offene Bedarf auf 580.000 Wohnungen ansteigen. Hierfür wird auch das bestehende Mietrecht verantwortlich gemacht.
IVD verlangt von Bundesregierung umgehende Klarstellung zu Immobilienbesteuerung
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) fordert die Bundesregierung auf, sofort und unmissverständlich Klarheit über die geplante Reform des § 23 EStG zu schaffen. Nach jüngsten Äußerungen aus Koalitionskreisen soll es nun doch keine Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf privater Mietimmobilien nach einer Mindesthaltedauer von zehn Jahren geben.
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IVD unterstützt Bundesratsinitiative zur Mietrechtsreform
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) unterstützt die Bundesratsinitiative der baden-württembergischen Landesregierung zur Liberalisierung des Mietrechts. Ziel der Initiative ist die Einführung einheitlicher Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter, die Verkürzung der so genannten Schonfrist für bereits gekündigte, säumige Mieter auf einen Monat sowie die Anhebung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 20 auf 30 Prozent.
Bundesratsinitiative zur Reform des Mietrechts - Goll: "Vermieterrechte dürfen nicht länger hinter Mieterrechten zurückstehen"
Unter Federführung des Justizministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) will Baden-Württemberg mit einer Bundesratsinitiative das Mietrecht reformieren. Das Mietrechtsreformgesetz der früheren rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahre 2001 soll so geändert werden, dass sich die Rechtstellung der Vermieter wieder verbessert. "Auch um den privaten Wohnungsbau zu stärken, dürfen wir es nicht länger zulassen, dass die Rechte der Vermieter so weit hinter den Mieterrechten zurückstehen", sagte Goll, dessen Gesetzesvorlage heute im Landeskabinett beschlossen wurde und nun in den Bundesrat eingebracht wird.
Haus & Grund begrüßt Initiative zur Mietrechts-Liberalisierung
Die Ankündigung einer Bundesratsinitiative zur Liberalisierung des Mietrechts ist aus Sicht der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ein Schritt in die richtige Richtung. „Es ist Zeit für ein modernes und einfaches Mietrecht, das die Interessen von Vermietern und Mietern gleichmäßig berücksichtigt werden“, begrüßt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn den Vorstoß in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in Baden-Württemberg.
Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: Baden-Württembergs Pläne zum Mietrecht für den Papierkorb
Als „ungenießbare Mixtur von mietpolitischen Uraltforderungen und liberalen Wunschvorstellungen“ bezeichnete Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Pläne der baden-württembergischen Landesregierung, das geltende soziale Mietrecht zu Lasten der Mieter zu verändern.
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Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung: „Das Mittel der Wahl kann nur der Bedarfsausweis sein“
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Frage, wer einen Energieausweis ausstellen darf und wie dieser aussehen wird, nimmt der Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e.V. (BAKA) Stellung: Nur der Bedarfsausweis sorgt für mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand.
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IVD warnt vor höherer Erbschaftsteuer
(06.07.02005) Die Bundesregierung will noch im Juli einen Referentenentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer vorlegen. Nach der Sommerpause soll die Reform beraten werden und zum Jahresbeginn 2007 in Kraft treten. In Teilen der Immobilienwirtschaft regt sich dagegen Widerstand. Die bereits heute übermäßig stark belasteten Immobilienbesitzer dürften nicht zu weiteren Sonderopfern herangezogen werden, warnt der Immobilienverband Deutschland (IVD).
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FDP: Reits in Deutschland einführen
Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag tritt in einem Antrag (BT-Drs. 16/1896) dafür ein, so genannte Reits (Real Estate Investment Trusts) in Deutschland einzuführen. Die Einführung der Reits, börsennotierter Immobilien-Aktiengesellschaften, wären für den Finanzplatz Deutschland ein großer Gewinn, so die Fraktion. Damit stünde den Investoren auf dem hiesigen Markt ein attraktives Anlageinstrument zur Verfügung.
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Verband Wohneigentum: Wahlfreiheit für Energieausweis
Mit Überraschung und Ablehnung hat der Verband Wohneigentum, die größte bundesweite Interessensvertretung der selbstnutzenden Wohneigentümer bundesweit, die neuerlichen Überlegungen aufgenommen, die Wahlfreiheit bei der Energieverbrauchsberechung in Bestandsbauten zu kippen.