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Wettbewerbsregistergesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
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(Quelle: Forum vergabe)
Koalitionsvertrag in NRW sieht Vergaberechtsvereinfachung vor
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Österreich beschließt Vergaberechtsreformgesetz 2017
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Bundesrat beschließt Förderung des Mieterstroms
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Gutachten: Verlängerung der Verjährungsfrist bei Mängeln am Bau unnötig
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Im Rahmen des neuen Bauvertragsrechts stellt das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b) die bedeutendste Änderung dar; weicht es doch vom im BGB zu findenden Grundsatz ab, dass Vertragsänderungen nur einvernehmlich möglich sind. Allerdings greift das Anordnungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Änderungen bei der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht
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Verordnungen zur Mietpreisbremse auf der Kippe
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"Wir brauchen in Deutschland eine funktionierende Mietpreisbremse. Die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten müssen dringend nachgebessert werden. Notwendig sind einheitliche, bundesweit geltende Vorschriften", sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.
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Auslegung des reformierten Vergaberechts
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Thüringen: Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes
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Ausschuss billigt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
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Hamburg: Einführung der UVgO
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UVgO: Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes verabschiedet
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Experten begrüßen Neuregelungen zu Sozialkassen
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Aktualisierung der VOB/B
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Wie der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) mitgeteilt hat, wurde einstimmig beschlossen, die VOB/B unter Einbeziehung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts weiterzuentwickeln.
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Makler: Gesetz zu Berufszugangsvoraussetzungen auf der Zielgeraden
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Am 22. Juni steht im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter an. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter geht davon aus, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition umgesetzt wird. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurfstext (BT-Drs. 18/10190) haben CDU/CSU und SPD Änderungen verabredet. Vorangegangen waren eine öffentliche Anhörung am 29. März und insgesamt drei Berichterstattergespräche bis eine kompromissfähige Einigung vorlag.
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BauGB-Novelle in Kraft
Die BauGB-Novelle und damit das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenhalts in der Stadt" ist am 12.05.2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 25, S. 1057 ff.) bekannt gemacht worden. Es trat damit einen Tag später, also am Sonnabend, 13.05.2017, in Kraft.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.
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Zwei Jahre Mietpreisbremse - Ergebnis gleich null
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"Die Mietpreisbremse funktioniert nicht. Gutachten und die Erfahrungen der örtlichen Mietervereine belegen, die Auswirkungen der seit zwei Jahren bestehenden gesetzlichen Regelung sind praktisch gleich null. Die Wiedervermietungsmieten steigen ungebremst weiter. Ein Großteil der Vermieter hält sich nicht an die gesetzlichen Regelungen. Mieter können die komplizierten und intransparenten gesetzlichen Regelungen mit vielen Ausnahmetatbeständen kaum nutzen. Sie zahlen deshalb pro Jahr 310 Millionen Euro zu viel Miete", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, ein von Bündnis 90/Die Grünen jetzt veröffentlichtes Gutachten "Finanzielle Lasten für Mieter durch Überschreitung der Mietpreisbremse".
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Bauindustrie zum Innovationsforum Planungsbeschleunigung
RA Michael Knipper
© Hauptverband Deutsche Bauindustrie
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