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Nachrichten in allen Sachgebieten

Zeige Nachrichten 2721 bis 2740 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 2797



Online seit 2003

Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen verlängern
Der Bundesrat will einem Gesetzentwurf (15/409) zufolge das Planfeststellungsverfahren beim Bau von Bundesfernstraßen novellieren. Zentraler Punkt ist die Verlängerung der Geltungsdauer der Planfeststellungsbeschlüsse von fünf auf zehn Jahre. Die Möglichkeit zur Verlängerung um höchstens fünf Jahre soll dabei unverändert bleiben. Dem Bundesrat zufolge treten Planfeststellungsbeschlüsse nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer Bestandskraft außer Kraft, wenn nicht innerhalb dieser Frist mit der Umsetzung des Plans begonnen wird. Dabei entstehe die Gefahr, dass auf Grund der begrenzten Haushaltsmittel die mit erheblichem Planungsaufwand zustande gekommenen Beschlüsse außer Kraft treten, ohne dass es zur Verwirklichung der Planung kommt. Des Weitern soll gesetzlich klargestellt werden, dass eine Unterbrechung des Plans die Geltungsdauer der Planfeststellungsbeschlüsse nicht berührt.
Die entsprechende BT-Drs. finden Sie hier
(Quelle: Bundestag)

Private Veräußerungsgewinne: Rückwirkende Pauschalsteuer verfassungsrechtlich höchst bedenklich
Steuervergünstigungsabbaugesetz stoppen

Die von der Bundesregierung geplante rückwirkende Einführung einer Pauschalsteuer auf private Veräußerungsgewinne, wie z. B. auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Aktien und Antiquitäten, hält nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand. „Es ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich“, so der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke, „Immobilien-, Aktien- und anderen Privatbesitz, bei dem die heute noch geltende Spekulationsfrist von einem Jahr beziehungsweise von zehn Jahren bereits abgelaufen ist, in die Besteuerung einzubeziehen.“ Mit Ablauf der Spekulationsfristen hat die steuerliche Relevanz derartiger Veräußerungsgeschäfte geendet. Damit ist eine so genannte Steuerentstrickung eingetreten. Dieser Auffassung ist auch der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 05.03.2001 (Az. IX B 90/00) ausdrücklich beigetreten.
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Änderung der Vergabeverordnung gebilligt
Die Bundesregierung hat am 29.01.2003 die 2. Änderung der Vergabeverordnung - in der Fassung des Beschlusses des Bundesrates vom 20.12.2002 - beschlossen. Voraussichtlich wird die 2. Änderung der Vergabeverordnung noch im Februar 2003 veröffentlicht und kann Anfang März 2003 in Kraft treten, gemeinsam mit der VOB 2002, VOL 2002 und VOF 2002.
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Sitzung des Bundesrates am Freitag, den 14.02.03
Am nächsten Freitag kommt der Bundesrat zu seiner 785. Sitzung zusammen. Tagespunkte sind unter anderem die Änderung der ZPO, ein Vorschlag zur Änderung der Schwelllenwerte in der Dienstleistungsrichtlinie und die Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
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FDP will die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude erleichtern
Die FDP-Fraktion will die Länder ermächtigen, bei den Begünstigungstatbeständen im Zusammenhang mit einer Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Gebäude abweichende Regelungen vom geltenden Baurecht zu treffen, wenn dies die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Struktur erfordern.
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Ring Deutscher Makler (RDM) fordert Novellierung der Maklerverordnung
Ludger Kaup, Diplom-Ingenieur und Vorsitzender des RDM-Sachverständigenausschusses, fordert die jährliche Pflichtprüfung für Makler zu streichen. „Sie ist überholt, bringt keine Ergebnisse, kostet Geld und bindet Personal“, sagt Kaup.
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Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge - Common Procurement Vocabulary - CPV
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben mit der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 vom 05.11.2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) ein einheitliches Klassifikationssystem für öffentliche Aufträge, das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (Common Procurement Vocabulary - CPV), eingeführt. Die Verordnung tritt am 16. Dezember 2003 in Kraft.
Die Verordnung finden Sie bereits jetzt in unserem Gesetzesmodul.
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IG BAU begrüßt Landesvergabegesetz für NRW
Beim Neujahrsempfang der Gewerkschaften in Aachen hat der Bundesvorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, eine positive Bilanz der Tarifpolitik des vergangenen Jahres gezogen: „Es ist uns gelungen, den Verteilungsspielraum aus Preis- und Produktivitätssteigerung weitgehend auszuschöpfen“, sagte Wiesehügel am Donnerstag Nachmittag in Aachen.
Den Entwurf des Gesetzes, der identisch ist mit dem am 01.03.2003 in Kraft tretenden Gesetz, finden Sie in unseren Materialien.
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Wirtschaft fürchtet Mehrbelastungen durch Steuervergünstigungsabbaugesetz
Die deutschen Unternehmen fürchten "enorme Mehrbelastungen" durch das geplante Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (15/119, 15/287). Dies geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes Deutscher Banken, des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels und des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels hervor. Die Verbände haben sich zur heutigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzesvorhaben geäußert, die um 9 Uhr im SPD-Fraktionssaal des Reichstagsgebäudes begonnen hat. Beanstandet wird beispielsweise das geplante Kontrollsystem zur Erfassung von privaten Veräußerungsgeschäften und Kapitalerträgen. Damit würde der Finanzverwaltung ein "völlig überzogenes Ermittlungsinstrumentarium" eröffnet und die Kreditwirtschaft zu aufwändigen Kontrollmeldungen und Erträgnisbescheinigungen verpflichtet. Die Spitzenverbände empfehlen, auf dieses Kontrollsystem zu verzichten und eine moderate Abgeltungssteuer vorzusehen.
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Politikfolgenabschätzung statt steuerpolitischem Kahlschlag
Anlässlich der Anhörung zum "Steuervergünstigungsabbaugesetz", die heute im Finanzausschuss des Bundestages stattfinden wird, hat sich Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, gegen eine Reihe steuerpolitische Einzelmaßnahmen ausgesprochen. Sollten diese umgesetzt werden, drohe – so Freitag – ein weiterer massiver Einbruch bei der Baukonjunktur und mittelfristig eine wesentliche Verschlechterung der Wohnsituation.
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Steuerwirrwarr und neue Lasten durch Steuervergünstigungsabbaugesetz – Rückwirkende Änderung von Steuergesetzen droht
Die Bundessteuerberaterkammer hat gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Nachbesserungen beim Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) gefordert. Das StVergAbG, über das der Finanzausschuss am 15. Januar berät, würde nach dem jetzt vorliegenden Entwurf weitere Rechtsunsicherheit auslösen und sei geeignet, das Vertrauen in die Steuerpolitik gänzlich zu zerstören. Bei den geplanten Änderungen, so die Kritik der Bundessteuerberaterkammer, handelt es sich vorwiegend nicht um den Abbau von Steuersubventionen und Ausnahmeregelungen, sondern um eine Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Dies würde bei gleichbleibend hohen Steuersätzen zu massiven Steuererhöhungen führen, die nicht gleichmäßig alle Steuerbürger treffen, sondern einige Branchen extrem belasten.
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DStGB: Stellungnahme zur Novellierung des Städtebaurechts
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hatte im Dezember 2001 eine Unabhängige Expertenkommission zur Novellierung des Baugesetzbuches einberufen. Ziel dieser Kommission war es, Vorschläge zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (sog. Plan-UP-Richtlinie) auszuarbeiten. Zugleich soll die Novelle zum Anlass genommen werden, einzelne bauplanungsrechtliche Regelungen einer Überprüfung zu unterziehen.
Die Unabhängige Expertenkommission hat im August diesen Jahres ihre Empfehlungen zur Novellierung des Baugesetzbuches vorgelegt. Der Bericht der Expertenkommission kann über die Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (www.bmvbw.de; Rubrik Bauwesen, Städtebau und Raumordnung/Städtebau; demnächst auch in unseren Materialien) als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat zu den Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission zur Novellierung des Baugesetzbuches eine ausführliche Stellungnahme gefertigt, die Sie in unseren Materialien finden.

Neue Gewerbeabfallverordnung seit Januar in Kraft
Zum Jahresbeginn 2003 ist die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen in Kraft (GewAbfV) getreten. Nach der Verordnung sollen gewerbliche Siedlungsabfälle schadlos und möglichst hochwertig verwertet werden.

Den Entwurf für Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung finden Sie bei unseren Materialien.
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Bundesregierung will Vermieter zu Mindestmieten zwingen
Auf eine erforderliche Harmonisierung des Steuerrechts mit dem Mietrecht hat Haus & Grund Deutschland aufmerksam gemacht. Bekanntlich sieht die Bundesregierung im Entwurf ihres sogenannten Steuervergünstigungsabbaugesetzes vor, die Mietgrenze für verbilligt überlassenen Wohnraum von 50 auf 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben. In der Praxis kann das aber nur in den seltensten Fällen durch entsprechende Mieterhöhungen umgesetzt werden, denn das Mietrecht sieht dafür starre Grenzen vor. „Wenn die Bundesregierung die Vermieter zu höheren Mieteinnahmen zwingen will, dann soll sie uns auch die Möglichkeit dazu geben", sagte Rüdiger Dorn, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Tatsächlich aber haben Vermieter dazu nicht in jedem Fall das Recht.
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Online seit 2002

Neue Vergabevorschriften in Hamburg
Mit dem Ziel der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sind durch das am 14.12.2002 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes Hamburg die vergaberechtlichen Vorschriften dieses Gesetzes erheblich erweitert worden.
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Bundesrat macht Einführung der VOB 2002 von weiterer Änderung im Vergaberecht abhängig
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom vergangenen Freitag der Zweiten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Vergabeverordnung zugestimmt, dies jedoch nur unter der Voraussetzung einer weiteren bedeutsamen Änderung dieser Verordnung.
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Verlängerung der Insolvenzantragsfristen nach Flutkatastrophe in Ostdeutschland
Durch die heute verkündete Verordnung zur Verlängerung der Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen nach dem Flutopfersolidaritätsgesetz wird den von der Hochwasserkatastrophe im vergangenen Sommer betroffenen und dadurch zahlungsunfähig gewordenen bzw. überschuldeten Unternehmen ein weiterer Aufschub der Insolvenzantragsfrist gewährt.
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Nachbarrecht: Mehr Rechtssicherheit durch klare Regelungen
"Im Bereich des Nachbarrechts brauchen wir klare und verständliche Regelungen." Das unterstrich der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin anlässlich der Vorstellung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes (NRG) in Rheinland-Pfalz, den der Ministerrat gestern im Grundsatz gebilligt hat. "Das Nachbarrechtsgesetz hat sich in seiner bisherigen Form bewährt. Mit den geplanten Änderungen wollen wir es weiter verbessern", erläuterte der Minister. Der Entwurf beinhaltet Änderungen betreffend die Grenzabstände im Weinbau und von Hecken.
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NRW: Tariftreuegesetz verabschiedet
Am 13.12.02 verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag ein Tarifteuegesetz, mit dem die Unternehmen verpflichtet werden, die geltenden Tarifregelungen zu Lohn und Arbeitszeit einzuhalten. Die neue Regelung, die für alle Aufträge über 10.000 Euro gilt, tritt am 01.03.2003 in Kraft und ist auf fünf Jahre befristet.
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VOB 2002 nun im ibr-online-Gesetzesmodul abrufbar
Aufgrund zahlreicher Nachfragen haben wir uns entschlossen, die VOB 2002 bereits heute in unser Gesetzesmodul aufzunehmen, obwohl sie eigentlich von den öffentlichen Auftraggebern zumindest im Bereich der Europaweiten Ausschreibung noch nicht angewendet werden soll.
Im Folgenden nochmals eine kurze Übersicht über die Änderungen und den weiteren Fortgang im Bezug auf ihre Anwendbarkeit.
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