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Nachrichten zum Recht am Bau
Zeige Nachrichten 141 bis 160 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 449 - (2776 in Alle Sachgebiete)
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Die Beauftragung der Leistungen aus der Leistungsphase 9 der HOAI ist unter Ingenieuren außerordentlich unbeliebt. Dies deshalb, da eine relativ geringe Vergütung einem nicht unbeträchtlichen Aufwand und anderen Nachteilen gegenübersteht.
Baugewerbe zu Koalitionsverhandlungen: Wo bleibt das Bauen?
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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In den neuen Regelungen zum Ingenieurvertrag wurde eine Leistungsverpflichtung des Ingenieurs noch vor der eigentlichen Planungsphase eingebaut. In der Zielfindungsphase sollen die für die Leistung notwendigen Planungs- und Überwachungsziele ermittelt werden, soweit diese noch nicht feststehen.
Nach der Mantelverordnung ist vor der Mantelverordnung
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Abbruch-, Recycling- und Bauwirtschaft begrüßen Verschiebung der Mantelverordnung
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Mangels gesetzlicher Regelungen wurden bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Architekten- und Ingenieurverträgen durch die Rechtsprechung und auch die umfangreiche Literatur festgelegt. Nunmehr wurde auch für diese durchaus komplexe Thematik eine gesetzliche Grundlage im BGB verankert. Entsprechend der bisherigen Einordnung des Ingenieurvertrages durch die Rechtsprechung finden sich die Regelungen konsequenterweise unter dem Titel "Werkvertrag und werkvertragsähnliche Verträge" im BGB wieder.
Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Der durchschnittliche private Häuslebauer investiert in der Regel beim Bau eines Hauses einen wesentlichen Teil seiner finanziellen Mittel. Da er dabei auch noch als Laie unter Profis unterwegs ist, bedarf er nach Ansicht der Bundesregierung besonderen Schutz-es; zu diesem Zweck wurde der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) eingeführt.
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Gutachten: Verlängerung der Verjährungsfrist bei Mängeln am Bau unnötig
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Im Rahmen des neuen Bauvertragsrechts stellt das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b) die bedeutendste Änderung dar; weicht es doch vom im BGB zu findenden Grundsatz ab, dass Vertragsänderungen nur einvernehmlich möglich sind. Allerdings greift das Anordnungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Experten begrüßen Neuregelungen zu Sozialkassen
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Aktualisierung der VOB/B
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Wie der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) mitgeteilt hat, wurde einstimmig beschlossen, die VOB/B unter Einbeziehung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts weiterzuentwickeln.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.
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Neues Bauvertragsrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
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Hendricks: "Tragfähige Lösung für Umgang mit Bauabfällen"
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Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen. Das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgeschlagene Verordnungspaket schafft erstmals bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlagen für das Recycling mineralischer Abfälle und deren Einsatz in technischen Bauwerken. Außerdem werden die Umweltstandards für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen bundesweit geregelt.
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VPB: So können Bauherren jetzt schon vom neuen Bauvertragsrecht profitieren!
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Reform des Bauvertragsrechts nimmt letzte Hürde
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Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll. Es ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts - unter anderem mit einem eigenen neuen Verbraucherbauvertrag. So soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anordnen können. Außerdem regelt das Gesetz das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer.
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Neuregelungen zum April 2017
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Baugewerbe fordert Stopp der Gewerbeabfallverordnung
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Bundesregierung: Mehr Schutz bei Bauverträgen
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Bundestag verabschiedet neues Bauvertragsrecht
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Der Bundestag hat in der Nacht vom 09. auf den 10.03.2017 nach der zweiten und dritten Beratung das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Das Gesetz wird noch dem Bundesrat zugeleitet und soll für alle ab 01.01.2018 geschlossenen Verträge gelten.
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