Nachrichten zum Bauträgerrecht
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Online seit 2019
Was wird sich 2019 für die Immobilienbranche ändern?
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Im neuen Jahr kommen einige gesetzliche Änderungen auf die Immobilienbranche zu. Das Mietrechtsanpassungsgesetz wird am 01.01.2019 in Kraft treten. Das bedeutet neue Spielregeln für Vermieter und Hausverwalter. Darüber hinaus sind eine ganze Reihe von Gesetzes- und Reformvorhaben in der Planung oder sogar schon im Gesetzgebungsverfahren. Der IVD informiert im Folgenden darüber.
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Online seit 2018
Grundsteuer darf nicht länger auf Mieter abgewälzt werden
Lukas Siebenkotten
Mieterbund begrüßt Vorschläge von Bundesjustizministerin Katarina Barley
"Die Grundsteuer ist eine Eigentumssteuer. Sie muss deshalb von Hauseigentümern, aber auch von Vermietern bezahlt werden und darf nicht länger über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden. Wir begrüßen deshalb die Vorschläge von Bundesjustizministerin Katarina Barley, per Gesetz klarzustellen, dass die Grundsteuer nicht auf die Mieter umgelegt werden darf", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Pläne der Justizministerin und der SPD. Damit wird eine langjährige Forderung des Deutschen Mieterbundes aufgegriffen.
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Verschärfung der Mietpreisbremse passiert Länderkammer
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Der Bundesrat hat am 14.12.2018 die Verschärfung der Mietpreisbremse beschlossen. Danach gelten für Vermieter künftig neue Auskunftspflichten, die das Umgehen der Mietpreisbremse schwieriger machen sollen sowie eine absolute Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung. Missbräuchliches Modernisieren kann künftig mit einem Bußgeld belegt werden.
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Grundsteuer-Reform: Immobilienwirtschaft fordert Aufkommensneutralität, Administrierbarkeit und Verfassungskonformität
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Um die anhaltende Diskussion der Länder und des Bundes über die Reform der Grundsteuer zu versachlichen, hat der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, zehn Thesen formuliert. "Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für Kommunen. Jegliche Reform sollte daher auf Aufkommensneutralität, Administrierbarkeit und Verfassungskonformität ausgelegt sein. Sonst droht die Steuer wegzufallen", erklärt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuern.
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Grundsteuer-Reform: Flächenmodell muss eingeführt werden
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Gestern Abend hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Finanzministern der Länder im Vorfeld der Länderfinanzministerkonferenz zwei Modelle zur Berechnung der Grundsteuer vorgestellt. Für eines der beiden Modelle sollen künftig unter anderem das Alter der Wohnung, die Höhe der Miete und der Bodenrichtwert zu Grunde gelegt werden.
Neues Grundsteuerkonzept ist "bürokratischer Irrsinn"
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Haus & Grund plädiert für Flächenmodell
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bezeichnete die bekannt gewordenen Eckpunkte des Grundsteuerkonzepts von Bundesfinanzminister Scholz heute als "bürokratischen Irrsinn". "Wenn künftig für jede Wohnung ein Grundsteuerbescheid erstellt werden soll, der sich auch noch an der aktuellen Miethöhe orientiert, wäre dies ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Finanzverwaltung, das seinesgleichen sucht", kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
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Scholz will Grundsteuer individuell berechnen
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Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Grundsteuer nach einem Zeitungsbericht künftig für jede Wohnung individuell berechnen lassen. Dieses Modell solle die derzeitige Berechnung der Steuer je Immobilie ablösen, berichtete die "Bild"-Zeitung am 26.11.2018. Grundlage sollen demnach Fläche und Alter sowie die Höhe der Miete sein. Da die Grundsteuer meist über die Nebenkosten auf die Mieten umgelegt wird, kann das dann auch die Höhe der Mieten verändern - und in bestimmten Gegenden Mieten spürbar steigen lassen. Noch diese Woche soll das lange erwartete Reformmodell der Regierung den Bundesländern vorgelegt werden.
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Wohnen muss bezahlbar sein - Mietrechtsänderungen dringend erforderlich
Lukas Siebenkotten
Vorschläge der Bundesregierung bleiben im Ansatz stecken
"Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir brauchen mehr neue Wohnungen, mehr bezahlbare Wohnungen. Vor allem brauchen wir aber Mietrechtsregelungen, die den drastischen Anstieg der Mieten im Wohnungsbestand jetzt stoppen", erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich der gestrigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.
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Mietrechtsänderungen: Endlich Ursachen statt nur Symptome des Wohnungsmangels bekämpfen
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"Das vorgeschlagene Mietrechtsanpassungsgesetz ist ein weiterer Versuch, den vielerorts vorhandenen Wohnraummangel gerechter zu verwalten. Die Politik versucht damit weiterhin vergeblich, den Symptomen der heiß gelaufenen Wohnungsmärkte entgegenzutreten. Gemessen an den Erwartungen vor allem der Wohnungssuchenden Wechselwilligen, kann und wird das so wieder nicht funktionieren. Vor allem in den Kommunen muss die Neubaubremse gelöst und für mehr bezahlbaren Wohnungsbau gestritten werden", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zur gestrigen öffentlichen Anhörung zum Mietrechtsanpassungsgesetz im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.
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Grundgesetzänderungen in der Kritik
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09.10.2018) Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Grundgesetz, um etwa Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Bildungsinfrastrukturen sowie beim sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen, sind am Montagmittag während einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss auf ein geteiltes, teils sehr kritisches Echo gestoßen.
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Union lehnt Barleys Vorstoß zur Übertragung des Bestellerprinzips auf den Immobilienverkauf ab
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Die Anregung der Verbraucherministerin Katarina Barley (SPD), das Bestellerprinzip auf den Immobilienverkauf zu übertragen, um die Maklerkosten auf den Verkäufer zu verschieben, stößt beim Koalitionspartner Union auf Ablehnung. Um die Verbraucher von hohen Nebenkosten beim Immobilienkauf zu entlasten, sollte stattdessen die Grunderwerbsteuer reformiert werden.
IG BAU begrüßt Pläne zur Ausweitung des Bestellerprinzips
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Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt Überlegungen der Bundesregierung, die Kauf-Nebenkosten von Immobilien zu senken. "Nebenkosten zwischen zehn und zwanzig Prozent der Kaufsumme überfordern viele Familien, die dringend geeigneten Wohnraum suchen. Diese Hürde kann durch die Ausweitung des Bestellerprinzips auf Immobilienkäufe verringert werden. Der Grundsatz, 'wer bestellt bezahlt', ist nur fair und bei Makleraufträgen in der Wohnungsvermietung bereits erprobt", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger.
VPB stellt klar: Bauherren müssen bei Widerruf allenfalls Wertersatz leisten, nicht mehr
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In vielen Fällen im täglichen Geschäftsverkehr haben Kunden ein Widerrufsrecht. Beim Bauen war das bislang nicht der Fall. Dank der Einführung des neuen Bauvertragsrechts hat sich das geändert. "Seit dem 1. Januar 2018 geschlossene Verbraucherbauverträge sind widerrufbar - wenn sie nicht gerade vom Notar beurkundet werden", erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Ein Verbraucherbauvertrag liegt vor, wenn ein Verbraucher ohne eigenen Architekten auf eigenem Grund ein schlüsselfertiges Haus bauen lässt.
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Bestellerprinzip bei Immobilienkauf
Makler sollen nach Ansicht der Fraktion Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von dem bezahlt werden, der bestellt. In einem Antrag (19/3554) fordern die Abgeordneten, dieses Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf auszuweiten. Bislang gilt es für Vermietungen.
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Bundesregierung: Grundsteuer C nur nach Reform möglich
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Die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute Flächen auf Basis der jetzigen Einheitsbewertung ist nicht möglich. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/3077) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/2640) hervor, wie die Bundestagspressestelle am 17.07.2018 mitteilte. Zur Begründung verweist die Regierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (DStR 2018, 791).
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VPB: Rauchwarnmelder sind jetzt flächendeckend Pflicht
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Fast in allen Bundesländern sind Rauchwarnmelder nun auch im Altbau Pflicht, im Neubau sowieso. Nur in Thüringen haben Bewohner und Vermieter Zeit noch bis Ende des Jahres, die Rauchwarnmelder nachzurüsten, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zuständig für den Einbau der Rauchmelder ist immer der Eigentümer, auch in Mietwohnungen.
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Hände weg von der Umlagefähigkeit der Grundsteuer!
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Grundsteuer ist Nutzersteuer, keine Vermögensteuer
Energisch trat heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland Überlegungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) entgegen, die Grundsteuer künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr auf die Mieter umlegen zu können. "Die Grundsteuer ist eine Steuer der Wohnungsnutzer und keine verkappte Vermögensteuer", betonte Verbandspräsident Kai Warnecke. Die Umlagefähigkeit sei elementar, damit sich private Einzelvermieter weiterhin am Mietwohnungsmarkt engagierten.
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VPB begrüßt Baukindergeld
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"Das neue Baukindergeld ist eine gute Sache vor allem für junge Familien mit mehreren Kindern", lobt Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB). Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet, aber die Große Koalition einigt sich in immer mehr Details. In den Genuss der geplanten staatlichen Zulage kommen demnach voraussichtlich Eltern mit Kindern unter 18 Jahren. Pro Kind soll es 1.200 Euro Baukindergeld im Jahr geben und das bis zu zehn Jahre lang.
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Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2018
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Zum 01.07.2018 steigen die Renten in Ost und West an. Verpackungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten erhalten ein individuelles Erkennungsmerkmal und Energieausweise aus dem Jahr 2008 verlieren ihre Gültigkeit und sollten erneuert werden. Wie die Bundesregierung am 28.06.2018 mitteilte, gelten diese und andere Neuregelungen ab Juli 2018.
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BVerwG: Straßenbaubeitrag in Hessen rechtmäßig
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Hessischen Kommunalabgabengesetz grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.
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