Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Nachrichtensuche
 nur im Titel
Aktuelles
Meistgelesen
Keine Vermutungswirkung von DIN-Normen?
OLG Düsseldorf, 22.11.2024 - 22 U 40/24
Dokument öffnen Volltext
Vorschussanspruch trotz Mängeleinbehalts!
OLG Düsseldorf, 27.03.2025 - 5 U 147/23
Dokument öffnen Volltext
Restleistungen nach Kündigung sind (neu) auszuschreiben!
VK Nordbayern, 20.02.2025 - RMF-SG21-3194-9-31
Dokument öffnen Volltext
Teilanfechtung der Jahresabrechnung?
BGH, 11.04.2025 - V ZR 96/24
Dokument öffnen Volltext
Keinen Sicherungszweck angegeben: Sicherungsklausel ist unwirksam!
OLG Düsseldorf, 25.03.2025 - 23 U 138/23
Dokument öffnen Volltext

Neueste Leseranmerkungen
VG Magdeburg:
VOB/A-Verstoß führt zum Zuwendungswiderruf!
Dokument öffnen IBR 2025, 198
OLG Düsseldorf/BGH:
Entlastung vom Verzugsvorwurf nur mit bauablaufbezogener Darstellung!
Dokument öffnen IBR-Beitrag
BGH:
§ 548 BGB: Schlüssel im Briefkasten - Wann erhält der Vermieter die Mietsache zurück?
Dokument öffnen IMR-Beitrag
VerfGH Rheinland-Pfalz:
Zustimmung zur Mieterhöhung: Anerkannte Darlegungs- und Beweislastregeln beachten!
Dokument öffnen IMR 2025, 171
LG Würzburg:
26% weniger Gewinn wegen Corona-Pandemie: Risiko zumutbar, keine Vertragsanpassung!
Dokument öffnen IBR 2024, 547
Neueste Beiträge:
BGH:
Notwegerecht für "gefangenes" Grundstück schließt auch das Befahren zum Parken ein
Dokument öffnen IMR-Beitrag
OLG München:
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Hintertür?
Dokument öffnen IBR-Beitrag
KG:
Trotz Nachbarschaftsstreits kein Beseitigungsanspruch wegen Carportkameras
Dokument öffnen IMR-Beitrag
KG:
Erhöhter Rangieraufwand: Tiefgaragen-Stellplatz mangelhaft?
Dokument öffnen IBR-Beitrag
KG:
Straßenschwellen auf Privatstraße trotz Wegerecht verhältnismäßig
Dokument öffnen IMR-Beitrag
OLG München/BGH:
Übergabeprotokoll unterzeichnet: Gemeinschaftseigentum abgenommen?
Dokument öffnen IBR-Beitrag
OLG Hamm:
Kenntnis von Mangel der Kaufsache
Dokument öffnen IMR-Beitrag
weitere Beiträge
Neueste Volltexturteile:
OLG Düsseldorf:
Vorschussanspruch trotz Mängeleinbehalts!
Dokument öffnen Volltext
BGH:
Notwegerecht schließt auch das Befahren zum Parken mit ein
Dokument öffnen Volltext
OLG München:
Abnahme des Gemeinschaftseigentums "durch die Hintertür"?
Dokument öffnen Volltext
LG Karlsruhe:
Ratenplan unwirksam: Besitzübergabe durch einstweilige Verfügung!
Dokument öffnen Volltext
KG:
Bodenschwellen sind zumutbar!
Dokument öffnen Volltext
OLG München:
Keine Abnahme trotz Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls?
Dokument öffnen Volltext
OLG Hamm:
Der eine riecht's, der andere nicht!
Dokument öffnen Volltext
weitere Volltexturteile

Nachrichten zum Bauträgerrecht

Zeige Nachrichten 221 bis 240 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 876 - (2872 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2018

Hendricks will Grundsteuer-Reform als Spekulanten-Bremse
Bild
© micha - Fotolia.com
Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) will die Reform der Grundsteuer gegen Grundstücksspekulationen nutzen. "Kommunen müssen die Möglichkeit erhalten, für baureife, aber unbebaute Grundstücke erheblich mehr Grundsteuer zu verlangen als für bebaute", sagte Hendricks dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Sie gehe davon aus, dass eine solche Reform mit der Union zu machen sei.
Dokument öffnen mehr…

Licht und Schatten beim Thema Wohnungsbau und Mietrecht
Bild
© Robert Kneschke - Fotolia.com
Keine Antworten auf die Mietpreisentwicklung

"Licht und Schatten", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Ergebnisse der Sondierungsgespräche bei den Themen Wohnungsbau und Mietrecht. "Die Ziele, 1,5 Millionen Wohnungen zu bauen und Mieter vor finanziellen Überforderungen durch unverhältnismäßig steigende Mieten zu schützen, sind gut und richtig. Unklar bzw. nebulös bleibt aber über weite Strecken, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Antworten auf die Mietpreisentwicklung der letzten Jahre, explodierende Wiedervermietungsmieten und jetzt auch Bestandsmieten fehlen bisher. Da bleibt bei den Koalitionsverhandlungen in den nächsten Wochen noch einiges zu tun."
Dokument öffnen mehr…

Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU, SPD
Bild
© Zerbor - Fotolia
Veröffentlicht am 12. Januar 2018 unter Agenda Aktuell

Im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD ein 28seitiges Papier verfasst und am 12. Januar vorgestellt. Der BFW hat die Punkte, die sich direkt auf die Immobilienwirtschaft beziehen, für Sie zusammengefasst:
Dokument öffnen mehr…

VPB erläutert Bauvertragsrecht (6): Bauherren haben nun auch beim Bauträgervertrag ein Recht auf die eigenen Bauunterlagen
Bild
© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und gilt für alle Verträge, die seit diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.


Modellrechnungen zeigen: Die Grundsteuer-Reformalternative "reine Bodensteuer" ist investitionsfreundlich, sozial und gerecht
Bild
© micha - Fotolia.com
Bündnis "Grundsteuer: Zeitgemäß!" fordert reine Bodensteuer und warnt vor der Verbreitung irreführender Zahlen

Anlässlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am kommenden Dienstag, den 16.01.2018, über die veraltete Einheitsbewertung zu Grundsteuerzwecken und zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion über Reformalternativen erklären Lukas Siebenkotten, Direkter des Deutschen Mieterbundes, Prof. Dr. Dirk Löhr, Professor für Steuerlehre und Ökologische Ökonomik an der Hochschule Trier und einer der Erstunterzeichner des Aufrufs "Grundsteuer: Zeitgemäß!" sowie Dr. Ulrich Kriese, Sprecher für Bau- und Siedlungspolitik des Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.:
Dokument öffnen mehr…

Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich 2018 für die Immobilienbranche?
Bild
© Manfred Ament - Fotolia
Das Jahr 2018 bringt für die Immobilienbranche wichtige gesetzliche Änderungen mit sich. Eine wichtige Neuregelung betrifft alle Betriebe der Baubranche. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde der Bauvertrag als Unterform des Werkvertrags normiert. Unter anderem steht Verbrauchern nun auch bei Bauverträgen ein Widerrufsrecht zu, sie können zumutbare Änderungen während des Bauprozesses anordnen.
Dokument öffnen mehr…


Online seit 2017

VPB erläutert Bauvertragsrecht (4): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf die Herausgabe von Bauunterlagen
Bild
© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.


VPB erläutert Bauvertragsrecht (2): Bauherren sollten Widerrufsrecht nur im Notfall wahrnehmen
Bild
© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
Dokument öffnen mehr…

Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel läuft wichtige Frist zur Nachrüstung aus
Bild
© somenski - Fotolia
Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 01.01.2018 für alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis zum Jahreswechsel müssen daher alle Bestandsgebäude nachgerüstet werden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich.
Dokument öffnen mehr…

VPB erläutert Bauvertragsrecht (1): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung
Bild
© Zerbor - Fotolia
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Architektenvertrag" und "Bauträgervertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Neues Bauvertragsrecht Teil 6 - Teilabnahme und Gesamtschuld beim Ingenieurvertrag

Die Beauftragung der Leistungen aus der Leistungsphase 9 der HOAI ist unter Ingenieuren außerordentlich unbeliebt. Dies deshalb, da eine relativ geringe Vergütung einem nicht unbeträchtlichen Aufwand und anderen Nachteilen gegenübersteht.


Baugewerbe zu Koalitionsverhandlungen: Wo bleibt das Bauen?
Bild
© jomare - Fotolia
In dem jetzt bekannt gewordenen Zeitstrahl für die Koalitionsverhandlungen der sog. Jamaika-Koalition kommt der Begriff "Bauen" bei den zu verhandelnden Themen überhaupt nicht mehr vor. Zu dem jetzt bekannt gewordenen Zeitstrahl für die Koalitionsverhandlungen der sog. Jamaika-Koalition erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa:
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Neues Bauvertragsrecht Teil 5 - Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht beim Ingenieurvertrag

In den neuen Regelungen zum Ingenieurvertrag wurde eine Leistungsverpflichtung des Ingenieurs noch vor der eigentlichen Planungsphase eingebaut. In der Zielfindungsphase sollen die für die Leistung notwendigen Planungs- und Überwachungsziele ermittelt werden, soweit diese noch nicht feststehen.


Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Teil 4: Architekten- und Ingenieurvertrag

Mangels gesetzlicher Regelungen wurden bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Architekten- und Ingenieurverträgen durch die Rechtsprechung und auch die umfangreiche Literatur festgelegt. Nunmehr wurde auch für diese durchaus komplexe Thematik eine gesetzliche Grundlage im BGB verankert. Entsprechend der bisherigen Einordnung des Ingenieurvertrages durch die Rechtsprechung finden sich die Regelungen konsequenterweise unter dem Titel "Werkvertrag und werkvertragsähnliche Verträge" im BGB wieder.


Bundesrat billigt Fortbildungspflicht für Makler
Bild
© redaktion93 - Fotolia.com
Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler erhalten erstmals Leitplanken für ihre berufliche Qualifikation: Der Bundesrat billigte am 22.09.2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 22.06.2017, der eine Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen einführt. Danach sind alle Makler und Verwalter künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden.
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Teil 3: Der Verbrauchervertrag

Der durchschnittliche private Häuslebauer investiert in der Regel beim Bau eines Hauses einen wesentlichen Teil seiner finanziellen Mittel. Da er dabei auch noch als Laie unter Profis unterwegs ist, bedarf er nach Ansicht der Bundesregierung besonderen Schutz-es; zu diesem Zweck wurde der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) eingeführt.
Dokument öffnen mehr…

Bundesrat beschließt Förderung des Mieterstroms
Bild
© Sergej Toporkov - Fotolia
Mieter sollen künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren können. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat der Bundesrat am 07.07.2017 die Förderung des Mieterstroms beschlossen. Ziel sei es, Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zu schaffen.
Dokument öffnen mehr…

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Zerbor - Fotolia
Teil 2: Das Anordnungsrecht des Bestellers

Im Rahmen des neuen Bauvertragsrechts stellt das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b) die bedeutendste Änderung dar; weicht es doch vom im BGB zu findenden Grundsatz ab, dass Vertragsänderungen nur einvernehmlich möglich sind. Allerdings greift das Anordnungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Dokument öffnen mehr…

Makler: Gesetz zu Berufszugangsvoraussetzungen auf der Zielgeraden
Bild
© Fineas - Fotolia.com
Weiterbildungspflicht für Verwalter und Makler kommt

Am 22. Juni steht im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter an. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter geht davon aus, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition umgesetzt wird. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurfstext (BT-Drs. 18/10190) haben CDU/CSU und SPD Änderungen verabredet. Vorangegangen waren eine öffentliche Anhörung am 29. März und insgesamt drei Berichterstattergespräche bis eine kompromissfähige Einigung vorlag.
Dokument öffnen mehr… (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Bild
© Martin Fally - Fotolia.com
Teil 1: Übersicht der für Bauingenieure wichtigsten Neuregelungen

Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.
Dokument öffnen mehr…