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Kleinunternehmerförderungsgesetz mit Koalitionsmehrheit angenommen
Der Finanzausschuss hat am Mittwochmittag den gleichlautenden Gesetzentwürfen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/537) sowie der Bundesregierung (15/900) zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung in geänderter Fassung zugestimmt. Für die Vorlagen stimmten SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten CDU/CSU und FDP. In einer getrennten Abstimmung der unterschiedlichen Teile des Gesetzentwurfes wurde deutlich, dass der gesamte Ausschuss einvernehmlich die Vorschriften befürwortete, die sich auf die Verbesserung der Unternehmensfinanzierung beziehen. Erweitert wurde unter anderem der Titel des Gesetzes, das nun "Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern, zur Eindämmung der Schattenwirtschaft und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung" heißen wird.
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Ausweitung der Straftatbestände bei Graffiti bleibt umstritten
Unterschiedliche Positionen über die Notwendigkeit neuer Straftatbestände bei der Bekämpfung von Graffiti kennzeichneten die Stellungnahmen der Sachverständigen bei einer Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwochnachmittag. Generalstaatsanwalt Norbert Weise (Koblenz), Detlef Manger vom Zentralverband der Hauseigentümer, der Tübinger Rechtsprofessor Kristian Kühl und Regierungsdirektor Markus Jäger vom sächsischen Justizministerium unterstützten die Forderung von CDU/CSU und FDP, neben tatsächlichen Sachbeschädigungen und Substanzverletzungen durch Graffiti auch das bloße "Verunstalten" oder die Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds von Eigentum unter Strafe zu stellen. Vertreter der Polizei und der Staatsanwaltschaft des Landes Berlin bezeichneten hingegen die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen als ausreichend, die Probleme lägen vielmehr bei der Ermittlung der Täter und bei der Beweisführung. Auf deutlichen Widerspruch stießen die Gesetzentwürfe der Liberalen (15/63), der Union (15/302) und des Bundesrats (15/404) bei Stefan Braum, Kriminologe an der Universität Frankfurt.
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Bekämpfung des Graffiti-Unwesens
Justizminister Herbert Mertin hat an die Abgeordneten des Bundestags appelliert, endlich die dringend notwendige Gesetzesänderung zur Bekämpfung der unerträglichen Graffiti-Kriminalität umzusetzen. Der Rechtsausschuss des Bundestags hörte dazu gestern in Berlin Sachverständige an, unter anderem den Koblenzer Generalstaatsanwalt Norbert Weise. "Es ist jetzt höchste Zeit, dem immer weiter um sich greifenden Graffiti-Unwesen Einhalt zu gebieten und die betroffenen Eigentümer besser zu schützen", forderte der Minister.
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Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, 23. Mai 2003, 9.30 Uhr
Am morgigen Freitag kommt der Bundesrat zu seiner 788. Plenarsitzung zusammen. Von Interesse sind hier vor allem als Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss die Vorlage zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz) sowie die Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern und die Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen von statistischen Erhebungen.(Quelle: Bundesrat)
Anhörung zum besseren Schutz des Eigentums und zur Graffiti-Bekämpfung
In einer öffentlichen Anhörung will der Rechtsausschuss über einen verbesserten Schutz des Eigentums und die Bekämpfung des "Graffiti-Unwesens" beraten. Die Anhörung findet am Mittwoch, dem 21. Mai, ab 14 Uhr im Sitzungssaal 1.302 des Jakob-Kaiser-Hauses statt. Grundlage für die Beratungen sind Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion (Drucksache 15/63), der CDU/CSU-Fraktion (Drs. 15/302) und des Bundesrates (Drs. 15/404).(Quelle: Bundesrat)
Fortsetzung der Beratungen im Vermittlungsausschuss zur Errichtung einer Gesellschaft zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am Mittwoch, den 21. Mai 2003, 9.00 Uhr zusammen. Auf der Tagesordnung steht das Gesetz zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen. Der Vermittlungsausschuss hatte am 7. Mai 2003 seine Beratungen zu diesem Gesetz unter Einsetzung von Arbeitsgruppen vertagt.(Quelle: Bundesrat)
Bauen im Saarland soll einfacher werden – Ministerrat verabschiedet Entwurf für neue Landesbauordnung
Der saarländische Ministerrat hat am 29.04.2003 den Entwurf einer neuen Landesbauordnung verabschiedet. Der Gesetzesentwurf wird jetzt von Ministerpräsident Peter Müller in den Landtag des Saarlandes eingebracht. Vorausgegangen war der heutigen Entscheidung eine umfangreiche externe Anhörung, bei der sich rund 50 Kammern, Verbände und andere Institutionen zur neuen Landesbauordnung geäußert haben. Zudem wurden aber auch Vorschläge der Musterbauordnung des Bundes, die erst seit kurzem vorliegt, eingearbeitet.
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Bundesverkehrswegeplan und Ausbaugesetze noch vor dem Sommer vorlegen
Die Bundesregierung soll den Bundesverkehrswegeplan und die darauf basierenden Ausbauänderungsgesetze Schiene und Straße gemeinsam verabschieden und dem Parlament unverzüglich zuleiten. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/928).
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Baugewerbe lehnt Referentenentwurf zur Änderung der Handwerksordnung ab
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl zur geplanten Änderung der Handwerksordnung:"Der jetzt bekannt gewordene Entwurf zur Änderung der Handwerksordnung ist völlig realitätsfremd und entbehrt jeglicher Grundlagen.
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BMVBW kündigt neue europäische Normen im Ingenieurbau an
Die Ingenieure im Bauwesen müssen sich kurzfristig darauf einstellen, dass die Normen im Ingenieurbau auf europäische Regelungen umgestellt werden. Das erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Angelika Mertens, am Mittwoch bei einem Symposium in Berlin.
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Einführung VOB Teil C Ausgabe 2002
Mit Einführungserlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 28.03.2003 wurde die VOB 2002 Teil C eingeführt. Neu aufgenommen wurde die Allgemeine technische Vertragsbedingung (ATV) DIN 18321 "Düsenstrahlarbeiten". Weitere acht ATV wurden fachtechnisch überarbeitet.
Haus & Grund will Rechtssicherheit bei Betriebskosten von Wohnungen
Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer fordern endlich Klarheit bei der Abrechnung von Mietnebenkosten. „Wir haben keine Lust an unserer unfreiwilligen Rolle als unbezahlte Inkassogehilfen der Städte und Gemeinden bei den Wohnnebenkosten und dürfen uns dafür noch als Abzocker beschimpfen lassen“, sagt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Wiederholt sei der Versuch unternommen worden, die Vermieter pauschal zu kriminalisieren und mit Betrügern gleichzustellen. Eine Chance für mehr Rechtsfrieden bei den Nebenkosten bietet laut Dorn die anstehende neue Verordnung zur Aufstellung der Betriebskosten.
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EU plant neues Verbraucherkreditrecht
Die EU-Kommission hat am 11.9.2002 den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Kredit an Verbraucher vorgelegt. Mit dieser Richtlinie soll eine möglichst weit gehende Harmonisierung auf dem Gebiet der Kreditangebote für Verbraucher bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus erreicht werden. Den Vorschlag dieser Richtlinie sowie die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zu dieser Initiative von EU-Kommissar David Byrne finden Sie hier.(Quelle: Bundesjustizministerium)
Tariftreuegesetz in Schleswig-Holstein in Kraft getreten
Nach dem Scheitern des geplanten Tariftreuegesetzes auf Bundesebene sind die Länder dazu übergegangen, entsprechende Vorschriften auf Landesebene zu schaffen. Nach Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland ist zum 28.03.2003 in Schleswig-Holstein ein Tariftreuegesetz mit folgendem Inhalt in Kraft getreten:
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Stellungnahme zum Kleinunternehmerförderungsgesetz beschlossen
Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag kritisch zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung geäußert. In seiner Stellungnahme wirft der Bundesrat der Bundesregierung insbesondere vor, dass der große Durchbruch beim Bürokratieabbau für Kleinunternehmen und Existenzgründer mit diesem Gesetzentwurf nicht gelungen sei.
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VDM: "Sieg der Vernunft in letzter Minute" im Vermittlungsausschuss
Maklerverband sieht Chance, jetzt Wachstumsimpulse für die Branche zu setzenAls einen "Sieg der Vernunft in letzter Minute" bewertet der Verband Deutscher Makler (VDM) den Kompromiss im Vermittlungsausschuss zum sogenannten Steuervergünstigungsabbaugesetz. "In der ganzen Immobilienwirtschaft ist jetzt ein Aufatmen zu hören, weil die schädlichen Pläne einer Veräußerungsgewinnsteuer und die Einschnitte bei der Eigenheimzulage vom Tisch sind", erklärte Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher des Verbandes Deutscher Makler.
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Reform des Vergaberechts: Zwei- statt dreigliedrige Kaskade
Für den sog. "Masterplan Bürokratieabbau" der Bundesregierung (vgl. News vom 27.02.2003) hat das BMVBW seinen Beitrag auf 3 "Leuchtturmprojekte" konzentriert:- Verschlankung der Handwerksordnung
- Reduzierung von Statistikpflichten
- Reform des Vergaberechts
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Frauenrath: Einigung im Vermittlungsausschuss ist ein Sieg der Vernunft.
"Jetzt können wir aufatmen. Die Eigenheimzulage bleibt in der jetzigen Form erhalten; die Wertzuwachssteuer ist vom Tisch und auch die Abschreibungsbedingungen bleiben erst einmal unangetastet. Damit wurden dem Steuervergünstigungsabbaugesetz die Giftzähne gezogen. Dies ein Sieg der Vernunft. Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht keine zusätzliche Steuer- und Abgabenbelastung, ganz im Gegenteil, notwendig wäre eine deutliche Senkung der Lohnzusatzkosten als auch der gesamten Steuerbelastung." Mit diesen Worten kommentierte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Arndt Frauenrath, die Einigung des Vermittlungsausschusses zum sog. Steuervergünstigungsabbaugesetz.
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GdW begrüßt Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Steuerpaket
Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, hat das Verhandlungsergebnis des Vermittlungsausschusses zum Steuerpaket positiv bewertet. "Damit sind die Teile des Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom Tisch, die die Bau- und Wohnungswirtschaft erheblich wirtschaftlich getroffen und unzumutbar belastet hätten", sagte Freitag. Er nannte insbesondere die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung und die Verschlechterung der Eigenheimzulage. Wären diese Vorhaben umgesetzt worden, wären notwendige Investitionen in Neubau und in die Modernisierung der Wohnungsbestände nicht mehr zu realisieren gewesen. Auch der Stadtumbau Ost wäre stark behindert worden.
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Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Maßnahmen zur Eigenheimzulage sind vom Tisch!Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in der Nacht eine Einigung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz erzielt. Der Kompromiss sieht im Wesentlichen Änderungen im Unternehmenssteuerrecht vor, während insbesondere die im Beschluss des Bundestages vom 21. Februar 2003 vorgesehenen Maßnahmen zur Eigenheimzulage oder Dienstwagensteuer vom Tisch sind. Im Einzelnen sieht der Einigungsvorschlag folgende Änderungen vor:
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