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Bundestag beschließt Anti-Korruptionsregister
Unternehmen, denen Korruption nachgewiesen wurde, sollen künftig auf eine «schwarze Liste» gesetzt werden. Das beschloss der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Koalition und PDS. Das Gesetz sieht vor, Firmen in ein Register beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aufzunehmen, wenn diese durch Bestechung, Untreue, Preisabsprachen, Schwarzarbeit oder ähnliche Verfehlungen aufgefallen sind. Diese Unternehmen sollen dann von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Für die Aufnahme in das Register muss keine juristische Verurteilung vorliegen, die Verfehlung muss aber «nachweislich festgestellt» worden sein.(Den Entwurf finden Sie hier: IBR Materialien)
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OLG-Vertretungsänderungsgesetz mit Neuregelungen zum Verbraucherschutz bei Immobiliengeschäften kann in Kraft treten
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 27. Juni 2002 eine Einigung zum Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten erzielt. Der Kompromissvorschlag berücksichtigt mehrere Anrufungsbegehren des Bundesrates.
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Zivilprozess: Zustellreform in Kraft getreten
Mit dem heutigen Tag ist das Zustellungsreformgesetz in Kraft getreten. Das bereits im Mai 2001 verabschiedete Gesetz vereinfacht und vereinheitlicht das gerichtliche Zustellungsverfahren (§§ 166 ff ZPO). Es erweitert die Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Zustellungsarten und schränkt die Pflicht zur kosten- und zeitaufwendigen Beurkundung der Zustellung ein, erweitert die Möglichkeit der Zustellung durch Telefax und vereinfacht die Zustellung im Ausland. Das Gesetz vereinheitlicht außerdem das Zustellungsrecht der Gerichte aller Gerichtszweige. Die Zivilprozessordnung in der neuen Fassung finden in unserem Gesetzesmodul.
Anti-Korruptions-Register soll eigenes Gesetz werden
Die von Rot-Grün mit dem Tariftreuegesetz geplante Einrichtung eines Anti-Korruptions-Registers soll jetzt in einem eigenen Regelwerk festgelegt werden. Darauf haben sich die Fraktionen von SPD und Grünen heute in Berlin geeinigt. Die Koalition werde ein eigenständiges Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen auf den Weg bringen, teilten die Wirtschaftspolitiker Werner Schulz (Grüne) und Rainer Wend (SPD) mit. Es solle noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
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Neue VOB 2002 beschlossen
Der DVA (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuß) hat auf seiner Sitzung am 02.05.2002 die neue VOB 2002 verabschiedet. Sie wird in Kürze im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Die neuen Teile der VOB Teile A und B sollen dann zusammen mit der Änderung der Vergabeverordnung möglichst zeitnah danach in Kraft treten, wahrscheinlich zum 01.08.2002, spätestens zum 01.10.2002.Den Beschluß des DVA vom 02.05.2002 mit den Änderungen und ihren Begründungen (im Original 56 Textseiten) können Sie abrufen unter IBR Materialien
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Tariftreuegesetz weiter strittig - Anti-Korruptionsliste soll kommen
Ungeachtet des anhaltenden rot-grünen Konflikts um ein Tariftreuegesetz hält Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) an seinem Vorhaben einer Anti-Korruptionsliste fest. Dieses Register sollte zunächst dem Gesetz über die Zahlung von Tariflöhnen angefügt werden und Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auch dann ausschließen, wenn sie Schmiergeld gezahlt haben. Die Arbeiten an einer solchen «schwarzen Liste» würden weiter voran getrieben, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen in Berlin. Unterdessen steckt das geplante Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge im Bau und im öffentlichen Nahverkehr jedoch in einer äußerst schwierigen Kompromisssuche zwischen den Parteien fest.(Den Gesetzentwurf finden Sie hier: IBR Materialien)
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Tariftreuegesetz soll auch Register über unzuverlässige Unternehmen enthalten
Der Gesetzentwurf zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen sieht auch die Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmer vor. Dies erklärte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministerium am 18. März 2002 in Berlin. Unternehmen, denen schwere Verfehlungen - wie beispielsweise illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen die Tariftreueregelung - nachgewiesen wird, werden in dieses Register aufgenommen und können von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.(Den Gesetzentwurf finden Sie hier: IBR Materialien)
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Bundesnaturschutznovelle verabschiedet
Bundestag und Bundesrat haben am 01.02.2002 dem neuen Bundesnaturschutzgesetz nach einem Vermittlungsverfahren abschließend zugestimmt. Damit kann die Naturschutznovelle jetzt in Kraft treten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Heute ist ein zentrales umweltpolitisches Reformvorhaben der rot-grünen Bundesregierung beschlossen und ein weiteres Wahlversprechen eingelöst worden. Nach vier vergeblichen Anläufen in den vergangenen Legislaturperioden ist jetzt der Weg frei für eine umfassende Modernisierung des Naturschutzes in Deutschland."
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Online seit 2001
Bundesregierung legt Gesetzentwurf für umfassende Änderungen im Schadensersatzrecht vor
Das Bundeskabinett hat am 24. September die Grundlage für die Modernisierung des Schadensersatzrechts und verschiedener Bereiche des außervertraglichen Haftungsrechts gelegt. Ziel der Gesetzesreform sei nach Auskunft von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin insbesondere der angemessene Ausgleich von Personenschäden.
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Bundesjustizministerium: OLG-Anwälte sollen vor allen deutschen Oberlandesgerichten auftreten dürfen!
In einem soeben bekannt gewordenen Referentenentwurf (Stand: 13.08.2001) will das Bundesjustizministerium die Vorschrift des § 78 ZPO ändern.
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NRW-Innenminister fordert bundesweites Korruptionsregister
Düsseldorf (dpa) - Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) hat ein bundesweites Korruptionsregister gefordert. «Zur wirksamen Verfolgung und Verhütung von Bestechung ist der elektronische Zugriff auf eine solche »schwarze Liste» unverzichtbar», sagte Behrens am Donnerstag bei der Vorstellung des Lagebilds Korruption NRW für das vergangene Jahr.
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Gesetzliche Neuregelungen zum November 2017
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Bundestag beschließt Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess
Der Bundestag hat am 09.11.2012 das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess verabschiedet. Dies teilt das Bundesjustizministerium mit. Damit soll der Rechtsschutz im Zivilprozess verbessert und Bürgern die fristgerechte Einlegung von Rechtsbehelfen erleichtert werden.
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