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Bundestag beschließt Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess
Der Bundestag hat am 09.11.2012 das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess verabschiedet. Dies teilt das Bundesjustizministerium mit. Damit soll der Rechtsschutz im Zivilprozess verbessert und Bürgern die fristgerechte Einlegung von Rechtsbehelfen erleichtert werden.
