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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Nachrichten zum Recht am Bau
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Reform des Umweltrechts wird wirksam: Neue Gesetze treten heute in Kraft
Bundesnaturschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz schaffen einheitliche Rechtsgrundlage Heute treten das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Damit gelten bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Das bisherige Rahmenrecht wird abgeschafft. Auf Basis der neuen Verfassungslage werden diese Gesetze verbindliche Handlungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern sein. Bei der Neuordnung des Naturschutz- und des Wasserrechts hat der Bund vielfach auf bewährtes Landesrecht zurückgegriffen. Das neue Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt sieht zudem erstmals bundeseinheitliche Regelungen zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten wasserwirtschaftlichen und forstlichen Vorhaben vor.
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3. Deutscher Baugerichtstag am 7. und 8. Mai 2010 in Hamm
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Keine spezifischen Erleichterungen für die Immobilienwirtschaft
"Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist kein großer steuerpolitischer Wurf. Stattdessen wurde nur an kleinen Stellschrauben gedreht und ein neues Bürokratiemonster geschaffen", monierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat. Er begrüßte aber die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke als wichtige Entlastung für mittelständische Immobilienunternehmen. Auch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bewertete der BFW-Präsident positiv.
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Einigung über Gebäudeeffizienz-Richtlinie legt Grundstein für europaweite Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 19.11.2009 den von der schwedischen Ratspräsidentschaft vermittelten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit ist der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen.
Baden-Württemberg: Wärmegesetz ab 2010 auch für Sanierungen
Ab dem kommenden Jahr greift in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes (EWärmeG). Nachdem in Baden-Württemberg für Neubauten schon vor Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes ein Anteil regenerativer Energien vorgeschrieben wurde, müssen nun auch bei Sanierungen mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs aus regenerativen Quellen stammen.
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Günes Licht für Energiesparauflagen für Neubauten
Die EU-Kommission hat die politische Einigung auf neue Energiestandards für Neubauten begrüßt. EU-Energiekommissar Andris Piebalgs sagte: "Mit diesen Entscheidungen sendet die EU ein starkes Signal an die bevorstehenden Klimaverhandlungen in Kopenhagen". Der Energieverbrauch von Neubauten soll im Privatsektor vom 31. Dezember 2020 an mittels Techniken wie Wärmedämmung, Solaranlagen oder Sparlampen auf ein äußerst niedriges Niveau gesenkt werden («Nahe- Null-Energiegebäude»). Rat und Europäisches Parlament müssen noch offiziell zustimmen.(Quelle: Europäische Kommission)
BFW zum Koalitionsvertrag: "Mehr Rechte für Vermieter"
Koalition plant Klimaschutz im Mietrecht zu verankern, EnEV 2012 zurückzustellen und eine dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf 3 Mio. Euro"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält einige gute Nachrichten für Immobilieneigentümer und Investoren", kommentierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, gestern in Berlin. "Insbesondere im Bereich Klimaschutz wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. So soll es eine weitere Verschärfung der EnEV vorerst nicht geben. Zunächst wird die EnEV 2009 evaluiert. Wir begrüßen zudem, dass die mietrechtlichen Hürden bei energetischen Maßnahmen beseitigt werden sollen." Rasch bewertete zudem die geplanten Verbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform sowie die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro als positiv.
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BauFordSiG: Zweifel an der Richtigkeit des Battis/Paulus-Gutachtens!
Kurz vor Ablauf der letzten (16.) Legislaturperiode ist im Bundestag ein von der Bauindustrie angeregter Gesetzesentwurf der Bundesregierung gescheitert, demzufolge die Verwendungspflicht auf die Baugelder aller Baustellen des Empfängers erstreckt werden sollte. Das Gutachten Battis/Paulus hat dies zum Ausgangspunkt. Den Gutachtern ist darin zu folgen, dass die Aufhebung der Separierungspflicht sinnvoll sein kann, weil mit Wirkung zum 01.01.2009 auch Eigenmittel Baugeldfunktion erhalten haben und der Baugeldbegriff vom Grundbuch abgekoppelt wurde. Insbesondere würde die Aufhebung der Separierungspflicht den Empfängern die Verwendung gebundener Barmittel für Zwischenfinanzierungen, also ein besseres Liquiditätsmanagement, ermöglichen. Zu widersprechen ist den Gutachtern aber darin, dass die vorgeschlagene Änderung des § 1 Abs. 1 BauFordSiG aus rechtlichen Gründen unumgänglich bzw. die aktuelle Fassung des BauFordSiG verfassungswidrig sei.
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Über 400 Bau- und Stahlbauunternehmen appellieren in einem offenen Unternehmerbrief an die Koalitionsparteien: Bauforderungssicherungsgesetz grundlegend korrigieren
Schaden von den Unternehmen abwendenDas Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) stellt "einen nicht nachvollziehbaren Eingriff in unsere unternehmerische Handlungs- und Entscheidungsfreiheit" dar. Wir bitten deshalb eindringlich, das Gesetz "so schnell wie möglich und grundlegend zu korrigieren und unakzeptable Sonderlasten und damit Schaden von unseren Unternehmen abzuwenden." Mit diesem Appell haben sich über 400 Bau- und Stahlbauunternehmer an die Kanzlerin Dr. Angela Merkel, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und den Parteivorsitzenden der FDP Dr. Guido Westerwelle in deren Eigenschaft als Verhandlungsführer ihrer Parteien in den laufenden Koalitionsverhandlungen gewandt. Der offene Unternehmerbrief wurde am Freitag zusammen mit einer Liste von 428 Unterschriften im Bundeskanzleramt, in der FDP-Parteizentrale und in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin übergeben.
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Gutachter fällen vernichtendes Urteil über das Bauforderungssicherungsgesetz: Weder durchführbar noch praxistauglich!
Eklatanter Verstoß gegen Insolvenzrecht und Verfassungsrecht"Die neue Bundesregierung sollte die vernichtende Kritik der Gutachter am Bauforderungssicherungsgesetz (BauFoSiG) ernst nehmen. Sie muss unverzüglich die Korrektur des Gesetzes in Angriff nehmen." Diese Forderung erhob heute (8. Oktober 2009) in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper anlässlich der Übergabe eines Gutachtens der Professoren Ulrich Battis und Christoph G. Paulus (Humboldt-Universität zu Berlin) zur "Praxistauglichkeit und Rechtmäßigkeit des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFoSiG) aus wirtschafts-, insolvenz- und verfassungsrechtlicher Sicht". Das Gutachten belege, dass das BauFoSiG weder durchführbar noch praxistauglich sei und sowohl gegen geltendes Insolvenzrecht als auch gegen Verfassungsgrundsätze eklatant verstoße.
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober
Das Parlament spielt künftig eine stärkere Rolle in der europäischen Gesetzgebung. Die neuen Bestimmungen sind in vier Begleitgesetzen zum EU-Vertrag von Lissabon festgelegt. Außerdem erschwert das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung jetzt die Flucht in Steueroasen. Eine neue Energieeinsparverordnung bringt 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden.
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861. Sitzung des Bundesrates
am Freitag, dem 18. September 2009, findet die 861. Sitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkt ist unter anderem eine Entschließung des Bundesrates zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Ziel soll die Verbesserung der Situation der Leiharbeitnehmer/innen in Deutschland sein. Bremen und Rheinland-Pfalz stellten den Antrag zur Entschließung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.
Bayerisches Baugewerbe lehnt Sonnenscheinverordnung ab!
Die vom Bundesarbeitsministerium geplante neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch optische Strahlungen (OStRVO) wird vom Bayerischen Baugewerbe in der jetzigen Fassung als unsinnig abgelehnt. "Eine solche Sonnenschein-Schutzverordnung ist für mittelständische Baubetriebe nicht umsetzbar. Eine Verpflichtung des Bauunternehmers, seine Arbeitnehmer über die Wetteraussichten zu informieren und in den Gebrauch von diversen Sonnenschutzmitteln zu unterweisen, wurde schon vom europäischen Gesetzgeber, der sonst nicht gerade für unbürokratische Lösungen bekannt ist, als Überreglementierung abgelehnt. Wir haben deshalb kein Verständnis dafür, dass ein deutsches Ministerium die bestehende Europäische Richtlinie nun in einem entscheidenden Punkt überflüssigerweise verschärfen will."
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Änderungsgesetz zum BauFordSiG verkündet
Heute wurde das Änderungsgesetz zum BauFordSiG im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt morgen in Kraft.
Bundesrat lässt BauFordSiG passieren
Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Justizminister Hessens: "Nachbarrechtsgesetz ist Beitrag zum Klimaschutz"
Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes in den Hessischen Landtag einAngesichts der zunehmenden Bedeutung energiepolitischer Fragen wird der und der Hessischen Bauordnung aus der vergangenen Legislaturperiode nunmehr erneut in den Hessischen Landtag eingebracht. "Mit diesem Gesetzentwurf sollen zukünftig die Möglichkeiten der nachträglichen Anbringung einer Wärmedämmung an eine Grenzwand erleichtert werden", erklärte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn heute in Wiesbaden.
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860. Sitzung des Bundesrates:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
Am 10.07.2009 wird sich der Bundesrat in seiner 860. Sitzung erneut mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen befassen.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
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Bauindustrie zum Bauforderungssicherungsgesetz
Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich am 16. Juni 2009 nochmals mit dem Bauforderungssicherungsgesetz beschäftigt und sich auf eine unzureichende Lösung verständigt, die die Liquiditätsbelastung der Branche deutlich erhöht. Gerade vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit einhergehenden Problematik der deutschen Firmen sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren, ist die Entscheidung der Regierungskoalition nicht nachvollziehbar. Lesen Sie hierzu die Erklärung der Deutschen Bauindustrie, in der wir die nachteiligen Auswirkungen des Bauforderungssicherungsgesetzes und unsere Forderungen darlegen.
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Bundesregierung stärkt Liquidität im Handwerk
Zur Verabschiedung des "Bürgerentlastungsgesetzes" im Deutschen Bundestag erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Das "Bürgentlastungsgesetz" wird die Impulse der beiden Konjunkturpakete zum richtigen Zeitpunkt verstärken. Davon wird das Handwerk profitieren. Der Konsum wird angeregt dank der zum 1. Januar 2010 steigenden verfügbaren Nettoeinkommen. Die Bundesregierung hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich verbessert. Wichtig ist, dass nun auch die Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich steuerlich abzugsfähig bleiben. Denn gerade Handwerksunternehmer leisten regelmäßig derartige Vorsorgeaufwendungen.
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Baugewerbe zur Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes: Ein Schritt zu wenig!
Anlässlich der Verabschiedung der Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, heute (19. Juni 2009) in Berlin: "Der Gesetzgeber hat mit der jetzt vorgenommenen Änderung nur einen Teil des Problems gelöst. Der jetzige Zustand ist unbefriedigend, aber überhaupt kein Grund, zur Einstellung vertraglich vereinbarter Zahlungen aufzurufen oder eine unangemessene Politikerschelte zu betreiben."