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BauFordSiG: Zweifel an der Richtigkeit des Battis/Paulus-Gutachtens!
Kurz vor Ablauf der letzten (16.) Legislaturperiode ist im Bundestag ein von der Bauindustrie angeregter Gesetzesentwurf der Bundesregierung gescheitert, demzufolge die Verwendungspflicht auf die Baugelder aller Baustellen des Empfängers erstreckt werden sollte. Das Gutachten Battis/Paulus hat dies zum Ausgangspunkt. Den Gutachtern ist darin zu folgen, dass die Aufhebung der Separierungspflicht sinnvoll sein kann, weil mit Wirkung zum 01.01.2009 auch Eigenmittel Baugeldfunktion erhalten haben und der Baugeldbegriff vom Grundbuch abgekoppelt wurde. Insbesondere würde die Aufhebung der Separierungspflicht den Empfängern die Verwendung gebundener Barmittel für Zwischenfinanzierungen, also ein besseres Liquiditätsmanagement, ermöglichen. Zu widersprechen ist den Gutachtern aber darin, dass die vorgeschlagene Änderung des § 1 Abs. 1 BauFordSiG aus rechtlichen Gründen unumgänglich bzw. die aktuelle Fassung des BauFordSiG verfassungswidrig sei.
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Über 400 Bau- und Stahlbauunternehmen appellieren in einem offenen Unternehmerbrief an die Koalitionsparteien: Bauforderungssicherungsgesetz grundlegend korrigieren
Schaden von den Unternehmen abwendenDas Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) stellt "einen nicht nachvollziehbaren Eingriff in unsere unternehmerische Handlungs- und Entscheidungsfreiheit" dar. Wir bitten deshalb eindringlich, das Gesetz "so schnell wie möglich und grundlegend zu korrigieren und unakzeptable Sonderlasten und damit Schaden von unseren Unternehmen abzuwenden." Mit diesem Appell haben sich über 400 Bau- und Stahlbauunternehmer an die Kanzlerin Dr. Angela Merkel, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und den Parteivorsitzenden der FDP Dr. Guido Westerwelle in deren Eigenschaft als Verhandlungsführer ihrer Parteien in den laufenden Koalitionsverhandlungen gewandt. Der offene Unternehmerbrief wurde am Freitag zusammen mit einer Liste von 428 Unterschriften im Bundeskanzleramt, in der FDP-Parteizentrale und in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin übergeben.
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Gutachter fällen vernichtendes Urteil über das Bauforderungssicherungsgesetz: Weder durchführbar noch praxistauglich!
Eklatanter Verstoß gegen Insolvenzrecht und Verfassungsrecht"Die neue Bundesregierung sollte die vernichtende Kritik der Gutachter am Bauforderungssicherungsgesetz (BauFoSiG) ernst nehmen. Sie muss unverzüglich die Korrektur des Gesetzes in Angriff nehmen." Diese Forderung erhob heute (8. Oktober 2009) in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper anlässlich der Übergabe eines Gutachtens der Professoren Ulrich Battis und Christoph G. Paulus (Humboldt-Universität zu Berlin) zur "Praxistauglichkeit und Rechtmäßigkeit des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFoSiG) aus wirtschafts-, insolvenz- und verfassungsrechtlicher Sicht". Das Gutachten belege, dass das BauFoSiG weder durchführbar noch praxistauglich sei und sowohl gegen geltendes Insolvenzrecht als auch gegen Verfassungsgrundsätze eklatant verstoße.
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober
Das Parlament spielt künftig eine stärkere Rolle in der europäischen Gesetzgebung. Die neuen Bestimmungen sind in vier Begleitgesetzen zum EU-Vertrag von Lissabon festgelegt. Außerdem erschwert das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung jetzt die Flucht in Steueroasen. Eine neue Energieeinsparverordnung bringt 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden.
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861. Sitzung des Bundesrates
am Freitag, dem 18. September 2009, findet die 861. Sitzung des Bundesrates statt. Tagesordnungspunkt ist unter anderem eine Entschließung des Bundesrates zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Ziel soll die Verbesserung der Situation der Leiharbeitnehmer/innen in Deutschland sein. Bremen und Rheinland-Pfalz stellten den Antrag zur Entschließung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.
Bayerisches Baugewerbe lehnt Sonnenscheinverordnung ab!
Die vom Bundesarbeitsministerium geplante neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch optische Strahlungen (OStRVO) wird vom Bayerischen Baugewerbe in der jetzigen Fassung als unsinnig abgelehnt. "Eine solche Sonnenschein-Schutzverordnung ist für mittelständische Baubetriebe nicht umsetzbar. Eine Verpflichtung des Bauunternehmers, seine Arbeitnehmer über die Wetteraussichten zu informieren und in den Gebrauch von diversen Sonnenschutzmitteln zu unterweisen, wurde schon vom europäischen Gesetzgeber, der sonst nicht gerade für unbürokratische Lösungen bekannt ist, als Überreglementierung abgelehnt. Wir haben deshalb kein Verständnis dafür, dass ein deutsches Ministerium die bestehende Europäische Richtlinie nun in einem entscheidenden Punkt überflüssigerweise verschärfen will."
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Änderungsgesetz zum BauFordSiG verkündet
Heute wurde das Änderungsgesetz zum BauFordSiG im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt morgen in Kraft.
Bundesrat lässt BauFordSiG passieren
Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Justizminister Hessens: "Nachbarrechtsgesetz ist Beitrag zum Klimaschutz"
Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes in den Hessischen Landtag einAngesichts der zunehmenden Bedeutung energiepolitischer Fragen wird der und der Hessischen Bauordnung aus der vergangenen Legislaturperiode nunmehr erneut in den Hessischen Landtag eingebracht. "Mit diesem Gesetzentwurf sollen zukünftig die Möglichkeiten der nachträglichen Anbringung einer Wärmedämmung an eine Grenzwand erleichtert werden", erklärte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn heute in Wiesbaden.
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860. Sitzung des Bundesrates:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
Am 10.07.2009 wird sich der Bundesrat in seiner 860. Sitzung erneut mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen befassen.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
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Bauindustrie zum Bauforderungssicherungsgesetz
Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich am 16. Juni 2009 nochmals mit dem Bauforderungssicherungsgesetz beschäftigt und sich auf eine unzureichende Lösung verständigt, die die Liquiditätsbelastung der Branche deutlich erhöht. Gerade vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit einhergehenden Problematik der deutschen Firmen sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren, ist die Entscheidung der Regierungskoalition nicht nachvollziehbar. Lesen Sie hierzu die Erklärung der Deutschen Bauindustrie, in der wir die nachteiligen Auswirkungen des Bauforderungssicherungsgesetzes und unsere Forderungen darlegen.
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Bundesregierung stärkt Liquidität im Handwerk
Zur Verabschiedung des "Bürgerentlastungsgesetzes" im Deutschen Bundestag erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Das "Bürgentlastungsgesetz" wird die Impulse der beiden Konjunkturpakete zum richtigen Zeitpunkt verstärken. Davon wird das Handwerk profitieren. Der Konsum wird angeregt dank der zum 1. Januar 2010 steigenden verfügbaren Nettoeinkommen. Die Bundesregierung hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich verbessert. Wichtig ist, dass nun auch die Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich steuerlich abzugsfähig bleiben. Denn gerade Handwerksunternehmer leisten regelmäßig derartige Vorsorgeaufwendungen.
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Baugewerbe zur Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes: Ein Schritt zu wenig!
Anlässlich der Verabschiedung der Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, heute (19. Juni 2009) in Berlin: "Der Gesetzgeber hat mit der jetzt vorgenommenen Änderung nur einen Teil des Problems gelöst. Der jetzige Zustand ist unbefriedigend, aber überhaupt kein Grund, zur Einstellung vertraglich vereinbarter Zahlungen aufzurufen oder eine unangemessene Politikerschelte zu betreiben."
Bauforderungssicherungsgesetz: Bundestag stürzt Baubranche in massive Liquiditätsprobleme
"Der Deutsche Bundestag hat mit der heutigen Verabschiedung des gestutzten Änderungsgesetzes zur Sicherung von Bauforderungen der gesamten Baubranche - vom Hauptunternehmer bis zum kleinsten Handwerker - einen Bärendienst erwiesen." Das erklärte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper. Damit habe sich die große Koalition über die Vorschläge der eigenen Bundesregierung hinweggesetzt, die zumindest die Separierung des Baugeldes auf getrennte Baustellenkonten aufheben wollte. Knipper: "Dies kommt einer Desavouierung der eigenen Bundesregierung gleich." Statt das Gesetz durch die Einrichtung eines Sammelkontos einigermaßen handhabbar zu machen, müssten jetzt eingehende Zahlungen ausschließlich für das konkrete Bauvorhaben verwendet werden. "Dieses führt zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf der Unternehmen in Milliardenhöhe und erhöht das Insolvenzrisiko der gesamten Branche", so Knipper weiter.
Bundesrat lehnt Änderung des BauFordSiG ab!
Der Bundesrat lehnt die geplante Aufhebung der Zweckbindung für gezahltes Baugeld an das konkrete Bauwerk ab. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Bauträger künftig nicht mehr verpflichtet sein, mit dem Baugeld, das ihnen für eine bestimmte Baustelle zur Verfügung steht, genau diejenigen Personen zu bezahlen, die an der Erstellung oder dem Umbau des Bauwerkes beteiligt sind.
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Bundeskabinett beschließt Entschärfung des BauFordSiG!
Der Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes, am 01.01.2009 in Kraft getreten, scheint nur eine kurze Lebensdauer beschieden zu sein. Das Bundeskabinett hat nunmehr eine Änderung in zwei wesentlichen Punkten beschlossen:
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Bauforderungssicherungsgesetz 2009 soll noch vor dem Sommer wieder abgeändert werden!
Auf Druck der Verbände der Bauwirtschaft soll das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Bauforderungssicherungsgesetz noch in diesem Sommer in wesentlichen Punkten wieder abgeändert werden. Seit der Neuregelung fallen unter den Baugeldbegriff nicht nur kreditfinanzierte Gelder, sondern auch Eigenmittel des Bauherrn bzw. Auftraggebers, die dieser an einen Baugeldempfänger für die Baumaßnahme bezahlt. Damit stellt jede Abschlagszahlung, die - z. B. - ein Generalunternehmer oder Hauptunternehmer vom Bauherrn erhält, "Baugeld" dar. Dieses muss der Generalunternehmer bzw. Hauptunternehmer nach der derzeitigen Gesetzeslage zweckentsprechend - also gleichsam treuhänderisch - für die Nachunternehmer der jeweiligen Baumaßnahme verwenden. Vielfach wurde vertreten, dass dies nur durch Errichtung von baustellenbezogenen Konten möglich sein soll. Unterlässt der Generalunternehmer bzw. Hauptunternehmer diese Separierung der alten Baugelder und fällt er später in Insolvenz, soll dies eine persönliche Schadensersatzhaftung der Verantwortungsträger (z. B. Geschäftsführer, Prokuristen etc.) zur Folge haben.
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EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet
EnEV 2009 gilt ab 1. OktoberAm 30.04.2009 wurde die EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt: Wer als Bauherr oder Eigentümer im Baubestand ab 01.10.2009 einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige erstattet oder bei nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mit dem Bauen beginnt, der muss die verschärfte Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) beachten.
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Baugewerbe fordert Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode
"Wenn wir auch in der Vergangenheit nie für das Bauforderungssicherungsgesetz in seiner jetzigen Ausprägung eingetreten sind, stehen wir dennoch hinter seiner grundsätzlichen Zielsetzung, nämlich Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen." So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, am 24.04.2009 in Berlin. "Wir fordern allerdings, das Gesetz in zwei Punkten zu ändern, die für die Unternehmen nicht praktikabel sind."
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Wasserhaushaltsgesetz: Bundesrat kann Fehlentwicklung noch verhindern
Überzogene Grenzwerte gefährden Einsatz und Verwertung mineralischer BaustoffeNach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches hat das Bundeskabinett kurzfristig den ursprünglichen Teil II als Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen. Es obliegt nun dem Bundesrat, notwendige Korrekturen in das Verfahren einzubringen. Im Fokus steht vor allem der § 48 WHG, mit dem die so genannten Geringfügigkeitsschwellen bundesweit eingeführt werden sollen. "Wir befürworten einen nachhaltigen Wasserschutz, aber diese Gesetzesvorlage hat den Bogen völlig überspannt", sagte RA Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
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